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   OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 22 U 1/91   

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https://dejure.org/1991,2367
OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 22 U 1/91 (https://dejure.org/1991,2367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.1991 - 22 U 1/91 (https://dejure.org/1991,2367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 1991 - 22 U 1/91 (https://dejure.org/1991,2367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahmeverzug des Auftraggebers; Leistungsverweigerungsrecht; Kosten bei Zug-um-Zug-Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Bauherr zahlen, wenn er den Unternehmer nicht nachbessern läßt? (IBR 1991, 445)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3040
  • NJW-RR 1992, 22 (Ls.)
  • BauR 1992, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01

    Sicherheitsleistung des Bestellers

    Nur wenn der Bauherr endgültig die Annahme der Nachbesserung verweigert - wie vorliegend nicht -, ist es ihm versagt, sich auf § 320 BGB zu berufen (so OLG Düsseldorf NJW 1991, 3040 f.; vgl. auch BGHZ 90, 354, 358; NJW 1992, 556, 557; OLG Hamm OLGR 1995, 241; so auch Sprau in Palandt BGB 61. Aufl. § 320 Rdn. 6 a.E.; a.M. wohl Wirth in Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. B § 13 Rdn. 600).
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 194/11

    TGA-Auftragnehmer darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen!

    Denn dem Verhalten der Beklagten ist nicht zu entnehmen, dass sie an dem Vertrag gar nicht mehr festhalten wollen und ihre Mitwirkung bei der Mängelbeseitigung endgültig verweigern (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.1991, 22 U 1/91 Rz 7, zitiert nach juris), sondern nur, dass sie höhere Anforderungen an die Art der Nachbesserung stellen, als sie geltend machen können, bzw. sich keine Klarheit darüber verschafft haben, wie zugleich der baurechtswidrige Zustand beseitigt werden kann.
  • OLG Celle, 28.02.2002 - 13 U 185/01

    Anspruch eines Werkunternehmers auf Zahlung des Werklohns Zug um Zug gegen

    Der Umstand, dass der Beklagte sich wegen der Mängelbeseitigung im Annahmeverzug befindet, steht einem Leistungsverweigerungsrecht aber nicht entgegen (h. M: - OLG Düsseldorf, NJW 1991, 3040; OLG Hamm, Baurecht 1996, 123, 126; Nicklisch/Weick, 3. Aufl. § 13 Rdnr. 168; a. M: Werner/Pastor, 9. Aufl. Rdnr. 1341, 2531).
  • OLG Köln, 30.11.1994 - 13 U 64/94

    Annahmeverzug und Nachbesserungsverweigerung beim Werkvertrag

    1) Der Sach - und Streitstand gibt keinen Anlaß, hier abschließend zu der in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beantworteten Frage Stellung zu nehmen, ob der Auftraggeber sein Leistungsverweigerungsrecht bereits dann verliert, wenn er mit der Mängelbeseitigungsleistung in Annahmeverzug gerät (verneinend z.B. OLG Düsseldorf, NJW 1991, 3040 ; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB , 7.Aufl., B § 13 .5 Rdn. 113; Seidel, JZ 1994, 383 ff. m.w.Nachw.; and. Ans. z.B. Siegburg, BauR 1992, 419 ff) oder ob es hierzu - wozu der Senat neigt - eines über den bloßen Annahmeverzug hinausgehenden, den Vorwurf mangelnder Vertragstreue begründenden Verhaltens bedarf (so z.B. Riedl, aaO. und Seidel, aaO.).
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