Insolvenzordnung
2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
3. Abschnitt - Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger (§§ 56 - 79) |
(1) Widerspricht ein Beschluß der Gläubigerversammlung dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger, so hat das Insolvenzgericht den Beschluß aufzuheben, wenn ein absonderungsberechtigter Gläubiger, ein nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter dies in der Gläubigerversammlung beantragt.
(2) 1Die Aufhebung des Beschlusses ist öffentlich bekanntzumachen. 2Gegen die Aufhebung steht jedem absonderungsberechtigten Gläubiger und jedem nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu. 3Gegen die Ablehnung des Antrags auf Aufhebung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
verbindlichkeiten § 62Verjährung § 63Vergütung des Insolvenzverwalters § 64Festsetzung durch das Gericht § 65Verordnungs-
ermächtigung § 66Rechnungslegung § 67Einsetzung des Gläubigerausschusses § 68Wahl anderer Mitglieder § 69Aufgaben des Gläubigerausschusses § 70Entlassung § 71Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses § 72Beschlüsse des Gläubigerausschusses § 73Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses § 74Einberufung der Gläubigerversammlung § 75Antrag auf Einberufung § 76Beschlüsse der Gläubigerversammlung § 77Feststellung des Stimmrechts § 78Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung § 79Unterrichtung der Gläubigerversammlung
Rechtsprechung zu § 78 InsO
87 Entscheidungen zu § 78 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 21.07.2011 - IX ZB 64/10
Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Gläubigerversammlung ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hagen, 12.03.2010 - 3 T 477/09
Beschluss einer Gläubigerversammlung über Aufhebung der Eigenverwaltung wird ...
- LG Hagen, 12.03.2010 - 3 T 477/09
- BGH, 28.05.2020 - IX ZB 64/17
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Beschlussaufhebung einer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.06.2017 - IX ZB 82/16
Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht: ...
Zum selben Verfahren:
- AG Wuppertal, 16.12.2015 - 145 IN 574/15
Einstellung des Unternehmens des Schuldners durch Beschluss der Gläubiger in der ...
- LG Wuppertal, 26.09.2016 - 16 T 128/16
- AG Wuppertal, 16.12.2015 - 145 IN 574/15
- BGH, 16.11.2017 - IX ZR 260/15
Insolvenzverfahrenseröffnung: Aufhebung von Beschlüssen der Gläubiger einer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Leipzig, 16.01.2015 - 2 HKO 2542/14
Anwendbarkeit der Insolvenzordnung für Beschlüsse der Gläubiger aus ...
- OLG Dresden, 09.12.2015 - 13 U 223/15
Geltendmachung der Nichtigkeit des Beschlusses über die Bestimmung eines ...
- LG Leipzig, 16.01.2015 - 2 HKO 2542/14
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 78 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 9 (Öffentliche Bekanntmachung) (zu § 78 II 1)