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| VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18 |
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- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).Da die Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen können, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden der Russischen Föderation gegen die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
Da die Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen können, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
Da die Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen können, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
Willkür bei Kostenentscheidung; Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris). - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
- VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 14-IV-23 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]).
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24 Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 64-IV-24; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 104-IV-23; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 82-IV-24; Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 77-IV-23 [HS]/Vf. 8-IV-24 [e.A.]; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 15-IV-23 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278f.]).
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15).
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 77-IV-23 [HS]/Vf. 8-IV-24 [e.A.]; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 89-IV-23 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 77-IV-23 [HS]/Vf. 8-IV-24 [e.A.]; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 45-IV-19
Verfassungsmäßige Vergabe von Kopfnoten auf Schulzeugnissen im Freistaat Sachsen; …
Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer …
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr). - VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278f.]).
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 11-IV-24 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 77-IV-23 [HS]/Vf. 8-IV-24 [e.A.]; Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22 Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 23-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 77-IV-23
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 64-IV-24
- VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
- VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 49-IV-19
Verfassungsmäßige Vergabe von Kopfnoten auf Schulzeugnissen im Freistaat Sachsen; …
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 82-IV-24
- VerfGH Sachsen, 16.01.2025 - 68-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 54-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 49-IV-24
- VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 33-IV-19
Integrative Beschulung eines Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 53-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 52-IV-24
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