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| VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (18)
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Zwar habe der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15. November 2013 (Vf. 25-II-12) entschieden, eine verfassungskonforme Regelung müsse getroffen werden, jedoch könne auch von der gesonderten Regelung eines Ausgleichsanspruchs abgesehen werden, soweit die laufenden staatlichen Zuschüsse hoch genug seien, um die Genehmigungsanforderungen ohne Erhebung von Schul- und Lernmittelgeldern dauerhaft erfüllen zu können.Daher muss der Staat dem Ersatzschulwesen Schutz und Förderung zukommen lassen, soll die Freiheit zur Gründung von Ersatzschulen nicht zu einer rechtlichen Gewährleistung ohne tatsächliche Ausübungsmöglichkeit werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 m.w.N.).
So sind etwa die Leistungen, die Ersatzschulen aufgrund der Förderpflicht aus Art. 102 Abs. 3 SächsVerf mindestens zukommen müssen, insbesondere die Höhe der Mittel, die eine Ersatzschule zur dauerhaften Wahrung der Anforderungen aus Art. 102 Abs. 3 Satz 3 und 4 SächsVerf benötigt, in einem inhaltlich transparenten und sachgerechten Verfahren einzuschätzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Urteil vom 15. November 2023 - Vf. 25-II-12).
Die Förderung muss insbesondere nicht notwendig als ein Zuschuss in Geld gewährt werden; auch Sach- und Personalleistungen können die Förderpflicht aus Art. 102 Abs. 3 SächsVerf erfüllen (SächsVerfGH, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 m.w.N.).
Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht haben auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes im Urteil vom 15. November 2013 (Vf. 25-II-12) hingewiesen und sich mit den Erwägungen des Gesetzgebers zur infolgedessen erforderlichen Neuregelung unter Darlegung der zu berücksichtigenden Parameter eingehend auseinandergesetzt.
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2023 - Vf. 54-IV-21; Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]).Daher muss der Staat dem Ersatzschulwesen Schutz und Förderung zukommen lassen, soll die Freiheit zur Gründung von Ersatzschulen nicht zu einer rechtlichen Gewährleistung ohne tatsächliche Ausübungsmöglichkeit werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 m.w.N.).
So sind etwa die Leistungen, die Ersatzschulen aufgrund der Förderpflicht aus Art. 102 Abs. 3 SächsVerf mindestens zukommen müssen, insbesondere die Höhe der Mittel, die eine Ersatzschule zur dauerhaften Wahrung der Anforderungen aus Art. 102 Abs. 3 Satz 3 und 4 SächsVerf benötigt, in einem inhaltlich transparenten und sachgerechten Verfahren einzuschätzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Urteil vom 15. November 2023 - Vf. 25-II-12).
- BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20
DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2023 - Vf. 54-IV-21; Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]).Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 59-IV-22; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 59-IV-22; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]). - BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2023 - Vf. 54-IV-21; Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16; Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]). - BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18
Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2023 - Vf. 54-IV-21; Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]). - BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 59-IV-22; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 50-IV-22; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 54-IV-23 [HS]; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 50-IV-22; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 43-IV-19
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf …
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 59-IV-22
- VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch die substantiierte Darlegung der …
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
- VG Dresden, 30.01.2020 - 5 K 1174/18
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 56-IV-24
Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 15-IV-25
Anspruch auf rechtliches Gehör
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 56-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 21.11.2024 - 55-IV-24
Erhebliches Vorbringen ist (nur) zur Kenntnis zu nehmen!
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Fachgericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 19-IV-25; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 81-IV-24 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 64-IV-24 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 71-IV-24 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 22-IV-24 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 82-IV-24 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2024 - Vf. 55-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 32-IV-24
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 27-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 37-IV-24
- VerfGH Sachsen, 16.01.2025 - 68-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 54-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 49-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 33-IV-25
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 53-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 52-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 33-IV-24
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