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Rechtsprechung
   LG Hof, 11.09.2003 - 22 T 109/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18855
LG Hof, 11.09.2003 - 22 T 109/03 (https://dejure.org/2003,18855)
LG Hof, Entscheidung vom 11.09.2003 - 22 T 109/03 (https://dejure.org/2003,18855)
LG Hof, Entscheidung vom 11. September 2003 - 22 T 109/03 (https://dejure.org/2003,18855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvi-online.de

    InsO § 97 Abs. 1 Satz 1, § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 295 Abs. 1 Nr. 2; § 296 Abs. 1 Satz 1
    Keine Versagung der RSB bei Verschweigen einer Erbschaft und fehlendem Versagungsantrag im Schlusstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZB 103/05

    Zeitpunkt für die Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Dementsprechend geht auch die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO nach dem Schlusstermin nicht mehr beantragt werden kann (OLG Celle NZI 2002, 323, 324; LG Hof ZVI 2003, 545, 546; LG Göttingen ZVI 2002, 383, 384; LG München I ZInsO 2001, 767;… HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl. § 289 Rn. 7;… § 290 Rn. 21;… MünchKomm-InsO/Stephan, § 290 Rn. 17;… Ahrens in Kohte/Ahrens/Grote, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren 3. Aufl. § 290 Rn. 59;… Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 290 Rn. 5;… Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 290 Rn. 6;… § 292 Rn. 18 f;… a.A. Bruckmann, Verbraucherinsolvenz in der Praxis § 4 Rn. 24).
  • AG Göttingen, 31.07.2006 - 74 IK 36/03

    Versagung der Restschuldbefreiung: Jahrelanges Verschweigen von Einkünften …

    Spätere Anträge sind grundsätzlich ausgeschlossen (LG Hof ZVI 2003, 545; AG Oldenburg ZInsO 2002, 389, 390).
  • AG Göttingen, 05.07.2004 - 74 IK 36/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

    Rn. 16 Dahingestellt bleiben kann auch die vom Insolvenzgericht zunächst im Verlaufe des Verfahrens aufgeworfene Frage, ob die Obliegenheitsverpflichtungen des § 295 InsO bereits mit Eröffnung oder erst ab Ankündigung der Restschuldbefreiung bestehen (für eine Geltung des § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO bereits ab Eröffnung AG Göttingen, NZI 2003, 217; für eine Geltung der Vorschrift des § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst ab Ankündigung der Restschuldbefreiung AG Köln, ZVI 2004, 261 [AG Köln 09.03.2004 - 71 IK 116/01]; im Ergebnis für den Fall der Erbschaft ebenso LG Hof, ZVI 2003, 545 [LG Hof 11.09.2003 - 22 T 109/03]).
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