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   VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16   

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VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16 (https://dejure.org/2016,29977)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.08.2016 - 100-IV-16 (https://dejure.org/2016,29977)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. August 2016 - 100-IV-16 (https://dejure.org/2016,29977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 61-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 61-IV-11; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; st. Rspr.).

    Der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt insoweit unklar; es ist aber nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, von der Beschwerdebegründung offen gelassene Sachverhaltslücken durch beigezogene Akten selbst zu schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 61-IV-11; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 38-IV-08; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 31-IV-04).

  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 98-IV-14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 61-IV-11; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; st. Rspr.).

    Der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt insoweit unklar; es ist aber nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, von der Beschwerdebegründung offen gelassene Sachverhaltslücken durch beigezogene Akten selbst zu schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 61-IV-11; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 38-IV-08; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 31-IV-04).

  • BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Auch bei Überhaft sind die aus dem betroffenen Freiheitsgrundrecht folgenden besonderen Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13; Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]; hierauf Bezug nehmend auch SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV11[e.A]).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Auch bei Überhaft sind die aus dem betroffenen Freiheitsgrundrecht folgenden besonderen Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13; Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]; hierauf Bezug nehmend auch SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV11[e.A]).
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Auch bei Überhaft sind die aus dem betroffenen Freiheitsgrundrecht folgenden besonderen Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13; Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]; hierauf Bezug nehmend auch SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV11[e.A]).
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 300/15

    Rechtsbedenkliche Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Nachdem sowohl der Beschwerdeführer als auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. November 2015 (5 StR 300/15) auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Dresden vom 27. April 2015 mit den zugehörigen Feststellungen auf, soweit der Angeklagte freigesprochen worden war, und verwies in diesem Umfang die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
  • VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 38-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt insoweit unklar; es ist aber nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, von der Beschwerdebegründung offen gelassene Sachverhaltslücken durch beigezogene Akten selbst zu schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 61-IV-11; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 38-IV-08; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 31-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 31-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt insoweit unklar; es ist aber nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, von der Beschwerdebegründung offen gelassene Sachverhaltslücken durch beigezogene Akten selbst zu schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 61-IV-11; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 38-IV-08; Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 31-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 42-IV-18

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 41-IV-18

    Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 31-IV-19

    Rehabilitierungsansprüche wegen einer Unterbringung in verschiedenen

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Zuweisungsentscheidung eines

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19

    Eröffnung des Rechtsweges zum Verfassungsgerichtshof; Geltendmachung einer

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 108-IV-18

    Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bei einer Verlegung

  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 106-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 26-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 37-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 95-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 51-IV-19

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Kindergelds auf die Grundsicherung

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 38-IV-19

    Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 7-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 56-IV-17
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