Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verlängerung einer Sachverständigenbestellung über die Altersgrenze hinaus
- Judicialis
GewO § 36 Abs. 3 Nr. 1; ; GewO § ... 36 Abs. 4; ; Sachverständigenordnung der IHK für München und Oberbayern § 2 Abs. 4; ; Sachverständigenordnung der IHK für München und Oberbayern § 22 Abs. 1 Buchst. d; ; Sachverständigenordnung der IHK für München und Oberbayern § 22 Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; AGG § 3 Abs. 1; ; AGG § 10 Satz 1; ; AGG § 10 Satz 2; ; Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) Art. 2 Abs. 2 lit. a; ; Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) Art. 3 Abs. 1 lit. a; ; Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie) Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; Richtlinie 2005/36/EG (Berufsqualifikationsrichtlinie) Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 2005/36/EG (Berufsqualifikationsrichtlinie) Art. 3 Abs. 1 lit. a; ; Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie) Art. 16 Abs. 1 Satz 3 lit. a
- hensche.de
Diskriminierung: Alter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbeordnung: Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; formelle Anforderungen an Berufsausübungsregelungen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; zulässige Differenzierung auf Grund des Alters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der satzungsmäßigen Festsetzung einer Altersgrenze von 68 Jahren für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um drei Jahre; Vereinbarkeit einer satzungsmäßigen Altersgrenzenfestsetzung für die ...
Verfahrensgang
- VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
- VG Mainz, 05.05.2008 - 6 K 525/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10637/08
- VGH Bayern, 22.01.2009 - 22 BV 08.1413
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
- BVerwG, 19.10.2009 - 8 B 62.09
- BVerwG, 30.10.2009 - 8 B 61.09
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
- BVerfG, 13.07.2011 - 1 BvR 1472/11
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
- BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
Sachverständigenbestellung
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Nach der bisherigen ständigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung übt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keinen gesonderten Beruf aus; die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (vgl. z.B. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38).Das Bundesverfassungsgericht hat in den späteren Entscheidungen auch keinen Anlass gesehen, sich ausdrücklich von seiner früheren Einschätzung (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38) zu distanzieren, dass die Tätigkeit eines Sachverständigen mit öffentlicher Bestellung keinen eigenständigen Beruf darstellt.
Sie nähert sich aber noch nicht einer Beschränkung der Berufswahl, weil sie der Ausübung des Sachverständigenberufs weder rechtlich noch wirtschaftlich die Grundlage entzieht (vgl. BVerfG vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/37 ff.).
Im Hinblick darauf, dass sich die freiheitsbeschränkende Wirkung dieser Berufsausübungsregelung noch nicht einer Beschränkung der Berufswahl nähert, ist damit das zulässige Maß des Eingriffs mit hinreichender Deutlichkeit in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt (vgl. BVerfG vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/40).
Die Festsetzung einer Altersgrenze dient damit auch dem Regelungsziel des § 36 Abs. 1 GewO, im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs und einer funktionierenden Rechtspflege allen Behörden, Gerichten und privaten Interessenten für komplizierte Sachverhaltsfeststellungen und Prüfungen kompetente und glaubwürdige Fachleute anzubieten (vgl. BVerfG vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/42).
- BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Nach der bisherigen ständigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung übt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keinen gesonderten Beruf aus; die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (vgl. z.B. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38).Das Bundesverfassungsgericht hat in den späteren Entscheidungen auch keinen Anlass gesehen, sich ausdrücklich von seiner früheren Einschätzung (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38) zu distanzieren, dass die Tätigkeit eines Sachverständigen mit öffentlicher Bestellung keinen eigenständigen Beruf darstellt.
Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch bereits anerkannt, dass die satzungsmäßige Festlegung einer Altersgrenze auf das 68. Lebensjahr für öffentlich bestellte Sachverständige sich als Berufsausübungsregelung im Rahmen der Rechtssetzungsermächtigung des § 36 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GewO für autonome Körperschaften hält und keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, obwohl in der damals geltenden Fassung des § 36 Abs. 3 GewO das Recht zur Regelung altersmäßiger Anforderungen nicht ausdrücklich genannt war (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 unter Hinweis auf das Gesetzgebungsverfahren).
Wie bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, bestehen keine Zweifel daran, dass die Festlegung von Altersgrenzen dem Gemeinwohl dient (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358).
Die gutachterliche Tätigkeit eines Sachverständigen, der nicht mehr über eine hinreichende Leistungsfähigkeit verfügt, begründet erhebliche Gefahren für Auftraggeber und Allgemeinheit (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358).
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93
Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Wie im Übrigen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 1998 (NJW 1998, 1776) zu entnehmen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein (gesetzlicher) Ausschluss von einer beruflichen Tätigkeit mittels einer Altersgrenze in allen Fällen ohne weiteres berufswahlregelnde Wirkung hat.Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Beurteilung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Altersgrenzen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter größer wird und der Durchschnitt der Berufstätigen im siebten Lebensjahrzehnt eine Abnahme der Leistungsfähigkeit erfährt, die einen Einschnitt rechtlicher Art erlaubt und unter Umständen fordert (vgl. z.B. BVerfG vom 31.3.1998 NJW 1998, 1776, m.w.N.).
Er darf vielmehr auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen (vgl. BVerfG vom 31.3.1998, NJW 1998, 1776, m.w.N. und zuletzt vom 23.5.2008 NVwZ 2008, 1233).
Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der sie rechtfertigenden Gründe (vgl. z.B. BVerfG vom 31.3.1998, NJW 1998 1776/177), wird die Grenze der Zumutbarkeit hier nicht überschritten.
- VerfGH Bayern, 12.05.1989 - 6-VII-87
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Es kommt hinzu, dass auch die Auftraggeber eines Sachverständigen, Gerichte und Behörden sowie die sonst von seinen Gutachten betroffenen Personen Leistungsminderungen nicht ohne weiteres von sich aus feststellen können (vgl. BayVerfGH vom 12.5.1989 NVwZ 1990, 55).Mit der Festsetzung einer generalisierenden Altersgrenze wird aber gerade nichts über die Leistungsfähigkeit des Einzelnen ausgesagt (vgl. BayVerfGH vom 12.5.1989 NVwZ 1990, 55/56).
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Danach dürfen die Mitgliedstaaten zwar während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie keine Vorschriften erlassen,die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Ziels ernstlich in Frage zu stellen (vgl. EuGH vom 22.11.2005 NJW 2005, 3695/3698 - Mangold).Im Rahmen dieser Beurteilung muss berücksichtigt werden, dass die Mitgliedstaaten nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. EuGH vom 22.11.2005 NJW 2005, 3695/3697, RdNr. 69 - Mangold und vom 16.10.2007 NJW 2007, 3339/3341, RdNr. 66 - Palacios de la Villa).
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
Zur satzungsgemäßen Einführung einer generellen Höchstaltersgrenze für öffentlich …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Damit soll erreicht werden, die mit der Bestellung zum vereidigten Sachverständigen verbundene besondere Qualifikation denjenigen vorzubehalten, die körperlich und geistig in der Lage sind, den aus dieser Qualifikation resultierenden Anforderungen zu genügen und dem mit ihr verbundenen Vertrauen der Öffentlichkeit in die besondere Qualität des Sachverständigen und seiner Gutachten gerecht zu werden (vgl. VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32/33).Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass der Abbau des individuellen geistigen Leistungsvermögens mit zunehmendem Alter in der Regel zunächst nur unmerklich erfolgt und in seinem Ausmaß oftmals erst dadurch erkennbar wird, dass hierdurch bedingte Fehlleistungen auftreten (vgl. VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32; OVG NW vom 7.7.1989 GewArch 1990, 52).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Bei der Einschätzung der Erforderlichkeit einer Maßnahme verfügt der Normgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfG vom 28.3.2006 BVerfGE 115, 276/309). - EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Im Rahmen dieser Beurteilung muss berücksichtigt werden, dass die Mitgliedstaaten nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. EuGH vom 22.11.2005 NJW 2005, 3695/3697, RdNr. 69 - Mangold und vom 16.10.2007 NJW 2007, 3339/3341, RdNr. 66 - Palacios de la Villa). - BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07
Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Er darf vielmehr auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen (vgl. BVerfG vom 31.3.1998, NJW 1998, 1776, m.w.N. und zuletzt vom 23.5.2008 NVwZ 2008, 1233). - BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R
Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Anhaltspunkte dafür, dass diese Maßstäbe zur Rechtfertigung von Altersgrenzen nur für abhängig Beschäftigte und damit nicht auf Fälle der vorliegenden Art anwendbar sind, sind nicht ersichtlich (vgl. BSG vom 6.2.2008 Az. B 6 KA 41/06 R). - BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der …
- VG Mainz, 21.03.2007 - 6 L 149/07
Trotz Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz: Öffentlich bestellter Sachverständiger …
- VG München, 21.10.2008 - M 16 K 08.644
Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
- BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Bestellung zum Notar
- VGH Bayern, 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154
Prüfingenieur für Standsicherheit; Altersgrenze; Grundsatz der …
Rn. 11 Die Festlegung einer Altersgrenze von 68 Jahren kann auf allgemeine Erfahrungswerte gestützt werden und bedarf keiner spezifischen Untermauerung durch empirisch erhobene Daten (vgl. BVerfG vom 7.8.2007 Az. 1 BvR 1941/07 RdNr. 14; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413 RdNr. 27 m. w. N.; BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNr. 35).Das Verwaltungsgericht hat überzeugend und im Einklang mit obergerichtlicher Rechtsprechung dargelegt, dass eine individuelle Prüfung für den Einzelnen belastender sein kann als eine feste Altersgrenze und dem Zweck einer Vorbeugung gegen altersbedingt eintretende Leistungsbeeinträchtigungen nicht in gleicher Weise dienen kann, weil sich bei zunächst unerkannten Leistungsbeeinträchtigungen die Gefahren für die Sicherheit möglicherweise bereits verwirklicht haben (vgl. BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413 RdNr. 29 m. w. N.; BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNrn.
Rn. 21 Diese Rechtsfrage ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits allgemein und für andere Berufsgruppen hinreichend geklärt (vgl. BVerfG vom 7.8.2007 Az. 1 BvR 1941/07 RdNrn. 9, 14; BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNrn. 29 ff.; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413 RdNrn.
- VG München, 24.11.2009 - M 16 K 09.3043
Verlängerung der Bestellung zum Sachverständigen über die satzungsmäßige …
Insoweit wird auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 21. Oktober 2008, Az.: M 16 K 08.644, sowie auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Januar 2009, Az.: 22 BV 08.1413, verwiesen.Dies anzunehmen liegt insofern nahe, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 28. Januar 2009, a. a. O., im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der satzungsmäßigen Festsetzung einer generalisierenden Altersgrenze von 68 Jahren durch § 22 Abs. 1 SVO ausführt, dass der darin liegende Eingriff in die Berufsfreiheit eine erhebliche Abmilderung durch § 22 Abs. 2 SVO erfahre.
Es kann in diesem Zusammenhang auch nicht den vom Kläger zitierten Ausführungen von Bleutge, Gewerbearchiv 2009, S. 205 ff., in seiner Urteilsanmerkung zu BayVGH vom 28. Januar 2009, a.a.O., gefolgt werden, wonach die Verlängerungspraxis bei den Erlöschenstatbeständen bei Erreichen der Altersgrenze genauso zu handhaben sei wie bei Verlängerung einer befristeten Bestellung, die satzungsmäßige Bestimmung einer Ausnahme daher immer ins Leere gehen müsse und in eine Regelverlängerung umformuliert werden sollte (…vgl. auch schon ders. in: GewArch 2008, S. 9 (14)).
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 22 ZB 14.1728
Die hinter der regulären Bestellungsdauer zurückbleibende Befristung der …
In Übereinstimmung mit der Streitwertfestsetzung, die das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. Mai 2014 (8 B 61.13 - juris) vorgenommen hat, erachtet es der Verwaltungsgerichtshof unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger seit geraumer Zeit in gefestigter Spruchpraxis für angemessen, den Streitwert von auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger gerichteten Verpflichtungsklagen auf 15.000 EUR festzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2009 - 22 BV 08.1413 - juris Rn. 39; B.v. 20.4.2009 - 22 ZB 08.2449 - juris; B.v. 19.1.2010 - 22 ZB 08.2604 - juris; B.v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673 - juris).
- VG Berlin, 25.06.2009 - 16 K 26.09
Widerruf einer Bestimmung zum Sachverständigen
Auch als Regelung der Berufsausübung bedarf die Altersgrenze nämlich der normativen Regelung (so ausdrücklich für Altersgrenzen als Regelung der Berufsausübung des Sachverständigen nach § 36 GewO: BayVGH, Urteil vom 28. Januar 2009 - 22 BV 08.1413 -, zitiert nach juris, Rn. 24; siehe auch für flugmedizinische Sachverständige: OVG Niedersachsen, Beschuss vom 9. November 2006 - 12 ME 194/06 -, GewArch 2007, 80).Die weiteren Fragen der materiellen Verfassungskonformität und insbesondere Verhältnismäßigkeit der pauschalen Altersgrenze und ihrer Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) bedürfen demnach keiner Antwort (dazu jüngst BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 76/08 -, NJW 2008, 1212; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18/07 -, zitiert nach juris; BayVGH, Urteil vom 28. Januar 2009 - 22 BV 08.1413 -, zitiert nach juris).
- VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
Anerkennung als Prüfingenieur (Prüfberechtigter und Prüfsachverständiger) für …
Hierfür spreche neben dem - bereits vor dem Verwaltungsgericht - angeführten Vergleich mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger, der nach der einschlägigen Rechtsprechung ebenfalls keinen gesonderten Beruf ausübe (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 16. November 1990 - 1 BvR 1280/90 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 28. Januar 2009 - 22 BV 08.1413 -, juris), der Umstand, dass es eine entsprechende Ausbildung oder ein selbständiges Studium zum Prüfingenieur nicht gebe. - VGH Bayern, 04.05.2010 - 22 BV 09.811
Erfordernis der eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigkeit als …
Die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358; vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413). - VG Trier, 29.04.2009 - 5 K 760/08
Sachverständigenbestellung für das Hufbeschlagswesen
Auch den Gerichten, die zum Zwecke der Beweisaufnahme bevorzugt auf öffentliche Sachverständige zurückgreifen sollen (§ 404 Abs. 2 ZPO; § 73 Abs. 2 StPO; § 98 VwGO), ist es durch diese Vorschriften nicht verwehrt, freie Sachverständige mit der Erstattung von Gutachten zu beauftragen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. Januar 2009 - 22 BV 08.1413 -, juris, mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 20.04.2009 - 22 ZB 08.2449
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung als öffentlicher Sachverständiger wegen …
Nach der bisherigen ständigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung übt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keinen gesonderten Beruf aus; die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (vgl. z.B. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38; s. auch BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413).
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.01.2009 - 22 BV 08.1413 |
Verfahrensgang
- VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
- VG Mainz, 05.05.2008 - 6 K 525/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10637/08
- VGH Bayern, 22.01.2009 - 22 BV 08.1413
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
- BVerwG, 19.10.2009 - 8 B 62.09
- BVerwG, 30.10.2009 - 8 B 61.09
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
- BVerfG, 13.07.2011 - 1 BvR 1472/11
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
- BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
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