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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16517
VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965 (https://dejure.org/2002,16517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2002 - 22 B 02.965 (https://dejure.org/2002,16517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 22 B 02.965 (https://dejure.org/2002,16517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Versagung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle wegen ihrer Lage in einem kriminalitätsbezogenen Umfeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1982 - 6 S 2335/81

    Spielhallenerlaubnis; Jugendschutz; Auflagen; Alterskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965
    Dies ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. zum Ganzen OVG NW vom 25.11.1985, GewArch 1986, 369/370; VGH BW vom 1.12.1982, GewArch 1983, 88/89; OVG RP vom 24.10.1990, GewArch 1991, 108/110).

    Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kläger eine entsprechende Auflage beim Betrieb der strittigen Spielhalle beachten wird (vgl. OVG NW vom 25.11.1985, GewArch 1986, 369/370 und VGH BW vom 1.12.1982, GewArch 1983, 88/89).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.1990 - 2 A 10049/90

    Spielhallen in Bahnhofsgebäuden; Nebenbetriebe der Deutschen Bundesbahn; …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965
    Dies ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. zum Ganzen OVG NW vom 25.11.1985, GewArch 1986, 369/370; VGH BW vom 1.12.1982, GewArch 1983, 88/89; OVG RP vom 24.10.1990, GewArch 1991, 108/110).

    Der gewerbebehördlichen Prüfung unterliegt aber noch die Frage, welche Auflagen mit der vom Kläger erstrebten Spielhallenerlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. OVG RP vom 24.10.1990, GewArch 1991, 108/110) zu verbinden sind, um den Schutz der Allgemeinheit vor dem Heroinkleinhandel sicherzustellen (§ 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO ) und hierbei auch der mit jeder Neueröffnung einer Spielhalle verbundenen neuen polizeilichen Situation gerecht zu werden.

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965
    Insbesondere muss er zu eigenen konkreten Angaben zu Vorfällen in seiner Gaststätte bereit sein (vgl. BayVGH vom 23.1.2001, BayVBl 2001, 374).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG sind solche Gefahren auch dann gegeben, wenn nach den Erfahrungen der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen schon allein die örtliche Lage des Betriebs geeignet ist, die Begehung strafbarer Handlungen zu fördern (BVerwG vom 13.12.1988, GewArch 1989, 138/139).
  • BVerwG, 05.02.1996 - 1 B 18.96

    Gewerberecht: Verhältnis von Baugenehmigung und Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965
    Denn es entfaltet die in der dem Kläger erteilten Baugenehmigung enthaltene Feststellung der Vereinbarkeit des Vorhabens einschließlich der genehmigten Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften insofern Bindungswirkung, als es um Rechtsfragen geht, deren Beurteilung in die originäre Regelungskompetenz der Bauaufsichtsbehörde fällt oder zumindest zu ihr den stärkeren Bezug hat (BVerwG vom 5.2.1996, GewArch 1996, 240/241).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83

    Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965
    So kann etwa durch die Verbindung mit anderen, bereits vorhandenen Einrichtungen ein potentieller Gefahrenzustand herbeigeführt werden, der die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ausschließt (BVerwG vom 9.10.1984 GewArch 1985, 64/65).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1986 - 4 A 2727/84
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965
    Für einen solchen potentiellen Gefahrenzustand müssen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sein (OVG NW vom 1.7.1986, GewArch 1987, 159/160); diese können amtlichen Auskünften der zuständigen Polizeidienststellen, z.B. über einen Bahnhofsbereich, zu entnehmen sein ( VGH BW vom 19.6.1985, GewArch 1985, 334/336).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1985 - 6 S 456/84

    Räumlich-bauliche und polizeiliche Anforderungen an die Erlaubnisfähigkeit von …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965
    Für einen solchen potentiellen Gefahrenzustand müssen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sein (OVG NW vom 1.7.1986, GewArch 1987, 159/160); diese können amtlichen Auskünften der zuständigen Polizeidienststellen, z.B. über einen Bahnhofsbereich, zu entnehmen sein ( VGH BW vom 19.6.1985, GewArch 1985, 334/336).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2013 - 1 M 88/13

    Gewerberechtliche Erlaubnis für eine Spielhalle

    Die Einhaltung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb einer Spielhalle, insbesondere die Prüfung der Zuverlässigkeit des Spielhallenbetreibers gemäß §§ 33i Abs. 2 Nr. 1, 33c Abs. 2, 33d Abs. 3 GewO gehören hierzu - ungeachtet möglicher Überschneidungen mit auch bodenrechtlich relevanten Fragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1993 - 1 C 9.92 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 31.07.2002 - 22 B 02.965 -, juris) - nicht.
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