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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5131
VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20 (https://dejure.org/2021,5131)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 08.03.2021 - 212-IV-20 (https://dejure.org/2021,5131)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 08. März 2021 - 212-IV-20 (https://dejure.org/2021,5131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den die Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnenden Beschluss des Landgerichts Leipzig

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    aa) Anhand des Beschwerdevorbringens ist nicht erkennbar, dass der angegriffene Beschluss des Landgerichts dem Gebot bestmöglicher Sachverhaltsaufklärung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [308]) nicht hinreichend Rechnung trägt.

    Da es sich bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus um eine Entscheidung, die eine tatrichterliche Bewertung der für die Prognose erheblichen Tatsachen erfordert, handelt, kann der Verfassungsgerichtshof diese nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118- IV-18; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11).

    Zwar sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung umso strenger, je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 27-IV-12), jedoch stößt der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs dort an Grenzen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dem Besserungsgesichtspunkt, mag er als Nebenzweck der Unterbringung gegenüber dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit auch nachrangig sein, nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26;… Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 41;… Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 - Rn. 25; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [318]).

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    Zwar sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung umso strenger, je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 27-IV-12), jedoch stößt der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs dort an Grenzen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dem Besserungsgesichtspunkt, mag er als Nebenzweck der Unterbringung gegenüber dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit auch nachrangig sein, nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 41;… Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 - Rn. 25; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [318]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass mit der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gerade keine lebenslange Freiheitsentziehung ohne Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verbunden ist, und die Regelungen der §§ 63, 67d StGB den Anforderungen von Art. 37 Buchst. a der Kinderrechtskonvention gerecht werden (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 24).

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 17-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Fortdauer einer Unterbringung in einem …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    Dass die angefochtenen Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung und an die Begründung von Entscheidungen, die die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug betreffen (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18 jeweils m.w.N.), nicht genügen, kann der Beschwerdeschrift nicht in ausreichendem Maße entnommen werden.

    Da es sich bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus um eine Entscheidung, die eine tatrichterliche Bewertung der für die Prognose erheblichen Tatsachen erfordert, handelt, kann der Verfassungsgerichtshof diese nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118- IV-18; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11).

    Zwar sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung umso strenger, je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 27-IV-12), jedoch stößt der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs dort an Grenzen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 118-IV-18

    Rechtswidrige Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    Dass die angefochtenen Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung und an die Begründung von Entscheidungen, die die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug betreffen (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18 jeweils m.w.N.), nicht genügen, kann der Beschwerdeschrift nicht in ausreichendem Maße entnommen werden.

    Zwar sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung umso strenger, je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 27-IV-12), jedoch stößt der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs dort an Grenzen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20 m.w.N.).

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die Gerichte - jedenfalls das Oberlandesgericht - hätten die Frage der fehlenden Möglichkeit prognosebasiserweiternder Ausführungen und Lockerungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung erörtern müssen, folgt dies wegen eines nicht übertragbaren Sachverhalts insbesondere nicht aus der vom Beschwerdeführer zur Begründung maßgeblich herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 - juris).
  • BVerfG, 07.02.2019 - 2 BvR 2406/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    (1) Soweit der Beschwerdeführer einwendet, der Einschätzung des Landgerichts einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit fehle eine widerspruchsfreie Grundlage, legt er die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes - auch mit Blick auf die seit dem Jahre 2016 in § 67d Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 StGB angehobenen materiellrechtlichen Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 2 BvR 2406/16 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2570/16 - juris Rn. 24) - nicht dar.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dem Besserungsgesichtspunkt, mag er als Nebenzweck der Unterbringung gegenüber dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit auch nachrangig sein, nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26;… Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 41; Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 - Rn. 25; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [318]).
  • BVerfG, 26.11.2014 - 2 BvR 713/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dem Besserungsgesichtspunkt, mag er als Nebenzweck der Unterbringung gegenüber dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit auch nachrangig sein, nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26;… Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris Rn. 41;… Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 - Rn. 25; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [318]).
  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2570/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20
    (1) Soweit der Beschwerdeführer einwendet, der Einschätzung des Landgerichts einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit fehle eine widerspruchsfreie Grundlage, legt er die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes - auch mit Blick auf die seit dem Jahre 2016 in § 67d Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 StGB angehobenen materiellrechtlichen Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung (vgl. hierzu BVerfG…, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 2 BvR 2406/16 - juris Rn. 21; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2570/16 - juris Rn. 24) - nicht dar.
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 27-IV-12
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20

    Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft-Computerbetrug

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11

    Prüfung einer Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 134-IV-08
  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer äußerungsrechtlichen Sache …

    Je nach Angriffsgegenstand gehört hierzu, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben (BVerfG…, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14 -, Juris Rn. 14; BVerfG…, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4 f.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).

    Denn das Gericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (so auch BVerfG…, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21

    Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde in …

    Je nach Angriffsgegenstand gehört hierzu, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben (BVerfG…, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14 -, Juris Rn. 14; BVerfG…, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4 f.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).

    Denn das Gericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (so auch BVerfG…, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 63-IV-22

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Unterbrechung …

    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. März 2021 - Vf. 212-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.10.2021 - 1 VB 131/21
    Der Verfassungsgerichtshof soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (so auch BVerfG…, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).
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