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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33916
VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609 (https://dejure.org/2023,33916)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2023 - 22 C 23.1609 (https://dejure.org/2023,33916)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 22 C 23.1609 (https://dejure.org/2023,33916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48 Abs. 1 S. 2, S. 2, Abs. 2 S. 1, S. 2, S. 3 Nr. 2, Art. 49a Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1
    Keinen Anspruch auf Gewährung von "November- oder Dezemberhilfe" mangels indirekter Betroffenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für Klagen gegen die Rücknahmen der zunächst gewährten Novemberhilfe und Dezemberhilfe während der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für Klagen gegen die Rücknahmen der zunächst gewährten Novemberhilfe und Dezemberhilfe während der Corona-Pandemie

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 22 ZB 21.2777

    Beratungspflicht einer Behörde bei sog. Massenverfahren (Corona-Soforthilfe)

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609
    Das setzt denknotwendig auch eine ausreichende Befassung mit den Antragsvoraussetzungen und entsprechenden, von der Beklagten/dem Zuwendungsgeber zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien voraus (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 20.7.2022 - 22 ZB 21.2777 - juris Rn 21).
  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 22 ZB 22.1151

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem auf die Gewährung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609
    Zur Beurteilung dieses Anspruchs kommt es dabei nicht auf die "Auslegung" der Richtlinie (oder gar der diese ergänzenden FAQ, etwa von deren Wortlaut "gilt"), sondern darauf an, wie die Richtlinie behördlicherseits in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt worden und in welchem Umfang infolgedessen eine Bindung an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2022 - 22 ZB 22.1151 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609
    Dem Einwand des Klägers, es habe sich erst eine tatsächliche Verwaltungspraxis entwickeln müssen, ist zu entgegnen, dass eine Selbstbindung der Verwaltung jedenfalls bei (wie vorliegend) ermessenslenkenden Zuwendungsrichtlinien schon "ab dem ersten Fall" entstehen kann, indem die Zuwendungsrichtlinien die jeweilige Verwaltungspraxis antizipieren und aufgrund Art. 3 Abs. 1 GG von Beginn an Bindungswirkung entfalten (auch in Form der Schaffung eines Vertrauenstatbestands; in diesem Sinne VGH BW, U.v. 22.5.2014 - 10 S 1719/13 - juris Rn. 33;… vgl. weiterführend Geis in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 40 VwVfG Rn. 74 ff.).
  • VG München, 08.05.2023 - M 31 K 21.4671

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609
    Rn. 11 1.2 Der Kläger durfte im Hinblick auf die Rücknahme/Rückforderung der Zuwendungen nicht in schutzwürdiger Weise auf den Bestand der Zuwendungsbescheide vertrauen - unabhängig davon, ob Rechtsgrundlage für die Rücknahme vorliegend Art. 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayVwVfG ist oder es gar keiner Rücknahme nach Art. 48 BayVwVfG, sondern nur einer Ablehnung im (dann) Schlussbescheid bedarf (vgl. dazu VG München, U.v. 8.5.2023 - M 31 K 21.4671 - juris Rn. 44 ff.).
  • VG München, 16.03.2023 - M 31 K 21.6228

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Zuwendungsvoraussetzungen für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609
    Selbst wenn Art. 48 Abs. 2 Satz 1 und 2, Satz 3 Nr. 2 BayVwVfG vorliegend nicht greifen würde (auch unter dem vom Kläger angedeuteten Aspekt, ob es sich um eine "Wertungsfrage" und keine Angabe i.S.v. Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BayVwVfG handle, vgl. dazu VG München, U.v. 16.3.2023 - M 31 K 21.6228 - juris Rn. 35), ist der Kläger (dann) jedenfalls auf Basis eines ungeschriebenen Ausschlusstatbestands des Vertrauensschutzes (VG München, U.v. 16.3.2023 a.a.O. Rn. 37 ff.) nicht schutzwürdig.
  • VG Würzburg, 15.11.2021 - W 8 K 21.861

    Versagungsgegenklage, Anfechtungsklage, Gesundheitsstudio, Fitnessstudio, …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609
    Die die Ablehnung/Rückforderung betreffenden Klagen hätten zum Zeitpunkt ihrer Erhebung hinreichende Erfolgsaussichten gehabt, wie etwa insbesondere das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. November 2021 (W 8 K 21.861) zeige, welches sich mit der damaligen bayerischen Verwaltungspraxis beschäftigt und den Rückforderungsbescheid betreffend einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt als rechtswidrig erachtet habe.
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