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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36887
VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24 (https://dejure.org/2024,36887)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05.12.2024 - 76-IV-24 (https://dejure.org/2024,36887)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - 76-IV-24 (https://dejure.org/2024,36887)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 4-IV-24
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Dies setzt voraus, dass neben der angegriffenen Entscheidung auch die in Bezug genommene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 4-IV-24; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 125-IV- 20 [HS]/Vf. 126-IV-20 [e.A.] m.w.N.; st. Rspr.).

    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein, zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 4-IV-24; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 2 BvR 2276/20 - juris Rn. 34; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein, zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 4-IV-24; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 2 BvR 2276/20 - juris Rn. 34; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zugang des Betroffenen im …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da nicht hinreichend substantiierte …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.07.2024 - 2 BvR 2276/20

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein, zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 4-IV-24; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 2 BvR 2276/20 - juris Rn. 34; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 58-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 58-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Außervollzugsetzung des …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein, zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 4-IV-24; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 2 BvR 2276/20 - juris Rn. 34; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 14-IV-23
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 55-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 125-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 7-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 46-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - Vf. 76-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - Vf. 76-IV-24; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris Rn. 10).

  • VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 18-IV-24
    Dies setzt voraus, dass neben der angegriffenen Entscheidung auch die in Bezug genommenen Entscheidungen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - Vf. 76-IV-24; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 125-IV-20 [HS]/Vf. 126-IV-20 [e.A.] m.w.N.; st. Rspr.).

    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - Vf. 76-IV-24; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/Vf. 77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 2 BvR 2276/20 - juris Rn. 34; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).

  • VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 31-IV-25
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand erst noch hinzuzuziehender Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 46-IV-24; Beschluss vom 5. Dezember 2024 - Vf. 76-IV-24; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 36-IV-25
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand erst noch hinzuzuziehender Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 46-IV-24; Beschluss vom 5. Dezember 2024 - Vf. 76-IV-24; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 37-IV-25
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand erst noch hinzuzuziehender Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 46-IV-24; Beschluss vom 5. Dezember 2024 - Vf. 76-IV-24; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 38-IV-25
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand erst noch hinzuzuziehender Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 46-IV-24; Beschluss vom 5. Dezember 2024 - Vf. 76-IV-24; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
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