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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4261
VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22 (https://dejure.org/2024,4261)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.02.2024 - 50-IV-22 (https://dejure.org/2024,4261)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 50-IV-22 (https://dejure.org/2024,4261)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 182-IV-08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Damit wird der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz (auch gegen Verfassungsverletzungen) gewähren (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - Vf. 66-IV-13; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 182-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992, BVerfGE 86, 15 [27]).

    Aber auch dann, wenn es keines besonderen Vollziehungsaktes bedarf, sind zunächst alle anderweitigen Möglichkeiten wahrzunehmen, um fachgerichtlichen Rechtschutz zu erlangen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 182-IV-08).

    Begrenzt wird der Grundsatz der Subsidiarität entsprechend den in § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG gesetzlich geregelten Ausnahmen sowie allgemein durch das Korrektiv der Zumutbarkeit (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 182-IV-08).

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 24-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Zu diesem Zweck muss etwa ein Verwaltungsakt erlangt bzw. die Ablehnung eines Antrags herbeigeführt und daran anschließend Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 24-IV-19).

    Gleiches gilt, wenn Gegenstand der Verfassungsbeschwerde nur eine abstrakt abzuhandelnde, rein verfassungsrechtliche Frage ist und von der vorherigen Anrufung der Fachgerichte deshalb keine Vertiefung oder Verbreiterung des tatsächlichen und rechtlichen Materials zu erwarten ist, das für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes von Bedeutung sein kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 24-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1984, BVerfGE 68, 319 [327]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht danach ausnahmsweise dann nicht, wenn sie dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000, BVerfGE 102, 197 [208]).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Gleiches gilt, wenn Gegenstand der Verfassungsbeschwerde nur eine abstrakt abzuhandelnde, rein verfassungsrechtliche Frage ist und von der vorherigen Anrufung der Fachgerichte deshalb keine Vertiefung oder Verbreiterung des tatsächlichen und rechtlichen Materials zu erwarten ist, das für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes von Bedeutung sein kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 24-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1984, BVerfGE 68, 319 [327]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Damit wird der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz (auch gegen Verfassungsverletzungen) gewähren (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - Vf. 66-IV-13; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 182-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992, BVerfGE 86, 15 [27]).
  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Hierzu gehört auch die Darlegung, dass und in welcher Weise der Beschwerdeführer dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 130-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 2164/21 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 26. April 2004 - 1 BvR 795/03 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 795/03

    Anforderungen an die Darlegung einer Grundrechtsverletzung; Subsidiarität der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Hierzu gehört auch die Darlegung, dass und in welcher Weise der Beschwerdeführer dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 130-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 2164/21 - juris Rn. 13; Beschluss vom 26. April 2004 - 1 BvR 795/03 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 50-IV-22
    Damit wird der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz (auch gegen Verfassungsverletzungen) gewähren (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - Vf. 66-IV-13; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 182-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992, BVerfGE 86, 15 [27]).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 130-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 105-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 50-IV-22; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
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