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Rechtsprechung
   AG Köln, 22.09.2021 - 210 C 24/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40315
AG Köln, 22.09.2021 - 210 C 24/21 (https://dejure.org/2021,40315)
AG Köln, Entscheidung vom 22.09.2021 - 210 C 24/21 (https://dejure.org/2021,40315)
AG Köln, Entscheidung vom 22. September 2021 - 210 C 24/21 (https://dejure.org/2021,40315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Installation Videokamera im Treppenhaus eines Wohnhauses - Zulässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Videoüberwachung: Allgemeines Persönlichkeitsrecht vs. illegale Müllablade

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Videoüberwachung im Treppenhaus wegen unberechtigter Müllablagerungen!

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Videokamera wegen Müll im Treppenhaus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung: Allgemeines Persönlichkeitsrecht vs. illegale Müllablade (IMR 2021, 497)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG Köln, 22.09.2021 - 210 C 24/21
    Rn. 23 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart und persönliche Daten preisgegeben und verwendet werden, vgl. BGH, NJW 2010, 1533, 1534 m.w.N. Eine Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein, vgl. BGH a.a.O. Aus diesem Grund schützt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht auch jedermann vor einer technisch gestützten Beobachtung und der Aufzeichnung persönlicher Lebenssachverhalte ohne Einwilligung.

    Rn. 29 Aber auch unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und Vornahme einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung, vgl. BGH, NJW 2010, 1533f., lässt sich keine Rechtfertigung für die Videoüberwachung erblicken.

  • OLG Köln, 22.09.2016 - 15 U 33/16

    Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung von Überwachungskameras

    Auszug aus AG Köln, 22.09.2021 - 210 C 24/21
    Rn. 39 Der bestehende Unterlassungsanspruch rechtfertigt auch die vom Kläger begehrte Rechtsfolge, nämlich die Entfernung der Kameras, vgl. auch OLG Köln, NJW 2017, 835.
  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf …

    Auszug aus AG Köln, 22.09.2021 - 210 C 24/21
    Hierbei begründet in der Regel die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, vgl. BGH NJW 2012, 3781.
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Köln, 22.09.2021 - 210 C 24/21
    Damit die Abwägung zu Gunsten des Nutzers der Kamera ausfallen kann, muss die Überwachung zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich und die drohende Beeinträchtigung auf andere Weise nicht zu verhindern sein, vgl. BGH, NJW 1995, 1955.
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …

    Auszug aus AG Köln, 22.09.2021 - 210 C 24/21
    Hierdurch können eine Vielzahl von Informationen über die Betroffenen, ihre Familienmitglieder, Freunde und Besucher gewonnen werden, vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 688ff.; LG Essen, Urt. v. 30.01.2019, 12 O 62/18, BeckRS 2019, 875 m.w.N.
  • LG Essen, 30.01.2019 - 12 O 62/18

    Keine Kamera im Hausflur!

    Auszug aus AG Köln, 22.09.2021 - 210 C 24/21
    Hierdurch können eine Vielzahl von Informationen über die Betroffenen, ihre Familienmitglieder, Freunde und Besucher gewonnen werden, vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 688ff.; LG Essen, Urt. v. 30.01.2019, 12 O 62/18, BeckRS 2019, 875 m.w.N.
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