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| VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17 |
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- VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 108-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 108-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 108-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; BerlVerfGH, Beschluss vom 16. November 1995 - 48/94 - juris; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 - juris Rn. 22, 23). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10). - VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10
Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; BerlVerfGH, Beschluss vom 16. November 1995 - 48/94 - juris; BVerfG…, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 - juris Rn. 22, 23). - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 98-IV-14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.). - BGH, 22.05.1984 - III ZB 9/84
Wirkung der Anschlußberufung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der …
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06
Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen …
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
- VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 90-IV-15
- VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06
Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen …
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 13-IV-18 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17; st. Rspr.).
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; …
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17).Der Beschwerdeführer hat auch keine besonderen Umstände dafür vorgetragen, dass das Oberlandesgericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen und so gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verstoßen haben könnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18
Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im …
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei …
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17; st. Rspr.).
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