Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarschutzrechtliche Grundsätze bei der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbarschutzrechtliche Grundsätze bei der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 27.11.2015 - 22 C 15.2265
Streitwert bei Drittanfechtungsklage gegen Genehmigung einer Windkraftanlage
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248
Von diesem Ansatz geht der Verwaltungsgerichtshof - stets vorbehaltlich von Besonderheiten, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben - im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertbemessung auch dann aus, wenn neben der Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechte (hierauf bezieht sich die Nr. 2.2.2 des Streitwertkatalogs primär) eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG geltend gemacht wird, sich aber eine etwaige Wertminderung von Immobiliarvermögen des Rechtsschutzsuchenden - wie hier - nicht näher quantifizieren lässt (…vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8; BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - Rn. 6 f.).Rn. 16 Es ist Aufgabe der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, durch eine maßvolle und berechenbare Streitwertbemessungspraxis darauf hinzuwirken, dass der Ausübung von finanziellem Druck auf Rechtsschutzsuchende, wie sie ihren Niederschlag im Schreiben der Beigeladenen vom 5. Februar 2015 gefunden hat, nicht Vorschub geleistet wird (vgl. BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 - Rn. 8 ff., 17).
- VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187
In zwei Eigentumswohnungen aufgeteiltes Zweifamilienhaus
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248
Dies rechtfertigt sich mit Blick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8).Von diesem Ansatz geht der Verwaltungsgerichtshof - stets vorbehaltlich von Besonderheiten, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben - im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertbemessung auch dann aus, wenn neben der Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechte (hierauf bezieht sich die Nr. 2.2.2 des Streitwertkatalogs primär) eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG geltend gemacht wird, sich aber eine etwaige Wertminderung von Immobiliarvermögen des Rechtsschutzsuchenden - wie hier - nicht näher quantifizieren lässt (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8;… BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - Rn. 6 f.).
- VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630
Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248
Auf dieses Erfordernis Bedacht zu nehmen, besteht gerade im vorliegenden Fall im Hinblick darauf Anlass, dass der Geschäftsführer der Beigeladenen am 5. Februar 2015 das folgende, in der Gerichtsakte der Drittanfechtungsklage enthaltene (Az. AN 11 K 15.00630 Bl. 122) Schreiben (dessen grammatikalische Fehler und schreibtechnische Hervorhebungen sich auch im Original finden) an die dortige Klägerin und hiesige Beigeladene gerichtet hat:. - VGH Bayern, 06.10.2015 - 22 C 15.1332
Verpflichtungsklage auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248
Nach Nr. 19.1.2 des Streitwertkatalogs sind danach 10% der geschätzten Herstellungskosten als Streitwert anzusetzen, wobei für deren Höhe grundsätzlich von den Angaben ausgegangen werden kann, die der Anlagenbetreiber in seinem Genehmigungsantrag zur Höhe der Herstellungskosten gemacht hat (ausführlich BayVGH, B. v. 6.10.2015 - 22 C 15.1332 - S. 2 m. w. N. zur st. Rspr.). - VGH Bayern, 02.12.2013 - 4 C 13.2196
"Einzelrichter" im Sinne des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG ist auch der nach § 87 Abs. 3 …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248
Rn. 1 1. Über die zulässige Beschwerde entscheidet nach § 66 Abs. 6 i. V. m. § 68 Abs. 2 Satz 7 GKG der Einzelrichter, wenn für das Verwaltungsgericht der Berichterstatter den Streitwert nach § 87a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 VwGO festgesetzt hat, da auch dieser Einzelrichter im Sinne des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG ist (vgl. nur BayVGH, B. v. 2.12.2013, BayVBl 2014, 673 f.
- VGH Bayern, 25.04.2016 - 22 C 16.600
Streitwertfestsetzung bei Auftrennung eines Rechtsschutzgesuchs in mehrere …
Denn dieser Betrag, der sich aus den Empfehlungen in der Nummer 19.2 in Verbindung mit den Nummern 2.2.2 und 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt, bewirkt einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Interesse anwaltlicher Bevollmächtigter, für ihre Tätigkeit in solchen Verfahren auch dann ein noch angemessenes Entgelt zu erhalten, wenn eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) nicht abgeschlossen wurde, und dem aus der Ausstrahlungswirkung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG resultierenden Gebot, dass das Beschreiten des Verwaltungsrechtswegs für Privatpersonen, die sich gegen die behördliche Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen darf (…vgl. zu letzterem BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - juris Rn. 8; B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2248 - juris Rn. 8;… B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2328 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
Streitwert bei Aufspaltung von Rechtsschutzgesuchen
Denn dieser Betrag, der sich aus den Empfehlungen in der Nummer 19.2 in Verbindung mit den Nummern 2.2.2 und 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt, bewirkt einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Interesse anwaltlicher Bevollmächtigter, für ihre Tätigkeit in solchen Verfahren auch dann ein noch angemessenes Entgelt zu erhalten, wenn eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) nicht abgeschlossen wurde, und dem aus der Ausstrahlungswirkung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG resultierenden Gebot, dass das Beschreiten des Verwaltungsrechtswegs für Privatpersonen, die sich gegen die behördliche Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen darf (…vgl. zu letzterem BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - juris Rn. 8; B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2248 - juris Rn. 8;… B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2328 - juris Rn. 4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".