Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1960 BGB, § 1915 BGB, § 1821 BGB
Verweigerung nachlassgerichtlicher Genehmigung für Grundstücksgeschäft - erbrechtsiegen.de
Verweigerung nachlassgerichtlicher Genehmigung für Grundstücksgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus, 16.10.2019 - 31 VI 34/19
- OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Papierfundstellen
- FGPrax 2020, 85
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.11.2016 - XII ZB 335/16
Betreuung: Voraussetzungen für die betreuungsgerichtliche Genehmigung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Allerdings ergibt sich aus der Wertung des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BGB, dass nach Auffassung des Gesetzgebers vorhandenes Grundeigentum als eine besonders wertbeständige Art des Vermögens möglichst erhalten bleiben soll (vgl. BGH FGPrax 2017, 30).Es bedarf daher besonderer sachlicher Gründe, um bei der erforderlichen Gesamtabwägung zu dem Ergebnis zu gelangen, dass das Rechtsgeschäft trotz des mit ihm verbundenen Verlustes von Grundvermögen im Interesse der Betroffenen liegt (vgl. BGH FGPrax 2017, 30).
Ein aus Sicht der unbekannten Erben außergewöhnlich gutes Angebot ergibt sich daraus allerdings etwa im Gegensatz zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. November 2016 (FGPrax 2017, 30) nicht.
- OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 3 Wx 8/19
Ermächtigung des Nachlasspflegers zur Auflösung nicht mündelsicherer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Zudem ist der Beteiligte zu 1) als Antragsteller beschwerdebefugt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 3 Wx 8/19, juris Rn. 8).Schon aus diesem Grund hat die Sicherung und der Erhalt des Nachlasses Vorrang vor seiner Vermehrung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19, juris Rn. 11; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 135/17, juris Rn. 13;… Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 2013, Rn. 366).
- BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Im Rahmen der Betreuung können im Einzelfall besonders zu beachtende Wünsche des Betroffenen den Verlust von Grundvermögen rechtfertigen (vgl. BGHZ 182, 116).
- BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81
Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Wie der Regelungszusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB allerdings zeigt, ist es Kernaufgabe eines Nachlasspflegers mit den im gegebenen Fall angeordneten Wirkungskreisen, die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben dadurch wahrzunehmen, dass er den Nachlass erhält; denn das Nachlassgericht hat im Anwendungsbereich des § 1960 BGB "für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen", und zur Erfüllung dieser staatlichen Fürsorgepflicht bedient es sich des Pflegers (vgl. BGH NJW 1983, 226 f). - BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65
Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Welche Maßnahmen insoweit zweckmäßig sind, entscheidet der Nachlasspfleger nach pflichtgemäßem Ermessen (BGHZ 49, 1 zitiert nach juris Rn. 19). - BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Anerkannt ist weiterhin eine drohende Enteignung der unbekannten Erben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 455;… Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 2013, Rn. 525). - OLG München, 10.04.2014 - 31 Wx 18/14
Nachlasspflegschaft: Gerichtliche Genehmigungsfähigkeit des Verkaufs eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Ist der Nachlasspfleger - wie hier - mit der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses betraut, so gehört es insbesondere zu seinen Pflichten, den Nachlass zu erhalten und zu verwalten sowie die Vermögensinteressen der künftig festzustellenden Erben wahrzunehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. April 2014 - 31 Wx 18/14, juris Rn. 8). - OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 135/17
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Schon aus diesem Grund hat die Sicherung und der Erhalt des Nachlasses Vorrang vor seiner Vermehrung (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 135/17, juris Rn. 13;… Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 2013, Rn. 366).
- OLG Braunschweig, 21.02.2025 - 10 W 7/25
Nachlassgerichtliche Genehmigung eines Grundstücksverkaufs durch einen …
Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für ein Grundstücksgeschäft nach § 1960 Abs. 1 S. 2, § 1888 Abs. 1, § 1885, § 1850 Nr. 1, § 1862 Abs. 1, § 1821 Abs. 2-4 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 11, juris;… Grüneberg/Götz, BGB, 84. Auflage, § 1855 Rn. 6).Maßgebendes Kriterium ist dabei das Interesse aller Erben, wie es sich im Entscheidungszeitpunkt darstellt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 11, juris).
b) Bei der Entscheidung über die nachlassgerichtliche Genehmigung eines Grundstücksverkaufs hat das Nachlassgericht zu berücksichtigen, dass es Kernaufgabe eines mit der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses betrauten Nachlasspflegers ist, den Nachlass im Interesse der künftig festzustellenden Erben zu erhalten (OLG München…, Beschluss vom 10. April 2014 - 31 Wx 18/14 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 12, juris).
Dabei folgt aus der Wertung der §§ 1888, 1850 Abs. 1 BGB, dass vorhandenes Grundeigentum als eine besonders wertbeständige Art des Vermögens möglichst erhalten bleiben soll (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 12, juris; vgl. auch für den früher geltenden § 1821 BGB sowie eine Betreuung: BGH…, Beschluss vom 30. November 2016 - XII ZB 335/16 -, Rn. 15, juris).
Deshalb bedarf es sachlicher Gründe, die auch wirtschaftliche oder ggf. sonstige die Zweckmäßigkeit betreffende Erwägungen umfassen können, um bei der erforderlichen Gesamtabwägung zu dem Ergebnis zu gelangen, dass das Rechtsgeschäft trotz des mit ihm verbundenen Verlustes von Grundvermögen im Interesse der Betroffenen, vorliegend der Erben, liegt (vgl. für den früher geltenden § 1821 BGB sowie eine Betreuung: BGH…, Beschluss vom 30. November 2016 - XII ZB 335/16 -, Rn. 16, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 12, juris).
Das Gericht hat rechtsfehlerfrei als Rechtfertigung dafür, dass sich der Nachlasspfleger überhaupt zum Verkauf des Grundstücks entschied, dessen Intention berücksichtigt, durch den Verkauf dem Nachlass wieder liquide Mittel zuzuführen, um Verbindlichkeiten des Nachlasses decken zu können (vgl. zu diesem Grund für einen Verkauf OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 12, juris).
Es entspricht billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG, dass die im Rahmen einer angeordneten Nachlasspflegschaft anfallenden Gerichtskosten für das Verfahren über gesetzlich vorgeschriebene gerichtliche Genehmigungsentscheidungen im Regelfall von den Erben zu tragen sind (OLG Hamm…, Beschluss vom 7. April 2017 - 15 W 135/17 -, Rn. 16, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 18, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 28. März 2023 - 3 W 17/23 -, Rn. 13, juris).
Ob im Ausnahmefall hinsichtlich entstehender Gerichtskosten anderes gelten kann, wenn ein von einem Beschwerdeführer vertretener Standpunkt von vornherein verfehlt und den Interessen der (anderen) unbekannten Erben ersichtlich zuwider läuft, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 18, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 28. März 2023 - 3 W 17/23 -, Rn. 13, juris).
- OLG Saarbrücken, 29.07.2025 - 5 W 34/25
Veräußerung von Nachlassgrundstücken im Spannungsfeld zwischen Sicherungspflicht …
Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer solchen Genehmigung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung; maßgebendes Kriterium ist dabei das Interesse aller Erben, wie es sich im Entscheidungszeitpunkt darstellt (OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Braunschweig, FGPrax 2020, 131; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 334/12, NJW-RR 2013, 323).Welche Maßnahmen insoweit zweckmäßig sind, entscheidet der Nachlasspfleger nach pflichtgemäßem Ermessen; maßgebend hierfür ist nach objektiven Kriterien vor allem das wirtschaftlich und finanziell Vernünftige (OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85; OLG Hamm, NLPrax 2019, 33; OLG München FamRZ 2014, 1813; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. März 2022 - IV ZB 27/21, NJW 2022, 1748, 1749; Urteil vom 26. Oktober 1967 - VII ZR 86/65, BGHZ 49, 1, 5).
Rn. 8 Wie der Regelungszusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB allerdings zeigt, ist es Kernaufgabe eines Nachlasspflegers mit den im gegebenen Fall angeordneten Wirkungskreisen, die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben dadurch wahrzunehmen, dass er den Nachlass erhält; denn das Nachlassgericht hat im Anwendungsbereich des § 1960 BGB "für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen", und zur Erfüllung dieser staatlichen Fürsorgepflicht bedient es sich des Pflegers (OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85; vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - IVa ZR 166/81, NJW 1983, 226).
Deshalb bedarf es schon besonderer sachlicher Gründe, um bei der erforderlichen Gesamtabwägung zu dem Ergebnis zu gelangen, dass das Rechtsgeschäft trotz des mit ihm verbundenen Verlustes von Grundvermögen im Interesse - hier - der Erben als der davon betroffenen Personen liegt (OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85;… Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, a.a.O., Kap. G, Rn. 366).
Als besonderer sachlicher Grund für den Verkauf einer Nachlassimmobilie ist zwar anerkannt, dass liquide Mittel benötigt werden, um Verbindlichkeiten des Nachlasses zu decken (vgl. OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Karlsruhe, ZEV 2023, 310, 312; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85); davon kann hier jedoch keine Rede sein.
Dass die Verwaltung von Grundstücken Zeit und Geld kostet und der Verkauf für den Nachlasspfleger daher bequemer als das Behalten ist, kann dagegen nicht allein ausschlaggebend sein, zumal wenn, wie hier, die Kosten ersichtlich gedeckt sind (OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85, 86;… Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, Kap. G, Rn. 366).
- OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von …
Hieraus folgt, dass die Sicherung des Nachlasses Vorrang hat vor seiner Vermehrung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2019 - 21 W 142/19 -, juris-Rn. 11;… OLG Düsseldorf, a.a.O.). - OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
Bestellung eines Nachlasspflegers; Grundstücksverkauf durch den Nachlasspfleger; …
Es bedarf daher besonderer sachlicher Gründe, um bei der erforderlichen Gesamtabwägung zu dem Ergebnis zu gelangen, dass das Rechtsgeschäft trotz des mit ihm verbundenen Verlustes von Grundvermögen im Interesse der Betroffenen liegt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2019, 21 W 142/19). - OLG Karlsruhe, 16.01.2023 - 14 W 112/22
Anfechtung eines Rechtsgeschäfts des Nachlasspflegers
Eine Veräußerung kann insbesondere auch geboten sein, um liquide Mittel zu erzielen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.12.2019 - 21 W 142/19, FGPrax 2020, 85).
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