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| VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 23.07.2015 - 5 K 52/15
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 24.11.2014 - 1 B 251/14
Kindertagespflege; Kindertageseinrichtung, Betreuungsplatz, Wunsch- und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15
Hatte aber das von dem Beschwerdeführer mit seinen Anträgen zu 1, 2, 4 bis 6 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1, 2, 4 bis 6 dem Beschwerdeführer auferlegt hat (SächsVerfGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12). - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
Willkür bei Kostenentscheidung; Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15
Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 114-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris). - VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 106-IV-15
Hatte aber das von dem Beschwerdeführer mit seinen Anträgen zu 1, 2, 4 bis 6 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1, 2, 4 bis 6 dem Beschwerdeführer auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 31-IV-16 Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die richtige Auslegung der Gesetze und die korrekte Anwendung des einfachen Rechts im konkreten Fall hin zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 106-IV-15; st. Rspr.).
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