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   VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11 (HS), 96-IV-11 (e.A.)   

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https://dejure.org/2011,19808
VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11 (HS), 96-IV-11 (e.A.) (https://dejure.org/2011,19808)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.09.2011 - 95-IV-11 (HS), 96-IV-11 (e.A.) (https://dejure.org/2011,19808)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. September 2011 - 95-IV-11 (HS), 96-IV-11 (e.A.) (https://dejure.org/2011,19808)
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Es kann offenbleiben, ob aus Art. 16 Abs. 1 SächsVerf folgt, dass weitere Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten, die nicht Gegenstand des vollzogenen Haftbefehls sind, ebenfalls unter Beachtung des für Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebots bearbeitet werden müssen, wenn sie zur Begründung eines späteren Haftbefehls dienen sollen (vgl. ab dem Zeitpunkt der Überhaftnotierung: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]).

    d) Dass es im Zeitraum der Überhaftnotierung oder seit Vollzug des Haftbefehls vom 14. April 2011 zu nennenswerten Verzögerungen gekommen wäre, die einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot darstellen könnten, hat der Beschwerdeführer weder vorgetragen noch ist dies ersichtlich (zum Beschleunigungsgebot während der Überhaft: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]).

  • OLG Dresden, 06.06.2011 - 1 Ws 67/11

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch nicht vorausschauende

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Auf die weitere Beschwerde hob das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 6. Juni 2011 (1 Ws 67/11) den vorangegangenen Beschluss des Landgerichts und den Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot auf.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Die tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 60-IV-06 [HS]/61-IV-06 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 79-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Wird eine Verletzung der Freiheit der Person (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) durch die Anordnung und den Vollzug von Untersuchungshaft geltend gemacht, kommt es darauf an, ob die Fachgerichte bei der Anwendung der §§ 112 ff. StPO Inhalt und Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkannt haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]; st. Rspr.).
  • OLG Dresden, 31.03.2009 - 2 AK 6/09

    Reservehaftbefehl; Vorratshaltung; Haftprüfung; Vorlagefrist

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    b) Der Beschwerdeführer macht geltend, dass ein Fachgericht aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen den Beschleunigungsgrundsatz verstößt, wenn es den Beginn der Frist des § 121 Abs. 1 StPO bei Erlass eines zweiten - zunächst als Überhaft notierten - Haftbefehls nicht schon dann annimmt, wenn der dringende Tatverdacht dergestalt bestand, dass der zweite Haftbefehl hätte erlassen oder der erste Haftbefehl hätte ergänzt werden können (vgl. zum Verbot der sog. "Reservehaltung" von Tatvorwürfen: OLG Dresden, Beschluss vom 31. März 2009, NJW 2010, 952 f.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Die tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 60-IV-06 [HS]/61-IV-06 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 79-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Kommt es zu von dem Beschuldigten nicht zu vertretenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV-11 [e.A.] - juris Rn. 12).

    (1) Der freiheitsgrundrechtliche Beschleunigungsgrundsatz beinhaltet das an die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte gerichtete Gebot, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV-11 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 7-IV-15

    Beschleunigungsgrundsatz, Untersuchungshaft, Haftfortdauer

    Kommt es zu von dem Beschuldigten nicht zu vertretenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV-11 [e.A.] - juris Rn. 12).

    (1) Der freiheitsgrundrechtliche Beschleunigungsgrundsatz beinhaltet das an die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte gerichtete Gebot, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV-11 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 118-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

    Kommt es zu von dem Beschuldigten nicht zu vertretenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/ Vf. 96-IV-11 [e.A.] - juris Rn. 12).
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