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| VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25 |
Volltextveröffentlichung
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- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 25-IV-21
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Ein Ablehnungsgesuch, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV-21; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Mai 2013, BVerfGE 133, 377 [405 Rn. 69]; Beschluss vom 19. Juni 2012, BVerfGE 131, 230 [252 f.]).In einem solchen Fall bedarf es weder einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter noch sind diese von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV-21 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 41-IV-21
Erheben von Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze binnen eines Jahres seit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Zur Begründung seiner Ablehnungsgesuche führte der Beschwerdeführer aus, dass die Richter in dem Verfahren Vf. 41-IV-21 (HS) durch den Beschluss vom 18. August 2022 willkürlich entschieden und zudem das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt hätten.Die Annahme der Versäumung der Einlegungsfrist sei willkürlich, weil der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren Vf. 41-IV-21 (HS) nicht erweitert, sondern lediglich die Begründung ergänzt habe.
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 75-IV-24
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Ein Ablehnungsgesuch, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV-21; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Mai 2013, BVerfGE 133, 377 [405 Rn. 69]; Beschluss vom 19. Juni 2012, BVerfGE 131, 230 [252 f.]).In einem solchen Fall bedarf es weder einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter noch sind diese von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV-21 m.w.N.).
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Ein Ablehnungsgesuch, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV-21; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013, BVerfGE 133, 377 [405 Rn. 69]; Beschluss vom 19. Juni 2012, BVerfGE 131, 230 [252 f.]). - BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung eines abgelehnten Richters kann für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen, sodass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch gänzlich ungeeignete Gründe enthält und als offensichtlich unzulässig behandelt werden kann (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, juris Rn. 57). - BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Ein Ablehnungsgesuch, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV-21; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Mai 2013, BVerfGE 133, 377 [405 Rn. 69]; Beschluss vom 19. Juni 2012, BVerfGE 131, 230 [252 f.]). - VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 53-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung eines abgelehnten Richters kann für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen, sodass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch gänzlich ungeeignete Gründe enthält und als offensichtlich unzulässig behandelt werden kann (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, juris Rn. 57). - EuG, 14.01.2026 - T-9/25
Unionsmarke - Anmeldung einer Unionsmarke, die aus der Bewegung eines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Mit seiner am 24. Februar 2025 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Landgerichts Görlitz vom 22. Januar 2025 (2a T 10/25) und vom 23. Januar 2025 (2a T 9/25), mit welchen jeweils sofortige Beschwerden des Beschwerdeführers gegen zwei Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts beim Amtsgericht Zittau - Zweigstelle Löbau vom 17. Oktober 2024 (jeweils 22 M 779/23) als unbegründet zurückgewiesen wurden. - EuG, 19.08.2025 - T-10/25
Stassin/ Kommission
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 19-IV-25
Mit seiner am 24. Februar 2025 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Landgerichts Görlitz vom 22. Januar 2025 (2a T 10/25) und vom 23. Januar 2025 (2a T 9/25), mit welchen jeweils sofortige Beschwerden des Beschwerdeführers gegen zwei Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts beim Amtsgericht Zittau - Zweigstelle Löbau vom 17. Oktober 2024 (jeweils 22 M 779/23) als unbegründet zurückgewiesen wurden.
- VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 92-IV-25 In einem solchen Fall bedarf es weder einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters noch ist dieser von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2025 - Vf. 49- IV-25; Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 19-IV-25; Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV-21 m.w.N.).
Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung eines abgelehnten Richters kann für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen, sodass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch gänzlich ungeeignete Gründe enthält und als offensichtlich unzulässig behandelt werden kann (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 19-IV-25; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, juris Rn. 57).
- VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 90-IV-25 Ein Ablehnungsgesuch, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2025 - Vf. 49-IV-25; Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 19-IV-25; Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV-21; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53- IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Mai 2013, BVerfGE 133, 377 [405 Rn. 69]; Beschluss vom 19. Juni 2012, BVerfGE 131, 230 [252 f.]).
In einem solchen Fall bedarf es weder einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter noch sind diese von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2025 - Vf. 49-IV-25; Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 19-IV-25; Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 75-IV-24; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 25-IV- 21 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Fachgericht die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. September 2025 - Vf. 19-IV-25; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
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