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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9806
VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875 (https://dejure.org/2011,9806)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2011 - 22 B 10.1875 (https://dejure.org/2011,9806)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 (https://dejure.org/2011,9806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zugang zu Umweltinformationen; Daten über die Haltung des Großen Tümmlers in einem Zoo; Artenvielfalt und ihre Bestandteile; Auskunftserteilung oder Akteneinsicht; geheimhaltungsbedürftige Daten

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2 BayUlG, Art. 3 BayUlG
    Umweltinformationsgesetz: Zugang zu Umweltinformationen | Anspruch auf Zugang zu Informationen über die Haltung von Tieren (hier: Delfinen) in einem städtischen Tierpark

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Tiergarten Nürnberg - Tierschutzorganisation bekommt Einsicht in die Unterlagen zur Haltung des Großen Tümmlers

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2 BayUlG, Art. 3 BayUlG
    Umweltinformationsgesetz: Zugang zu Umweltinformationen | Anspruch auf Zugang zu Informationen über die Haltung von Tieren (hier: Delfinen) in einem städtischen Tierpark

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationen über die Haltung von artgeschützten Wildtieren wie dem Großen Tümmler in einem Zoo als Umweltinformationen i.S.d. Art. 2 Abs. 2 BayUIG; Tatsächliche Auswirkungen bei artgeschützten Wildtieren der konkreten Haltungsbedingungen der im Zoo lebenden Individuen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Tiergarten Nürnberg - Tierschutzorganisation bekommt Einsicht in die Unterlagen zur Haltung des Großen Tümmlers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zoo-Akten als Umweltinformation

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zoo muss Tierschützern Auskunft geben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Informationen über die Haltung von artgeschützten Wildtieren wie dem Großen Tümmler in einem Zoo als Umweltinformationen i.S.d. Art. 2 Abs. 2 BayUIG; Tatsächliche Auswirkungen bei artgeschützten Wildtieren der konkreten Haltungsbedingungen der im Zoo lebenden Individuen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1045
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.06.2003 - C-316/01

    Glawischnig - "Freier Zugang zu Informationen - Informationen über die Umwelt - …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vom 12.6.2003 ZUR 2003, 363) reiche eine Auswirkung, die nur einen ganz geringfügigen Bezug zu einem Umweltgut habe, für die Bejahung einer Umweltinformation nicht aus; ein solcher Fall liege hier vor.

    Rn. 19 - und damit auch die in Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayUIG genannten Unterfälle - nicht eng, sondern weit auszulegen sind (vgl. auch BVerwG vom 21.2.2008 BVerwGE 130, 223/227, zu Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/4/EG; BVerwG vom 25.3.1999 BVerwGE 108, 369/376 sowie EuGH vom 12.6.2003 ZUR 2003, 363, jeweils zur Richtlinie 90/313/EWG;… Reidt/Schiller, a.a.O., RdNrn. 34 und 43 zu § 2 UIG).

    Rn. 21 Aus dem Schutzzweck der Umweltinformationsrichtlinie und der entsprechenden nationalen Vorschriften ergeben sich zwar Grenzen des Anwendungsbereichs und der Auslegung der jeweiligen Bestimmungen: Für die Verwirklichung des letztendlich angestrebten Umweltschutzes bedarf es eines Informationsanspruchs der Öffentlichkeit nämlich dort nicht, wo eine Gefährdung eines der unter "Umweltbestandteile" zu subsumierenden Schutzgüter offensichtlich in keiner Weise oder nur ganz geringfügig (EuGH vom 12.6.2003 ZUR 2003, 363) zu besorgen ist.

    Bezogen auf das Schutzgut "Artenvielfalt und ihre Bestandteile" bedeutet dies, dass der Informationsanspruch der Öffentlichkeit sich nicht auf solche Maßnahmen oder Tätigkeiten erstreckt, die mit irgendeiner bedrohten "Art" nichts oder nur ganz geringfügig (EuGH vom 12.6.2003 a.a.O.) zu tun haben, beispielsweise die von der Beklagten (Schriftsatz vom 28.1.2010) angesprochenen Fälle von Drogenspürhunden der Polizei.

    Diese Bestimmungen der Zoo-Richtlinie zeigen, dass vorliegend gerade nicht Informationen abgefragt werden sollen, die nur einen ganz geringfügigen Bezug zu den in der Umweltinformationsrichtlinie genannten Umweltgütern, sondern im Gegenteil einen starken Bezug hierzu aufweisen (vgl. EuGH vom 12.6.2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
    "Person" im Sinn des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayUIG ist auch die Klägerin als juristische Person in Form der gemeinnützigen GmbH (vgl. BVerwG vom 21.2.2008 BVerwGE 130, 223/231).

    Rn. 19 - und damit auch die in Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayUIG genannten Unterfälle - nicht eng, sondern weit auszulegen sind (vgl. auch BVerwG vom 21.2.2008 BVerwGE 130, 223/227, zu Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/4/EG; BVerwG vom 25.3.1999 BVerwGE 108, 369/376 sowie EuGH vom 12.6.2003 ZUR 2003, 363, jeweils zur Richtlinie 90/313/EWG;… Reidt/Schiller, a.a.O., RdNrn. 34 und 43 zu § 2 UIG).

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
    Rn. 19 - und damit auch die in Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayUIG genannten Unterfälle - nicht eng, sondern weit auszulegen sind (vgl. auch BVerwG vom 21.2.2008 BVerwGE 130, 223/227, zu Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/4/EG; BVerwG vom 25.3.1999 BVerwGE 108, 369/376 sowie EuGH vom 12.6.2003 ZUR 2003, 363, jeweils zur Richtlinie 90/313/EWG;… Reidt/Schiller, a.a.O., RdNrn. 34 und 43 zu § 2 UIG).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 7 C 5.04

    Umweltinformation; informationspflichtige Stelle; Stelle öffentlicher Verwaltung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
    Informationspflichtig sind Stellen der öffentlichen Verwaltung unabhängig davon, ob sie selbst Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen und ob sie öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich handeln (BVerwG vom 18.10.2005 DVBl 2006, 182).
  • BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 21.09

    Rechtsmittel; Revision; Rechtsmittelbegründung; Revisionsbegründung; Frist; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
    Dies verlangt nicht zuletzt der allgemeine europarechtliche Grundsatz des "effet utile", der besagt, dass die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht nur rechtlich umgesetzt werden müssen, sondern die Umsetzung zur Verwirklichung dieser Vorgaben auch tatsächlich wirksam sein muss (BVerwG vom 18.5.2010 BVerwGE 137, 58/63; zu der im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck des UIG gebotenen weiten Auslegung vgl. auch OVG NRW vom 1.3.2011 Az. 8 A 2861/07 ).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
    Jedenfalls gilt auch bei Anwendung des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes, dass angesichts des materiell uneingeschränkten Anspruchs auf Information die Ermessenserwägungen nicht zu dem Ergebnis führen dürfen, dass die von der Behörde gewährte Information diesen Anspruch nicht oder nur unzulänglich erfüllt, was wiederum zur Folge hat, dass das Auswahlermessen nur zwischen solchen Informationsmitteln besteht, die im wesentlichen die gleiche Informationseignung besitzen (BVerwG vom 6.12.1996 BVerwGE 102, 282/287).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 8 A 2861/07

    Informationen über Agrarsubventionszahlungen müssen teilweise herausgegeben …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
    Dies verlangt nicht zuletzt der allgemeine europarechtliche Grundsatz des "effet utile", der besagt, dass die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht nur rechtlich umgesetzt werden müssen, sondern die Umsetzung zur Verwirklichung dieser Vorgaben auch tatsächlich wirksam sein muss (BVerwG vom 18.5.2010 BVerwGE 137, 58/63; zu der im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck des UIG gebotenen weiten Auslegung vgl. auch OVG NRW vom 1.3.2011 Az. 8 A 2861/07 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 8 A 3358/08

    Informationen über Agrarsubventionszahlungen müssen teilweise herausgegeben …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 B 10.1875
    Dafür sind sowohl das konkrete Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung als auch die Intensität der Beeinträchtigung nach Art und Umfang von Bedeutung (vgl. OVG NRW vom 1.3.2011 Az. 8 A 3358/08 ).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 11.19

    Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen über Aufsichtsmaßnahmen bei …

    In Gefangenschaft gehaltene Tiere sind daher nur erfasst, wenn es sich hierbei um bedrohte Arten handelt (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.18 75 - DVBl 2011, 1045).
  • VG Oldenburg, 11.01.2017 - 5 A 268/14

    Akteneinsicht; Putentransport; Tiertransport; Umweltbestandteil; …

    Es handele sich bei den gewünschten Informationen um Umweltinformationen im Sinne des § 3 Satz 1 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 5 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 UIG (Bay. VGH, Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 -).

    Ohne Erfolg nehme der Kläger insoweit Bezug auf eine Entscheidung des Bayerischen VGH (Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 -).

    Aus der Formulierung "Artenvielfalt und seine Bestandteile" kann auch nicht geschlossen werden, dass jedes einzelne Tier, unabhängig von der Frage, ob es besonders geschützt ist bzw. zu einer besonders geschützten Art gehört, zur Artenvielfalt im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG gezählt werden kann (a. A.: Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 -, juris Rn. 20, wonach zur Artenvielfalt grundsätzlich alle Arten von Tieren gehören).

    Rn. 40 Allerdings meint die Kammer, dass die Aufzählung in § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG lediglich beispielhaft ist (Bayrischer VGH, Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 -, juris Rn. 16;… Schrader, in: Schlacke/Schrader/Bunge, Informationsrechte, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz im Umweltrecht - Aarhus - Handbuch, 2010, Seite 47, spricht von "erläuternden Umständen").

    Rn. 43 Die so ohnehin vorgezeichnete weite Auslegung verlangt zudem der allgemeine europarechtliche Grundsatz des "effet utile", der besagt, dass die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht nur rechtlich umgesetzt werden müssen, sondern die Umsetzung zur Verwirklichung dieser Vorgaben auch tatsächlich wirksam sein muss (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2010 - 3 C 21.09 - sowie Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 -, jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2018 - 2 LC 58/17

    Anspruch eines Tierschutzvereins auf Einsichtnahme in die Behördenakten …

    Abzustellen ist daher auf die "Umweltbestandteile" (hierzu gehört unter anderem auch die Artenvielfalt), die nur beispielhaft und nicht abschließend genannt sind ("wie") und die Wechselwirkungen zwischen ihnen (Bayerischer VGH, Urt. v. 24.5.2011 - 22 B 10.1875 -, DVBl. 2011, 1045, BayVBl. 2011, 667, juris, Rdnr. 16).

    Eine Erweiterung erfährt dieses Merkmal im Fall von an sich wildlebenden Tiere, die in einem Zoo gehalten werden, soweit es sich um artgeschützte Wildtiere handelt (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Urt. v. 24.5.2011 - 22 B 10.1875 -, DVBl. 2011, 1045, BayVBl. 2011, 667, juris: Großer Tümmler;… VG Düsseldorf, Urt. v. 17.10.2014 26 K 8374/12 -, juris: Großer Tümmler).

  • VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11

    Gebühr für Umweltinformation

    Die Richtlinie 2003/4/EG geht von einem weiten Verständnis für den Begriff "Informationen über die Umwelt" aus (…EUGH, Urt. v. 14.02.2012 - C-204/09 - ;… vgl. dazu: Fluck, Informationsfreiheitsrecht, § 12 UIG n.F., Stand: Mai 2010, Rn. 1 ff., s. auch § 10 IFG vom 07.08.2013, gültig ab 15.08.2013;… vgl. OVG NW, Urt. v. 01.03.2011 - 8 A 3357/08 - Rn. 45 m.w.N; BayVGH, Urt. v. 24.05.2011 - 22 B 10.1875 - ).
  • VG Sigmaringen, 09.05.2025 - 8 K 1784/21

    Informationsanspruch gegenüber Verwaltungbehörde über genehmigte Tierversuche bei …

    Rn. 82 2011 - 22 B 10.1875 -, juris Rn. 17 ff.).
  • VG Augsburg, 07.09.2020 - Au 9 K 19.1246

    Auskunftsanspruch wegen tierschutzrechtlicher Verstöße in einem Milchviehbetrieb

    In Gefangenschaft gehaltene Tiere sind nur erfasst, wenn es sich hierbei um bedrohte Arten handelt (vgl. BayVGH München, U.v. 24.5.2011 - 22 B 10.1875 - DVBl. 2011, 1045).
  • VG Münster, 26.10.2021 - 4 K 2905/18
    In Gefangenschaft gehaltene Tiere sind daher nur erfasst, wenn es sich hierbei um bedrohte Arten handelt (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 - DVBl 2011, 1045).
  • VG Münster, 26.10.2021 - 4 K 1888/18
    In Gefangenschaft gehaltene Tiere sind daher nur erfasst, wenn es sich hierbei um bedrohte Arten handelt (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 - DVBl 2011, 1045).
  • VG Düsseldorf, 17.10.2014 - 26 K 8374/12

    Umweltinformationen, Zoo,Delfine, artgeschützte Tiere, Artenvielfalt, Auskunft, …

    Rn. 34 Vgl. zu Vorstehendem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. Mai 2011 - 22 B 10.1875 -, juris, Rdn. 16-24.
  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 C 12.2408

    Klage auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Bayerischen …

    Das entspricht der jüngeren Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs in Verfahren, in denen Informationsansprüche geltend gemacht wurden, die sich aus dem jeweils einschlägigen Umweltinformationsgesetz ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 B 10.1875 - juris Rn. 39, 41;… B.v. 22.8.2008 - 22 CE 07.1814 - juris Rn. 7).
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