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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5449
VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310 (https://dejure.org/2019,5449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2019 - 22 CS 18.2310 (https://dejure.org/2019,5449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2019 - 22 CS 18.2310 (https://dejure.org/2019,5449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA); Anforderungen an die formelle Begr...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1 ; UmwRG § 3
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA); Anforderungen an die formelle Begründung einer Sofortvollzugsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 809
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310
    So hat der Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Art, des Umfangs, der Methodik und der Untersuchungstiefe bei der Ermittlung von artenschutzrechtlichen Betroffenheiten wiederholt dargelegt, dass sich die diesbezüglichen naturschutzfachlichen Anforderungen mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben lassen und wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles abhängen, so dass der Windenergieerlass die zur Ermittlung artenschutzrechtlich entscheidungserheblicher Umstände gebotenen Erhebungen näher konkretisiere und dass er mit seinen konkreten Anforderungen, da diese auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhten, als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sei, von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden dürfe (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25, U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - NuR 2016, 870 Rn. 32 und U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 Rn. 45).

    Hinzu kommt, dass von denjenigen fachlichen Maßgaben im Windenergieerlass, die als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sind, in Ausnahmefällen auch abgewichen werden kann (wenngleich nur unter strengen Voraussetzungen, nämlich nur dann, wenn dafür ein fachlicher Grund und gleichwertiger Ersatz gegeben sind, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310
    Aber auch in Fällen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen können nachträgliche Rechtsänderungen zugunsten des Vorhabensträgers es gebieten, eine im Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrige und von Dritten angefochtene Genehmigung aufrechtzuerhalten (BVerwG, B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - juris Rn. 3;… OVG NW, U.v. 25.2.2015 - 8 A 959.10 - juris Rn. 90;… a.A. VGH BW, B.v. 7.8.2014 - 10 S 1853.13 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310
    So hat der Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Art, des Umfangs, der Methodik und der Untersuchungstiefe bei der Ermittlung von artenschutzrechtlichen Betroffenheiten wiederholt dargelegt, dass sich die diesbezüglichen naturschutzfachlichen Anforderungen mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben lassen und wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles abhängen, so dass der Windenergieerlass die zur Ermittlung artenschutzrechtlich entscheidungserheblicher Umstände gebotenen Erhebungen näher konkretisiere und dass er mit seinen konkreten Anforderungen, da diese auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhten, als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sei, von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden dürfe (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25, U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - NuR 2016, 870 Rn. 32 und U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 Rn. 45).
  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.2003

    Brutvorkommen des Rotmilans und Windkraft

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310
    So hat der Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Art, des Umfangs, der Methodik und der Untersuchungstiefe bei der Ermittlung von artenschutzrechtlichen Betroffenheiten wiederholt dargelegt, dass sich die diesbezüglichen naturschutzfachlichen Anforderungen mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben lassen und wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles abhängen, so dass der Windenergieerlass die zur Ermittlung artenschutzrechtlich entscheidungserheblicher Umstände gebotenen Erhebungen näher konkretisiere und dass er mit seinen konkreten Anforderungen, da diese auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhten, als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sei, von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden dürfe (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25, U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - NuR 2016, 870 Rn. 32 und U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 Rn. 45).
  • VGH Bayern, 01.08.2018 - 22 BV 17.1059

    Änderung der Klagebefugnis gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310
    Auf die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung des (damaligen) Klägers hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1. August 2018 (22 BV 17.1059) das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. April 2017 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück.
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 22 CS 17.1664

    Beschränkung der Betriebszeiten der Freischankfläche einer Gaststätte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310
    In der Begründung der Sofortvollzugsanordnung muss - jedenfalls in der Regel - auf die Umstände des konkreten Einzelfalls abgestellt werden (BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 22 CS 17.1664 - Rn. 35).
  • VG München, 22.09.2015 - M 1 K 15.1326

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310
    Auf die hiergegen gerichtete Versagungsgegenklage der Vorhabensträgerin (M 1 K 15.1326) hatte das Verwaltungsgericht München den Beklagten (und jetzigen Antragsgegner) verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.841

    Bayerischer Windkrafterlass als antizipiertes Sachverständigengutachten

    Die Frage, ob gegen die Genehmigung vom 24. März 2016 auch aus anderen Gründen Rechtsmäßigkeitsbedenken bestünden, ließ der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich offen (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310).

    Hinsichtlich der im WKE 2011 enthaltenen Maßgaben zu Umfang, Methodik und Untersuchungstiefe bei der Ermittlung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten hat der Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass sich die diesbezüglichen naturschutzfachlichen Anforderungen mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben lassen und wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles abhängen, so dass der WKE 2011 (bzw. jetzt WEE 2016) die zur Ermittlung artenschutzrechtlich entscheidungserheblicher Umstände gebotenen Erhebungen näher konkretisiere und dass er mit seinen konkreten Anforderungen, da diese auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhten, als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sei, von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden dürfe (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 17;… B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25;… U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - NuR 2016, 870 Rn. 32 und U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 Rn. 45).

    Nur dann, wenn bei einem Horst im engeren Prüfbereich aufgrund einer fachlich ordnungsgemäßen, dem WKE 2011 bzw. WEE 2016 entsprechenden oder ihm gleichwertigen Untersuchung (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 17) positiv festgestellt wurde, dass die geplante WEA gemieden oder selten überflogen wird, kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko verneint werden; fehlt dagegen eine solche fachlich fehlerfrei gewonnene Feststellung, ist von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen.

    Der Verwaltungsgerichtshof stellte daher allein wegen der möglicherweise für die Vogelart Wespenbussard bestehenden signifikant erhöhten Tötungsrisikos die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wieder her; die Frage einer täglichen zeitlichen Einschränkung des WEA-Betriebs stellte sich im damaligen Verfahrensstadium weder in fachlicher noch in rechtlicher Hinsicht (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310).

    Es handelt sich dabei nicht um eine nach dem Erlass des (von einem Dritten angefochtenen) begünstigenden Bescheids eingetretene Änderung der Rechtslage, sondern um eine Änderung der naturschutzfachlichen Einschätzung (a) der Art und Weise, wie methodisch sachgerecht ermittelt werden kann, ob das Tatbestandsmerkmal des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (signifikant höheres Tötungsrisiko) erfüllt ist, und (b) insbesondere, welche fachlichen Erkenntnisse einer solchen methodengerecht durchgeführten Suche es sodann rechtfertigen, ein "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" zu bejahen oder zu verneinen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 18 bis 20).

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377

    Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei …

    Dies gebieten insbesondere die rechtlichen Gesichtspunkte der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) (…zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - BauR 2014, 1934 = juris Rn. 45;… B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25; B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - NVwZ-RR 2019, 809 = juris Rn. 23;… B.v. 5.11.2019 - 22 CS 19.1568 - NuR 2020, 140 = juris Rn. 17).
  • VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738

    Klage eines anerkannten Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche …

    Wie im Baurecht sind allerdings zu Gunsten der beigeladenen Genehmigungsinhaber nachträgliche Änderungen zur Vermeidung erneuter Genehmigungsverfahren auch im gerichtlichen Verfahren über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 15;… U.v. 4.7.2018 - 8 A 47/17 - juris Rn. 44;… OVG NW, U.v. 25.2.2015 - 8 A 959/10 - juris Rn. 90;… VG Arnsberg, U.v. 17.10.2017 - 4 K 2130/16 - juris Rn. 53 ff.).
  • VG München, 15.07.2019 - M 28 S7 19.2522

    Genehmigung für Windenergieanlage - Abänderungsantrag im einstweiligen …

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. März 2019 (22 CS 18.2310) wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 18. Oktober 2018 dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Beigeladenen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 24. März 2016 wiederhergestellt wurde.

    Darin wird voraussichtlich u.a. der Frage nachzugehen sein, wie angesichts des in der Drittanfechtungssituation grundsätzlich maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts des Erlasses der Genehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 15 f.;… OVG NW, U.v. 18.5.2017 - 8 A 870/15 - juris Rn. 52 m.w.N.) mit dem Umstand umzugehen ist, dass - wie nachfolgend im Einzelnen dargelegt wird - methodisch mindestens erheblich zweifelhafte artenschutzrechtliche Untersuchungen der Vorhabensträgerin bezogen auf den Genehmigungszeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden können.

    Die möglichen Gefährdungen für andere Vogelarten ließ der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich offen (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 25).

  • VG München, 13.09.2022 - M 28 K 22.1894

    Drittanfechtungsklage gegen Windkraftanlagen im Außenbereich (Gondelmonitoring, …

    Mit Beschluss vom 4. März 2019 (22 CS 18.2310 - juris) änderte der Verwaltungsgerichtshof den erstinstanzlichen Beschluss und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her mit der Begründung, die Rechtmäßigkeit der Genehmigung vom 24. März 2016 sei bezüglich des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (betreffend die Spezies Wespenbussard) fraglich, diesbezüglich seien die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage offen und das Vollzugsinteresse des Vorhabenträgers wiege weniger schwer als das vom jetzigen Kläger geltend gemachte Interesse.

    Denn hierbei handelt es sich nicht um nachträgliche Veränderungen der Sachlage, die zu Lasten des Betreibers grundsätzlich nicht berücksichtigt werden dürfen, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 18 bis 20;… VG Minden, U.v. 20.6.2018 - 11 K 2611/16 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.).

    Im Hinblick auf die festgelegten Abschaltzeiten im Herbst, die sich mit dem Windkrafterlass 2016 zu Gunsten der Beigeladenen verkürzt haben, ist diese geänderte fachliche Einschätzung auch im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen (vgl. zu ornithologischen naturschutzfachlichen Einschätzungen BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 20).

  • VG Karlsruhe, 08.05.2019 - 12 K 9294/17

    Genehmigung von Windkraftanlagen in vom Regionalplan für verbindlich erklärtem …

    Ihnen kommt als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität, das auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruht, eine besondere tatsächliche Bedeutung zu (vgl. VG Sigmaringen…, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 K 587/17 -, juris Rn. 43 ; vgl. zudem BayVGH…, Beschluss vom 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079, 22 ZB 14.1080 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 04.03.2019 - 22 CS 18.2310 -, juris zum vergleichbaren Bayerischen Windkraft- bzw. -energieerlass) und dient aufgrund der besonderen Sachkunde der Verfasserin im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung jedenfalls als wichtige Orientierungshilfe ( VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, juris Rn. 46 ).
  • VGH Bayern, 20.04.2021 - 22 A 21.40004

    Änderung der sachlichen Zuständigkeit für Windenergieanlagen

    Rn. 3 Nachdem das Landratsamt mit Bescheid vom 19. Juni 2018 die sofortige Vollziehung der Genehmigung vom 24. März 2016 angeordnet und das Verwaltungsgericht einen Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage gegen die Genehmigung mit Beschluss vom 18. Oktober 2018 - M 19 SN 18.4480 - abgelehnt hatte, stellte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. März 2019 - 22 CS 18.2310 - die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Klägers gegen die Genehmigung wieder her.
  • VG Bayreuth, 19.11.2024 - B 8 S 24.1023

    Eintragung eines "fiktiven Vaters" in ukrainischer Geburtsurkunde, …

    Hierzu ist regelmäßig eine auch auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses erforderlich, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehung notwendig ist (…BayVGH, B.v. 14.2.2002 - 19 ZS 01.2356 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 11;… VG Ansbach, B.v. 5.2.2007 -AN 14 S 06.03851 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858

    Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als …

    Für die Einhaltung des Begründungerfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ohne Bedeutung ist ferner, ob die in der Sofortvollzugsanordnung genannten Gründe die Anordnung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

    Ob die dort genannten Erwägungen zutreffen, ist - wie für die Einhaltung des Begründungerfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO insgesamt - ohne Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 20.12.2024 - B 8 S 24.1142

    Fehlende gesundheitliche Eignung einer Krankenpflegerin bei Missbrauch von …

  • VG Ansbach, 21.02.2024 - AN 10 S 24.188

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei teilweise unschlüssigem ärztlichen Gutachten

  • VG Ansbach, 14.06.2021 - AN 10 S 21.00923

    Rechtswidrige Katzenhaltung aufgrund grober Verletzung der Tierschutzvorschriften …

  • VG Ansbach, 30.05.2025 - AN 9 S 24.3055

    Sanierung einer Asbestrohrleitung, Nachträgliche Duldungsanordnung, Öffentliche …

  • VG München, 18.02.2021 - M 28 K 18.4542

    Verweisung des Rechtsstreits nach Verlagerung der Zuständigkeit für …

  • VG München, 03.04.2020 - M 28 S7 20.600

    Abänderung eines gerichtlichen Eilbeschlusses zur sofortigen Vollziehung der …

  • VG Bayreuth, 05.12.2024 - B 8 S 24.1031

    Zum unterhaltsvorschussrechtlich notwendigen Umfang des Betreuungsanteils beim, …

  • VG Ansbach, 14.12.2023 - AN 10 S 23.2292

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wegen …

  • VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419

    Herstellung der Aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine …

  • VG Ansbach, 17.04.2024 - AN 10 S 24.670

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines fachärztlichen …

  • VG Ansbach, 11.12.2023 - AN 10 S 23.2026

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …

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