Insolvenzordnung
2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
3. Abschnitt - Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger (§§ 56 - 79) |
Zitiervorschläge
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§ 56Bestellung des Insolvenzverwalters
§ 56aGläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung
§ 56bVerwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe
§ 57Wahl eines anderen Insolvenzverwalters
§ 58Aufsicht des Insolvenzgerichts
§ 59Entlassung des Insolvenzverwalters
§ 60Haftung des Insolvenzverwalters
§ 61Nichterfüllung von Masse-
verbindlichkeiten § 62Verjährung § 63Vergütung des Insolvenzverwalters § 64Festsetzung durch das Gericht § 65Verordnungs-
ermächtigung § 66Rechnungslegung § 67Einsetzung des Gläubigerausschusses § 68Wahl anderer Mitglieder § 69Aufgaben des Gläubigerausschusses § 70Entlassung § 71Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses § 72Beschlüsse des Gläubigerausschusses § 73Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses § 74Einberufung der Gläubigerversammlung § 75Antrag auf Einberufung § 76Beschlüsse der Gläubigerversammlung § 77Feststellung des Stimmrechts § 78Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung § 79Unterrichtung der Gläubigerversammlung
verbindlichkeiten § 62Verjährung § 63Vergütung des Insolvenzverwalters § 64Festsetzung durch das Gericht § 65Verordnungs-
ermächtigung § 66Rechnungslegung § 67Einsetzung des Gläubigerausschusses § 68Wahl anderer Mitglieder § 69Aufgaben des Gläubigerausschusses § 70Entlassung § 71Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses § 72Beschlüsse des Gläubigerausschusses § 73Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses § 74Einberufung der Gläubigerversammlung § 75Antrag auf Einberufung § 76Beschlüsse der Gläubigerversammlung § 77Feststellung des Stimmrechts § 78Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung § 79Unterrichtung der Gläubigerversammlung
Rechtsprechung zu § 72 InsO
11 Entscheidungen zu § 72 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 11.03.2021 - IX ZR 266/18
Antrag eines Insolvenzverwalters auf Feststellung von Mitgliedschafts- und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 21.08.2018 - 13 U 104/17
Zum Anspruch eines Mitglieds des Gläubigerausschusses gegenüber den übrigen ...
- OLG Celle, 21.08.2018 - 13 U 104/17
- BGH, 05.03.2009 - IX ZB 148/08
Besetzung des Gläubigerausschusses
- AG München, 21.02.2023 - 1542 IN 1308/20
Entlassung aus dem Gläubigerausschuss auf eigenen Antrag
- BGH, 14.07.2016 - IX ZB 62/15
Insolvenzverwaltervergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein ...
- LG Aurich, 28.09.2022 - 7 T 167/22
- BGH, 01.03.2007 - IX ZB 47/06
Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses aus wichtigem Grund
- LG Stendal, 22.10.2012 - 25 T 184/12
Insolvenzverfahren: Einberufung der ersten Gläubigerversammlung vor dem Berichts- ...
Zum selben Verfahren:
- AG Stendal, 01.10.2012 - 7 IN 164/12
Insolvenzverfahren: Antragsrecht zur Einberufung einer Gläubigerversammlung; Wahl ...
- AG Stendal, 01.10.2012 - 7 IN 164/12
- OLG Dresden, 09.08.2005 - 2 U 897/04
Regionale Organisationen des Kolpingwerks haften für insolventes ...
Querverweise
Auf § 72 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 21 (Anordnung vorläufiger Maßnahmen)
- Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
- Allgemeine Bestimmungen
- § 269c (Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine
- § 13 (Abwicklung)