Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Billigpartys
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Flatrate-Partys
- juraforum.de (Kurzinformation)
Untersagung des Diskothekenbetriebs bei sog. "Billigpartys" zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Untersagung des Diskothekenbetriebs bei sog. "Billigpartys" zulässig
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Untersagung von Flat-Rate-Parties (PD Dr. Matthias Rossi; ZJS 2008, 92)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.07.2007 - AN 4 S 07.1986
- VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1017 (Ls.)
- NVwZ-RR 2008, 26
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90
Gaststättenbetrieb - Diskothek - Gäste - Gefahr für Leib und Leben - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796
2) Der Verwaltungsgerichtshof hält den angefochtenen Bescheid nach derzeitiger Erkenntnislage bei summarischer Prüfung auch für eine geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme (vgl. zu diesen Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 3 GG BVerwG vom 22.2.1990, GewArch 1990, 179). - VGH Bayern, 09.04.1999 - 22 ZB 99.647
Gewerberecht: Sperrzeitaufhebung bzw Sperrzeitverkürzung bei Diskotheken
Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796
Insofern kommt es allein auf die Verwaltungspraxis der Antragsgegnerin an (BayVGH vom 9.4.1999, BayVBl 1999, 630). - VG Augsburg, 03.03.2000 - Au 4 S 00.150
Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796
Im Hinblick auf Misserfolge der Gaststättenbehörde in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten (vgl. VG Augsburg vom 3.3.2000, GewArch 2000, 431) erschien es sachgerecht, den Erlass einer derartigen nachträglichen Auflage lediglich als ultima ratio zu erwägen (vgl. dazu auch Pinegger, GewArch 2001, 24/33 f.).
- VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 € in Diskotheken
Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für besondere Fallkonstellationen verstoßen wird (vgl. z.B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG sowie § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 JuSchG), sondern auch bei grundsätzlich erlaubtem Alkoholgenuss, wenn dieser im Übermaß vorgenommen wird (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26; Scheidler, GewArch 2007, 276, 277; VG Hannover, NJW 2008, 1015).Ein Vorschubleisten kommt auch dann in Betracht, wenn der Gastwirt durch sein Preiskonzept konkludent ankündigt, Alkoholmissbrauch zuzulassen (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26).
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn erfahrungsgemäß nach der konkreten Betriebsart der Gaststätte und nach der sozialen Zusammensetzung der Besucher der Schluss gerechtfertigt ist, dass von einem Anreiz zum Alkoholmissbrauch auch Gebrauch gemacht werden wird (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26; vgl. hierzu auch Guckelberger, LKZ 2008, 385, 388).
Hierzu trägt auch die im Hinblick auf eine Neigung zu aggressivem Verhalten "schwierige soziale Zusammensetzung" der Besucher der Diskothek bei; ferner ist auch das typischerweise niedrige verfügbare Einkommen dieser Klientel von Bedeutung (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26; vgl. auch VG Hannover, NJW 2008, 1015).
- VG Berlin, 16.11.2007 - 4 A 364.07
Gaststättenrechtliche Auflagen bei sogenannten "Flatrate-Partys"
Rn. 13 Sie - die Antragstellerin - erfülle die vom Bay. Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21. August 2007 - 22 CS 07.1796 -, GewArch 2007, 428) angesprochenen Voraussetzungen, bei denen die auch hier streitige Auflage rechtswidrig sei. - VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen
Ferner hat sich die 183. Innenministerkonferenz im Frühjahr 2007 für ein gesetzliches Verbot von sog. "Flatrate-Partys" ausgesprochen und in diesem Zusammenhang eine möglichst konsequente Durchsetzung der jugendschutz- und gaststättenrechtlichen Bestimmungen gefordert (s. http://www.berlin.de/sen/inneres/presse/archiv/20070601.1415.78878.html , zur rechtlichen Handhabe gegen "Flatrate-Partys" und "Koma-Saufen" s. auch Scheidler, GewArch 2007, 276; Bay. VGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 22 CS 07.1796 - VG Hannover, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 11 B 3480/07 -).
- VGH Hessen, 25.02.2009 - 6 B 31/09
Gaststätte; Vorschubleisten zum Alkoholmissbrauch
Dies kann auch bei grundsätzlich erlaubtem Alkoholgenuss der Fall sein, nämlich wenn dieser im Übermaß vorgenommen wird, so dass gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ganz unerheblicher Art auftreten können (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21.08.2007 - 22 CS 07.1796 -, GewArch 2007, 428;… Metzner, GastG, 6. Aufl. 2002, Rdnr. 55 zu § 4;… Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, Rdnr. 14 zu § 4; Scheidler, Rechtliche Handhabe gegen "Flatrate-Partys" und "Koma-Saufen", GewArch 2007, 276/277).Das Gericht schließt sich deshalb dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21.08.2007, a.a.O.) insoweit an, dass eine sorgfältige Bewertung der Umstände des Einzelfalls ergeben muss, dass Alkoholmissbrauch bei dem in Rede stehenden konkreten Preiskonzept auch tatsächlich zu erwarten ist.
- VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 5 S 12.306
Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; …
Dritter ist hier die Firma …, die nach den dem Gericht vorliegenden Unterlagen (Werbung für die Veranstaltung am 3. März 2012 auf der Internetseite Facebook) zurechenbar zu erkennen gegeben hat, dass unter anderem die Abgabe von Alkohol zu sehr niedrigen, nicht kostendeckenden Preisen vorgesehen ist und damit bewusst in Kauf genommen wird, dass Alkoholexzesse bei diesem Preiskonzept tatsächlich zu erwarten sind (vgl. BayVGH vom 21.8.2007 Az. 22 CS 07.1796; juris).Es ist damit davon auszugehen, dass die Abgabe von beliebig vielen alkoholischen Getränken zu sehr niedrigen, deutlich unter den üblichen Maß liegenden Preisen für junge Erwachsene eine tatsächlich wirksame Ermunterung zum Alkoholmissbrauch darstellt, die dann auch dazu führt, dass sich diese zu Exzessen, wie z.B. Körperverletzungsdelikten, hinreißen lassen (vgl. BayVGH vom 21.8.2007, a.a.O.).
- VG Gießen, 08.12.2008 - 8 L 4454/08
Vorschubleisten von Alkoholmissbrauch; Preisgestaltung
Rn. 8 Davon ist auszugehen, wenn der Gastwirt im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GastG dem Alkoholmissbrauch Vorschub leistet (vgl. Bayer.VGH, B. v. 21.08.2007 - 22 CS 07.1796 -, GewArch 2007, 428 r.Sp.;… VG Berlin, B. v. 16.11.2007 - 4 A 364.07 -, juris, Rdnr. 31;… Guckelberger, a.a.O., S. 389;… Schröder/Führ, a.a.O.). - VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität
Rn. 29 Zwar ist dem Antragsteller zuzugeben, dass ein Einschreiten gegen "After Hour"-Veranstaltungen bloß in seiner Diskothek die sonntagfrühmorgendliche Betäubungsmittelproblematik lediglich räumlich verlagern könnte (zur Verlagerungsproblematik vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2007 - 22 CS 07.1796 - juris Rn. 18), was gegen die Geeignetheit der Maßnahme spräche. - VG Leipzig, 12.12.2007 - 5 K 1095/07 Hinzu kommen muss jedenfalls, dass eine sorgfältige Bewertung der Umstände des Einzelfalls ergibt, dass Alkoholmissbrauch bei diesem Preiskonzept auch tatsächlich zu erwarten ist (BayVGH, Beschl. v. 21.8.2007, GewArch 2007, 428).
- VGH Bayern, 12.12.2008 - 22 CS 08.2181
Sperrzeitvorverlegung; unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen für die Anwohner; …
Es kann jedoch gerechtfertigt sein, zunächst - wie hier - den gravierendsten Fall aufgrund der massiven Nachbarbeschwerden bei der Gaststätte des Antragstellers herauszugreifen (vgl. BayVGH vom 21.8.2007, GewArch 2007, 428/429 und vom 29.10.2008 Az. 22 BV 07.3234).
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