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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 14-IV-23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13235
VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 14-IV-23 (https://dejure.org/2024,13235)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2024 - 14-IV-23 (https://dejure.org/2024,13235)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2024 - 14-IV-23 (https://dejure.org/2024,13235)
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (34)

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 14-IV-23
    (1) Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19;… vgl. Rozek in: Baumann-Hasske, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 4. Aufl., Art. 15 Rn. 12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [370]).

    Sie verbietet, in einem Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis gegen den Beschuldigten Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe oder strafähnlichen Sanktion gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10 - juris Rn. 6; Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [371]).

    Ferner verlangt die Unschuldsvermutung den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor diese dem Verurteilten im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10 - juris Rn. 6; Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [371]).

    Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden, wobei der Sinnzusammenhang der gesamten Entscheidungsgründe zu würdigen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09 [HS]/Vf. 46-IV-09 [e.A.]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16 - juris Rn. 13).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 14-IV-23
    (1) Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19;… vgl. Rozek in: Baumann-Hasske, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 4. Aufl., Art. 15 Rn. 12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [370]).

    Sie verbietet, in einem Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis gegen den Beschuldigten Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe oder strafähnlichen Sanktion gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10 - juris Rn. 6; Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [371]).

    Ferner verlangt die Unschuldsvermutung den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor diese dem Verurteilten im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10 - juris Rn. 6; Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [371]).

  • BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 2282/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung durch die Begründung einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 14-IV-23
    Sie verbietet, in einem Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis gegen den Beschuldigten Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe oder strafähnlichen Sanktion gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10 - juris Rn. 6; Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [371]).

    Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden, wobei der Sinnzusammenhang der gesamten Entscheidungsgründe zu würdigen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 64-IV-19; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09 [HS]/Vf. 46-IV-09 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16 - juris Rn. 13).

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 22-IV-23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslagenentscheidung im …

    Allerdings hat das Amtsgericht seine Auslagenentscheidung weder im Beschluss vom 3. April 2023 begründet noch die fehlende Begründung in seiner Entscheidung über die Anhörungsrüge vom 25. April 2023 nachgeholt (insoweit anders in den Sachverhalten, die den Beschlüssen vom heutigen Tag - Vf. 14-IV-23, Vf. 15-IV-23 - zugrunde lagen).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 103-IV-23
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den durch dieses Gericht entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschlüsse vom 16. August 2019 - Vf. 75-IV-19 und Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris Rn. 10; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21] m.w.N.).

    Wird - wie hier - ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 82-IV-24
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]/Vf. 90-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 54-IV-24
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]/Vf. 90-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 49-IV-24
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]/Vf. 90-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 33-IV-25
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 36-IV-19; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; st. Rspr.).

    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]/Vf. 90-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 53-IV-24
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]/Vf. 90-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 52-IV-24
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]/Vf. 90-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juni 2025 - Vf. 77-IV-24; Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 16. Januar 2025 - Vf. 40-IV-24; Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 55-IV-25
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 16. Januar 2025 - Vf. 40-IV-24; Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV- 16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 16.01.2025 - 40-IV-24

    Gewährung von Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO

  • VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24
  • VerfGH Sachsen, 16.01.2025 - 68-IV-24
  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 29-IV-24
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 8-IV-25
  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 59-IV-24
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