Rechtsprechung
| OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 63 Abs. 1 S. 2; GKG § 58
Gegenstandswert eines Insolvenzverfahrens bei Fortführung des Betriebes durch den Insolvenzverwalter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Für Gerichtskosten ist gesamter Betriebsumsatz maßgeblich!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Abzug der Kosten der Betriebsfortführung bei Berechnung der Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Festsetzung der Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren bei Betriebsfortführung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstandswert eines Insolvenzverfahrens bei Fortführung des Betriebes durch den Insolvenzverwalter; Berücksichtigung der Kosten der Betriebsfortführung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Bemessungsgrundlage für Gerichtskosten bei Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 1035
- MDR 2017, 790
- NZI 2017, 547
- WM 2017, 1756
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- OLG Stuttgart, 30.04.2014 - 8 W 149/14
Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung …
Auszug aus OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Er ist umfassend und überzeugend begründet und setzt sich mit der - wie der Senat nicht verkennt - vielfach vertretenen anderen Auffassung auseinander (vgl etwa OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013, Az. 3 W 739/13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 25 W 262/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 W 20/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14).Es führt nämlich aus, dass aus den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen ist, dass der Gesetzgeber für Gericht und Insolvenzverwalter eine einheitliche Vergütung angestrebt hat, wie es jedoch vielfach vertreten wird (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 18.01.2013 - 25 W 262/12
Gegenstandswert im Insolvenzeröffnungsverfahren
Auszug aus OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Er ist umfassend und überzeugend begründet und setzt sich mit der - wie der Senat nicht verkennt - vielfach vertretenen anderen Auffassung auseinander (vgl etwa OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013, Az. 3 W 739/13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 25 W 262/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 W 20/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14). - OLG München, 08.08.2012 - 11 W 832/12
Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bestimmung der Insolvenzmasse als …
Auszug aus OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Diese Regelung ist aber nicht abschließend: In den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortgeführt hat, die Masse aber nicht entsprechend größer geworden ist, kann der Insolvenzverwalter einen Zuschlag nach § 3 Abs. 1 lit. b InsVV verlangen (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 11 W 832/12).
- OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 3 W 20/14
Gegenstandswert des Insolvenzverfahrens im Falle der Unternehmensfortführung …
Auszug aus OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Er ist umfassend und überzeugend begründet und setzt sich mit der - wie der Senat nicht verkennt - vielfach vertretenen anderen Auffassung auseinander (vgl etwa OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013, Az. 3 W 739/13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 25 W 262/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 W 20/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14). - LG München II, 09.11.2016 - 7 T 2678/16
Festsetzung des Geschäftswertes für die Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren …
Auszug aus OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 09.11.2016, Az. 7 T 2678/16, wird zurückgewiesen. - OLG Dresden, 26.08.2013 - 3 W 739/13
Auszug aus OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Er ist umfassend und überzeugend begründet und setzt sich mit der - wie der Senat nicht verkennt - vielfach vertretenen anderen Auffassung auseinander (vgl etwa OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013, Az. 3 W 739/13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 25 W 262/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 W 20/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14). - LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Wert für die Gerichtsgebühren bei Betriebsfortführung durch den …
Auszug aus OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Rn. 13 1. Das Landgericht Ingolstadt hat in einer dem 11. Senat des Oberlandesgerichts München vorliegenden Entscheidung (Beschluss vom 03.11.2016, Az. 22 T 899/16, noch nicht entschiedenes Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht München Az. 11 W 2068/16) ebenfalls umfassende und überzeugende Ausführungen dazu gemacht, warum die Kosten der Betriebsfortführung bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen sind.
- OLG München, 15.02.2022 - 11 W 1320/21
Kostenfestsetzung im Insolvenzverfahren - Abzug der Ausgaben für die …
Das Oberlandesgericht München ging bislang vom Bruttoansatz aus (OLG München, Beschluss vom 25.04.2017 - 21 W 2/17, NZI 2017, 547;… Beschluss vom 08.08.2012 - 11 W 832/12, juris Rn. 9 ff).Rn. 20 Eher als die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 b) InsVV sei der Grundsatz des § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV heranzuziehen, wonach für die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Insolvenzverwalter Vergütung die Kosten des Insolvenzverfahrens und sonstige Masseverbindlichkeiten nicht abgesetzt würden (…OLG München a.a.O. Rn. 19; Beschluss vom 25.04.2017 - 21 W 2/17 -, NZI 2017, 547, 548).
Rn. 21 Das Argument, eine Wertfestsetzung nach dem Bruttoansatz könne den Sanierungszweck durch die Höhe der Gerichtsgebühren gefährden, greife nicht durch, da dies letztlich für alle anfallenden Kosten und Gebühren gelte (OLG München, Beschluss vom 25.04.2017 - 21 W 2/17, NZI 2017, 547, 548).
- OLG Nürnberg, 12.08.2020 - 5 W 421/20
Gegenstandswert für die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens
Rn. 19 Insbesondere greift das Argument nicht durch, dass der Wert der Insolvenzmasse für die Gerichtskosten und für die Vergütung des Insolvenzverwalters unterschiedlich zu berechnen sei, da bei § 58 GKG eine dem § 4 Abs. 2 Nr. 4 S. 2b) InsVV vergleichbaren Regelung fehle (so aber OLG München, Beschluss vom 25.04.2017, 21 W 2/17, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010, 10 W 60/10). - LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 25 T 676/18 Rn. 14 Ergänzend sei angemerkt, dass diese Rechtsauffassung, wonach die Kosten der Betriebsfortführung bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen sind, in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zum Ganzen nur OLG München, Beschluss vom 25.04.2017 - 21 W 2/17 -, Rn. 13, juris) nach wie vor Bestätigung erfährt.
Auch das vielfach vorgebrachte Argument, die vorgenommene Wertfestsetzung könne den Sanierungszweck durch die Höhe der Gerichtsgebühren gefährden, greift nicht durch, denn dies gilt letztlich für alle anfallenden Kosten und Gebühren (vgl. zu alledem nur OLG München, Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).
- OLG Schleswig, 04.08.2021 - 9 W 64/21
Gerichtskosten: Gegenstandswert des Insolvenzverfahrens bei Betriebsfortführung
aa.) Nach einer Auffassung war für die Festsetzung der Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren bei Fortführung des Betriebes durch den Insolvenzverwalter der Wert der Insolvenzmasse anhand des gesamten Umsatzes zu ermitteln, ohne dass die in diesem Zeitraum entstandenen Kosten und Aufwendungen für eine Fortführung des Betriebes in Abzug zu bringen waren (OLG München, Beschluss vom 25. April 2017, 21 W 2/17, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27. Juli 2010 - I-10 W 60/10, juris Rn. 2). - OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 3 W 46/19
Weitere Beschwerde gegen eine Gerichtskostenrechnung
Rn. 10 Die gegenteilige Auffassung, nach der für die Wertbemessung der Umsatz ohne Betriebskostenabzug maßgeblich sein soll, wird vom Oberlandesgericht München (NZI 2017, 547) und auch teilweise in der Literatur (…Binz/Dörndorfer/Zimmermann-Dörndorfer, GKG, 4. Aufl. 2019, § 58 InsO Rn. 2;… BeckOK Kostenrecht-Sengl, 24. Edition, Stand 1. Dezember 2018, § 58 GKG Rn. 3), vertreten. - OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren bei Fortführung des Betriebes
Insbesondere greift das Argument nicht durch, dass der Wert der Insolvenzmasse für die Gerichtskosten und für die Vergütung des Insolvenzverwalters unterschiedlich zu berechnen sei, da bei § 58 GKG eine dem § 4 Abs. 2 Nr. 4 S. 2b) InsVV vergleichbaren Regelung fehle (so aber OLG München, Beschluss vom 25.04.2017, 21 W 2/17, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010, 10 W 60/10). - AG Memmingen, 20.04.2021 - 1 IN 30/12
Erinnerung eines Insolvenzverwalters gegen eine Kostenrechnung
Er trägt im wesentlichen vor, dass die Entscheidungen des OLG München, OLG München, 08.08.2012, 11 W 832/12, bestätigt mit Beschluss vom 25. April 2017 - 21 W 2/17, NZI 2017, 547, nicht anwendbar seien, da diese Entscheidungen durch die Neufassung des § 58 GKG obsolet geworden seien.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GKG § 58 Abs. 1
Gegenstandswert eines Insolvenzverfahrens - Wolters Kluwer
Gegenstandswert eines Insolvenzverfahrens
Verfahrensgang
- AG Wolfratshausen, 21.01.2016 - 2 IN 277/13
- AG Wolfratshausen, 11.05.2016 - 2 IN 277/13
- LG München II, 09.11.2016 - 7 T 2678/16
- OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
- OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OLG Stuttgart, 30.04.2014 - 8 W 149/14
Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Er ist umfassend und überzeugend begründet und setzt sich mit der - wie der Senat nicht verkennt - vielfach vertretenen anderen Auffassung auseinander (vgl etwa OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013, Az. 3 W 739/13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 25 W 262/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 W 20/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14).Es führt nämlich aus, dass aus den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen ist, dass der Gesetzgeber für Gericht und Insolvenzverwalter eine einheitliche Vergütung angestrebt hat, wie es jedoch vielfach vertreten wird (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 18.01.2013 - 25 W 262/12
Gegenstandswert im Insolvenzeröffnungsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Er ist umfassend und überzeugend begründet und setzt sich mit der - wie der Senat nicht verkennt - vielfach vertretenen anderen Auffassung auseinander (vgl etwa OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013, Az. 3 W 739/13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 25 W 262/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 W 20/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14). - OLG München, 08.08.2012 - 11 W 832/12
Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bestimmung der Insolvenzmasse als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Diese Regelung ist aber nicht abschließend: In den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortgeführt hat, die Masse aber nicht entsprechend größer geworden ist, kann der Insolvenzverwalter einen Zuschlag nach § 3 Abs. 1 lit. b InsVV verlangen (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 11 W 832/12).
- OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 3 W 20/14
Gegenstandswert des Insolvenzverfahrens im Falle der Unternehmensfortführung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Er ist umfassend und überzeugend begründet und setzt sich mit der - wie der Senat nicht verkennt - vielfach vertretenen anderen Auffassung auseinander (vgl etwa OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013, Az. 3 W 739/13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 25 W 262/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 W 20/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14). - LG München II, 09.11.2016 - 7 T 2678/16
Festsetzung des Geschäftswertes für die Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 09.11.2016, Az. 7 T 2678/16, wird zurückgewiesen. - OLG Dresden, 26.08.2013 - 3 W 739/13
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Er ist umfassend und überzeugend begründet und setzt sich mit der - wie der Senat nicht verkennt - vielfach vertretenen anderen Auffassung auseinander (vgl etwa OLG Dresden, Beschluss vom 26.08.2013, Az. 3 W 739/13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 25 W 262/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 W 20/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 8 W 149/14). - LG Ingolstadt, 03.11.2016 - 22 T 899/16
Wert für die Gerichtsgebühren bei Betriebsfortführung durch den …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 21 W 2/17
Das Landgericht Ingolstadt hat in einer dem 11. Senat des Oberlandesgerichts München vorliegenden Entscheidung (Beschluss vom 03.11.2016, Az. 22 T 899/16, noch nicht entschiedenes Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht München Az. 11 W 2068/16) ebenfalls umfassende und überzeugende Ausführungen dazu gemacht, warum die Kosten der Betriebsfortführung bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 31.01.2017 - 21 W 2/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 ZPO, § 485 ZPO, § 48 GKG, § 61 GKG, Art 103 Abs 1 GG
Selbständigen Beweisverfahren wegen Baumängeln: Streitwertbemessung; Vorliegen einer Wertangabe - rechtsportal.de
ZPO § 3 ; ZPO § 485 Abs. 1 ; GKG § 48 ; GKG § 61
Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens auf Feststellung von Baumängeln - Wolters Kluwer
Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens auf Feststellung von Baumängeln; Bindung des Gerichts an Betragsangaben im Text der Antragsschrift
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.11.2016 - 12 OH 6/14
- KG, 31.01.2017 - 21 W 2/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 703
- BauR 2017, 1415
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 15.04.2010 - 2 W 10/10
Streitwert im Patentverletzungsverfahren
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 21 W 2/17
Anzugeben ist nämlich der ehrliche Wert (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2010, 406) und nicht ein Wert, der noch weit überstiegen werden soll. - OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11
Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur …
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 21 W 2/17
Rn. 9 Allerdings soll es eine gesonderte Bewertung rechtfertigen, wenn der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten will (so OLG Stuttgart MDR 2011, 1198, Rn. 10 nach juris; a. A. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 550 = BauR 2001, 838). - BGH, 08.04.1992 - XII ZB 34/92
Ungewöhnlicher Postlauf bei Übermittlung der Berufungsschrift
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 21 W 2/17
Bei Briefsendungen, die unter üblichen Umständen der Post übergeben werden, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass sie den Empfänger am nächsten oder übernächsten Zustelltag erreichen (BGH NJW-RR 1992, 1020, Rn. 9 nach juris). - OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 22 W 72/00
Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens - Mangelbeseitigungskosten - …
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 21 W 2/17
Rn. 9 Allerdings soll es eine gesonderte Bewertung rechtfertigen, wenn der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten will (…so OLG Stuttgart MDR 2011, 1198, Rn. 10 nach juris; a. A. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 550 = BauR 2001, 838).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".