Insolvenzordnung
2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
3. Abschnitt - Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger (§§ 56 - 79) |
(1) 1Der Insolvenzverwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. 2Das Gericht kann jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen.
(2) 1Erfüllt der Verwalter seine Pflichten nicht, so kann das Gericht nach vorheriger Androhung Zwangsgeld gegen ihn festsetzen. 2Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro nicht übersteigen. 3Gegen den Beschluß steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Durchsetzung der Herausgabepflichten eines entlassenen Verwalters.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 13.12.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze | 13.12.2001 |
Rechtsprechung zu § 58 InsO
157 Entscheidungen zu § 58 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 01.12.2011 - IX ZB 190/11
Insolvenzverfahren: Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den ...
- BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
Insolvenzverfahren: Prüfungsumfang bei sofortiger Beschwerde des ...
- BGH, 17.12.2009 - IX ZB 175/08
Terminanhörung - Unentschuldigtes Fernbleiben des Insolvenzverwalters
Zum selben Verfahren:
- AG Göttingen, 07.08.2008 - 74 IN 11/01
- BGH, 17.12.2009 - IX ZB 177/08
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter ...
- BGH, 17.12.2009 - IX ZB 178/08
Eigenständiges Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Bestellung ...
- BGH, 17.12.2009 - IX ZB 179/08
Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Bestellung eines ...
- BGH, 17.12.2009 - IX ZB 2/09
Beschwerde eines Insolvenzverwalters gegen eine Festsetzung von Zwangsgeld wegen ...
- LG Göttingen, 05.07.2006 - 10 T 57/06
Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Insolvenzverwalter
- LG Göttingen, 03.07.2008 - 10 T 73/08
Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen Insolvenzverwalter aufgrund ...
Querverweise
Auf § 58 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 21 (Anordnung vorläufiger Maßnahmen)
- Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
- Koordinationsverfahren
- § 269f (Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenskoordinators)
- Eigenverwaltung
- § 274 (Rechtsstellung des Sachwalters)
- Restschuldbefreiung
- § 292 (Rechtsstellung des Treuhänders)
Redaktionelle Querverweise zu § 58 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Sofortige Beschwerde) (zu § 58 II 3)