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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25982
VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23 (https://dejure.org/2024,25982)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.09.2024 - 104-IV-23 (https://dejure.org/2024,25982)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. September 2024 - 104-IV-23 (https://dejure.org/2024,25982)
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (33)

  • LG Bielefeld, 27.02.2024 - 7 O 191/21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23
    Das Landgericht setzte mit Beschluss vom 21. Juli 2023 (07 O 191/21) gegen den Beklagten ein "Zwangsgeld" nach § 890 ZPO in Höhe von 5.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden könne, für je 2.500,00 EUR einen Tag Zwangshaft fest.

    Im Übrigen werde auf die Begründungen der Urteile des Landgerichts vom 11. Juni 2021 (07 O 191/21), des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. November 2021 (6 U 1169/21) sowie des Landgerichts Leipzig vom 21. Juli 2023 verwiesen.

  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2023 - Vf. 54-IV-21; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 10-IV-23; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 56-IV-24

    Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 104-IV-23; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115- IV-18; st. Rspr.) Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; dieser ist allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen.
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 64-IV-24; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 104-IV-23; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 17-IV-25
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 28-IV-24; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 104-IV-23; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
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