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| VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23 |
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- VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 23-IV-23
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 23-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).Er hat lediglich zu prüfen, ob durch die Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 59-IV- 22; Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 23-IV-23; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 23-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 68-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG indes nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 23-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG indes nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 39-IV-22
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG indes nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 20-IV-21
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde i.R.e. Klage gegen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG indes nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 39-IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 58-IV-23
Er hat lediglich zu prüfen, ob durch die Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 59-IV- 22; Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 23-IV-23; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 16.01.2025 - 40-IV-24
Gewährung von Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 58-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 05.12.2024 - 76-IV-24 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - Vf. 58-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
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