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   LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12   

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https://dejure.org/2014,17443
LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12 (https://dejure.org/2014,17443)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12 (https://dejure.org/2014,17443)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12 (https://dejure.org/2014,17443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kundenzahlungen auf das Privatkonto in der Unternehmenskrise

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12
    Dies folgt schon daraus, dass jeder Geschäftsherr verpflichtet ist, betriebsbezogene Straftaten seiner Mitarbeiter und Hilfspersonen - wie hier - zu verhindern, gerade wenn die Mitarbeiter originäre Aufgaben des Geschäftsherrn übernommen haben (so schon RG-Urteil vom 28. März 1924, I 818/23; ferner BGH-Urteile vom 17. Juli 2009, 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44ff. und vom 20. Oktober 2011, 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42ff.; Fischer, a. a. O., Rn. 68 zu § 13).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12
    Dies folgt schon daraus, dass jeder Geschäftsherr verpflichtet ist, betriebsbezogene Straftaten seiner Mitarbeiter und Hilfspersonen - wie hier - zu verhindern, gerade wenn die Mitarbeiter originäre Aufgaben des Geschäftsherrn übernommen haben (so schon RG-Urteil vom 28. März 1924, I 818/23; ferner BGH-Urteile vom 17. Juli 2009, 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44ff. und vom 20. Oktober 2011, 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42ff.; Fischer, a. a. O., Rn. 68 zu § 13).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12
    Nur wenn - was hier ersichtlich nicht der Fall ist - so der Zugriff des Insolvenzverwalters und der Gläubiger auf die Vermögensgegenstände dennoch nicht wesentlich erschwert oder vereitelt wird, liegt kein Beiseiteschaffen vor (vgl. BGH-Urteile vom 17. März 1987, 1 StR 693/87, BGHSt 34, 309ff. und vom 29. April 2010, 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107ff.).
  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12
    Nur wenn - was hier ersichtlich nicht der Fall ist - so der Zugriff des Insolvenzverwalters und der Gläubiger auf die Vermögensgegenstände dennoch nicht wesentlich erschwert oder vereitelt wird, liegt kein Beiseiteschaffen vor (vgl. BGH-Urteile vom 17. März 1987, 1 StR 693/87, BGHSt 34, 309ff. und vom 29. April 2010, 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107ff.).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 74/09

    Insolvenzanfechtung: Rechte des Insolvenzverwalters an zur Sicherung eines

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12
    Die vereinbarte Globalzession vermittelte - wie eine Sicherungsübereignung - der Volksbank im Insolvenzfall nur ein Absonderungsrecht (§§ 50 Abs. 1, 51 S. 1 Nr. 1 InsO, vgl. BGH-Urteil vom 29. September 2011, IX ZR 74/09, WM 2011, 2293f.).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12
    Mit § 283 StGB wird dies nicht pönalisiert, sondern zum Schutz der Insolvenzmasse, also der Gesamtheit der Gläubiger, das unwirtschaftliche Verringern, Verheimlichen, Verschwindenlassen und ungerechte Verteilen von Vermögensbestandteilen (vgl. BGH-Urteil vom 4. April 1979, 3 StR 488/78; BGHSt 28, 371ff.; Fischer, a. a. O., Rn. 3 Vor § 283).
  • RG, 28.03.1924 - I 818/23

    1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12
    Dies folgt schon daraus, dass jeder Geschäftsherr verpflichtet ist, betriebsbezogene Straftaten seiner Mitarbeiter und Hilfspersonen - wie hier - zu verhindern, gerade wenn die Mitarbeiter originäre Aufgaben des Geschäftsherrn übernommen haben (so schon RG-Urteil vom 28. März 1924, I 818/23; ferner BGH-Urteile vom 17. Juli 2009, 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44ff. und vom 20. Oktober 2011, 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42ff.; Fischer, a. a. O., Rn. 68 zu § 13).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 693/87

    Gerichtliche Würdigung von theoretisch denkbaren Kausalverläufen

    Auszug aus LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12
    Nur wenn - was hier ersichtlich nicht der Fall ist - so der Zugriff des Insolvenzverwalters und der Gläubiger auf die Vermögensgegenstände dennoch nicht wesentlich erschwert oder vereitelt wird, liegt kein Beiseiteschaffen vor (vgl. BGH-Urteile vom 17. März 1987, 1 StR 693/87, BGHSt 34, 309ff. und vom 29. April 2010, 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107ff.).
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