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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.02.2000 - 22 U 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4156
OLG Düsseldorf, 18.02.2000 - 22 U 140/99 (https://dejure.org/2000,4156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2000 - 22 U 140/99 (https://dejure.org/2000,4156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 22 U 140/99 (https://dejure.org/2000,4156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 6; ; BGB § 765; ; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765; VOB/B § 6 Nr. 6; ZPO § 91a
    Darlegungs- und Beweislast bei Verzögerung des Bauvorhabens - Sicherung des Rückzahlungsanspruchs durch Vorauszahlungsbürgschaft - Erledigung im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafenvereinbarung bei Fristüberschreitung in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadenersatzanspruch; VOB/B; Verzögerte Fertigstellung; Mietausfall; Beweislast; Entgangener Gewinn; Grob fahrlässige Verursachung; Vertrag über Trockenbauarbeiten; Innenausbau

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverzögerung: Wer hat Beweislast hinsichtlich grober Fahrlässigkeit? (IBR 2001, 164)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1028
  • BauR 2001, 683 (Ls.)
  • BauR 2001, 812
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2000 - 22 U 140/99
    Auch wenn für die Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs gemäß § 812 BGB den Bereicherungsgläubiger grundsätzlich die volle Beweislast dafür trifft, daß ein Rechtsgrund für die erbrächten Leistungen nicht besteht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1214, 1216), so hat derjenige, der als Rechtsgrund für die Leistung grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten und sich daraus ergebenden Schadensersatzanspruch geltend macht, jedenfalls die Umstände konkret darzutun, aus denen sich die Pflichtverletzung ergeben soll.
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 430/97

    Umfang der Bürgschaftsverpflichtung für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2000 - 22 U 140/99
    Diese sichert den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers für den Fall, daß die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers die geleistete Vorauszahlung nicht decken (vgl. BGH BauR 1999, 1023), das heißt einen bei Abrechnung der erbrachten Bauleistungen nach Erfüllung oder sonstiger Beendigung des Bauvertrages eventuell sich ergebenden Rückzahlungsanspruch.
  • OVG Saarland, 14.09.2016 - 1 A 121/15

    Erstattung von Verwaltungsgebühren nach erteilter Restschuldbefreiung im …

    Rn. 57 BGH, Urteil vom 12.7.1995 - XII ZR 95/93 -, NJW 1995, 3052-3054; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2000 - 22 U 140/99 - OLG Hamm, Urteil vom 21.4.1994 - 21 U 215/93 -, NJW-RR 1994, 1073-1074; Palandt, BGB, § 814, Rdnr. 1; Martinek in: JurisPK-BGB, § 814, Rdnr. 20.
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2012 - 4 U 62/11

    Private Krankenversicherung: Inanspruchnahme eines Apothekers aus übergegangenem …

    Nach vorzugswürdiger Auffassung liegt keine Kenntnis von der Nichtschuld vor, wenn die zu tilgende Verbindlichkeit zwischen den Parteien streitig ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1028, 1029;… PWW/Leupertz, BGB, 4. Aufl., § 814 Rdnr. 5).
  • OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03

    Bauverzögerung: Mietausfallsersatz nur bei grober Fahrlässigkeit

    Darlegungs- und beweisbelastet hierfür ist der Beklagte; die Verschuldensvermutung des § 285 BGB a.F. gilt insoweit nicht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1028).

    Vorsatz kommt etwa in Betracht, wenn ein Auftragnehmer von einer Baustelle Leute abzieht, um sie anderweit gewinnbringender einzusetzen; grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ungewöhnlich grobe Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1028).

  • LG Hannover, 25.02.2009 - 6 S 51/08

    Abänderung; Anfechtung; Auskunft; Auskunftsdatei; Auskunftserteilung; …

    Dies gilt zumindest in den Fällen, in denen das erledigende Ereignis im Sinne der dieses begründenden Tatsachen außer Streit steht (BGH IV a ZR 98/87, Urteil vom 08.02.1989; OLG Düsseldorf, 22 U 140/99, Urteil vom 18.02.2000).
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