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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9168
VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24 (https://dejure.org/2025,9168)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.04.2025 - 79-IV-24 (https://dejure.org/2025,9168)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. April 2025 - 79-IV-24 (https://dejure.org/2025,9168)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 89-IV-23
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).

    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 37-IV-24; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2024 - 55-IV-24

    Erhebliches Vorbringen ist (nur) zur Kenntnis zu nehmen!

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).

  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zugang des Betroffenen im …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 28-IV-24; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da nicht hinreichend substantiierte …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 28-IV-24; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 28-IV-24; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 9-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 37-IV-24; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 15.08.2024 - 9-IV-24
  • VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 28-IV-24
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …

  • VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 37-IV-24
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).

    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juni 2025 - Vf. 77-IV-24; Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 16. Januar 2025 - Vf. 40-IV-24; Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 55-IV-25
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 16. Januar 2025 - Vf. 40-IV-24; Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV- 16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 8-IV-25
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 16. Januar 2025 - Vf. 40- IV-24; Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 14-IV-23; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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