Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei Fehleinweisung in die Maßregel der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt mit nachträglicher Sicherungsverwahrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 30.01.2018 - 1 KLs 700 Js 29775/17
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 43-IV-18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ). - BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78
Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ). - BGH, 21.11.2008 - 2 StR 437/08
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
Es entspricht herrschender fachrechtlicher Auffassung, dass die Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch dann auszusprechen ist, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, insbesondere weil sie auf einem fehlerhaften Gutachten beruhte, und dass hieran eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anknüpfen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08 - juris;… Ullenbruch/Drenkhahn in: MüKo StGB, 3. Aufl., § 66b Rn. 45;… Ziegler in: BeckOK StGB, Stand: 1. Februar 2018, § 67d Rn. 13;… Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 67d Rn. 24;… Kilian in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB, 2. Aufl., § 67d Rn. 27a).
- BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ). - VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.). - BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
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| VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 30.01.2018 - 1 KLs 700 Js 29775/17
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 43-IV-18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VerfGH Sachsen, 30.09.2005 - 119-VIII-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
Die Richterin hat Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage ihrer Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11).Maßgebend ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 22-IV-09; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04).
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 84-IV-11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
Die Richterin hat Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage ihrer Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11).Maßgebend ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 22-IV-09; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04).
- BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
Das Tatbestandsmerkmal "derselben Sache" aus Abs. 1 Nr. 2 ist dabei ebenso wie die "Sache" aus Abs. 1 Nr. 2 stets in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 BvR 471/10;… Heusch in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 18 Rn. 13 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 22-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
Maßgebend ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 22-IV-09; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04).
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
Versagung von Entschädigungsleistungen für eine zu Unrecht erlittene Einweisung …
Ein Ausschlussgrund kraft Gesetzes nach § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG liegt nicht vor, weil Verfassungsrichterin Herberger an den Entscheidungen im Verfahren nach dem StrEG nicht mitgewirkt hat und damit nicht in "derselben Sache" tätig war (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18).Maßgebend hierfür ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18 m.w.N.).
Ein solcher Anlass ist hier - anders als im vorangegangenen Verfahren des Beschwerdeführers Vf. 43-IV-18 - nicht gegeben.
Die Entscheidung über die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist damit lediglich am Rande von der Verfassungsbeschwerde berührt, ohne dass sich Verfassungsrichterin Herberger bei der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mit den von ihr zuvor mitgetroffenen Feststellungen und rechtlichen Würdigungen selbst befassen müsste (insoweit anders als im Verfahren Vf. 43-IV-18).
- VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 5-IV-19 Die Richter haben Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage ihrer Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18).
Von Bedeutung ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 22-IV-09; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04).
- VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 119-IV-18 Der Richter hat Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage seiner Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18).
Maßgebend ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV-11; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 22-IV-09; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04).
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 24-IV-19
Anforderungen an die Selbstablehnung eines Verfassungsrichters gemäß § 11 Abs. 3 …
Der Richter hat Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage seiner Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18; Beschluss vom 14. Februar 2019 - Vf. 119-IV-18).Von Bedeutung ist allein, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2019 - Vf. 5-IV-19; Beschluss vom 14. Februar 2019 - Vf. 119-IV-18; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18).
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| VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 43-IV-18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 30.01.2018 - 1 KLs 700 Js 29775/17
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 43-IV-18
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