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   VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11   

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VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11 (https://dejure.org/2011,14327)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.11.2011 - 84-IV-11 (https://dejure.org/2011,14327)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. November 2011 - 84-IV-11 (https://dejure.org/2011,14327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Prüfung einer Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    Da es sich bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus um eine wertende Entscheidung handelt, die nach ausfüllungsbedürftigen Kriterien und unter Prognosegesichtspunkten fällt, kann der Verfassungsgerichtshof diese nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).

    Die Bedeutung der Freiheitsgarantie gebietet es dabei, dass das Fachgericht bei Aufklärung des Sachverhalts stets das Gewicht des Freiheitsanspruches des Untergebrachten im Auge behält (vgl. ausführlich: BVerfGE 70, 297 [308 ff.]).

    Zieht das Gericht einen Sachverständigen heran, was bei einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2, § 63 StGB regelmäßig geboten ist, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert wird und ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zeichnet, so dass es die zur Entscheidung berufenen Richter in die Lage versetzt, schon im Hinblick auf die Freiheitsgarantie eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; BVerfGE 70, 297 [310]).

    Die Vielgestaltigkeit der Materie verbietet allgemeingültige Formeln (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 72-IV-03 [HS]/Vf. 73-IV-03 [e.A.]; BVerfGE 70, 297 [307 ff.]).

  • BVerfG, 21.01.2010 - 2 BvR 660/09

    Unzureichende Berücksichtigung der Haftdauer und des hohen Alters des Betroffenen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    Das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruches bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt sich auf die verfassungsrechtliche Kontrolldichte und die an die Begründung einer Entscheidung nach §§ 67e, 67d Abs. 2 StGB zu stellenden Anforderungen aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 2 BvR 660/09.

    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, desto strenger werden die Voraussetzungen für die Fortdauer der Freiheitsentziehung und desto sorgfältiger ist die Fortdauer der Unterbringung zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 2 BvR 660/09 - juris Rn. 22).

    Zu konkretisieren ist insbesondere der Grad der Wahrscheinlichkeit der drohenden weiteren rechtswidrigen Taten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 2 BvR 660/09 - juris Rn. 23).

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    Er hat lediglich zu prüfen, ob der Richter bei der Anwendung von einfachem Recht - hier des Strafgesetzbuches - der Freiheitsgarantie des Untergebrachten hinreichendes Gewicht beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).

    Zieht das Gericht einen Sachverständigen heran, was bei einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2, § 63 StGB regelmäßig geboten ist, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert wird und ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zeichnet, so dass es die zur Entscheidung berufenen Richter in die Lage versetzt, schon im Hinblick auf die Freiheitsgarantie eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; BVerfGE 70, 297 [310]).

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    Dieser Maßstab gilt nur dann nicht, wenn die Entscheidung abwegig ist oder den Anschein der Willkür erweckt (BGH, Beschluss vom 10. September 2002, NJW 2002, 3484; Fischer in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 24 Rn. 9; Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Bd. 1 §§ 1-47, § 24 Rn. 39).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    Sie steht im Zusammenhang mit dem Recht des Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines ausgeschlossenen oder befangenen Richters und dient dazu, ihm zu ermöglichen, etwaige Ablehnungsgründe zu ermitteln und durch ein entsprechendes Gesuch zu erreichen, dass kein befangener Richter an der Entscheidung mitwirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 - juris.
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    Insbesondere ist es bei lang andauernden Freiheitsentziehungen geboten, von Zeit zu Zeit einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen zu begegnen (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005, BVerfGK 5, 40 [43]; BVerfG, Beschluss vom 26. März 2009, NStZ-RR 2010, 122).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    Insbesondere ist es bei lang andauernden Freiheitsentziehungen geboten, von Zeit zu Zeit einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen zu begegnen (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005, BVerfGK 5, 40 [43]; BVerfG, Beschluss vom 26. März 2009, NStZ-RR 2010, 122).
  • OLG Nürnberg, 24.11.1999 - Ws 1303/99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    2 St 10/89">NStZ 1990, 200 [201]; OLG Nürnberg vom 24. November 1999 - Ws 1303/99 - juris Rn. 4).
  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11
    Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2001, NStZ-RR 2002, 138; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 67d Rn. 7; Ziegler in: von Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, Stand: 15. August 2011, § 67d Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 17-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Fortdauer einer Unterbringung in einem

    Soweit es sich bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus um eine wertende Entscheidung handelt, kann der Verfassungsgerichtshof diese nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]; SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11).

    Da es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes ist, die Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die richtige Auslegung der Gesetze und die korrekte Anwendung des einfachen Rechts im konkreten Fall hin zu kontrollieren, sondern der Verfassungsgerichtshof lediglich zu prüfen hat, ob der Richter bei der Anwendung einfachen Rechts der Freiheitsgarantie des Untergebrachten hinreichendes Gewicht beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11), ist die vom Oberlandesgericht vertretene und auf obergerichtliche Rechtsprechung gestützte Auffassung zur Fristberechnung des § 67d Abs. 6 Satz 2 und 3 StGB verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 118-IV-18

    Rechtswidrige Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Da es sich bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus um eine wertende Entscheidung handelt, kann der Verfassungsgerichtshof diese nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]; SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
    Soweit es sich bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus um eine wertende Entscheidung handelt, kann der Verfassungsgerichtshof diese nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118-IV-18; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den die Fortdauer einer

    Da es sich bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus um eine Entscheidung, die eine tatrichterliche Bewertung der für die Prognose erheblichen Tatsachen erfordert, handelt, kann der Verfassungsgerichtshof diese nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 17-IV-19; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 118IV-18; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 31-IV-16
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die richtige Auslegung der Gesetze und die korrekte Anwendung des einfachen Rechts im konkreten Fall hin zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 106-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 139-IV-11
    Dazu gehören nicht nur der Zustand des Untergebrachten, sondern auch die zu erwartenden Lebensumstände (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 27-IV-12
    Insbesondere ist es bei lang andauernden Freiheitsentziehungen geboten, von Zeit zu Zeit einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen zu begegnen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11).
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VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.09.2011 - 84-IV-11 (https://dejure.org/2011,78607)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. September 2011 - 84-IV-11 (https://dejure.org/2011,78607)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 5-IV-19
    Die Richter haben Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage ihrer Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18).

    Von Bedeutung ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 22-IV-09; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04).

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
    Die Richterin hat Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage ihrer Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11).

    Maßgebend ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 22-IV-09; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04).

  • VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 119-IV-18
    Der Richter hat Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage seiner Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18).

    Maßgebend ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 22-IV-09; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04).

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