Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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BGB § 675 ; BGB § 670 ; BGB § 257 ; BGB § 195
Beteiligung an einer Fondsgesellschaft; Widerruf einer Beitrittserklärung; Richterrechtliche Beschränkung der Wirkung eines Widerrufs; Einrede der Verjährung gegen Prospekthaftungsansprüche
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 09.09.2009 - 3 O 280/09
- OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
Rn. 78 a) Die Vorschriften des HaustWG sind zwar grundsätzlich auf die Beteiligung eines Verbrauchers an einem geschlossenen Immobilienfond anwendbar (Urteil des EuGH vom 15.4.2010 - C-215/08; BGH NJW 2001, 2718;… vergl. auch Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 5.5.2008- II ZR 292/06, Rz. 8).Der EuGH hat mit Urteil vom 15.4.2010 - C-215/08 - über den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 5.5.2008 entschieden und ausgeführt, dass Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 85/577 einer nationalen Regel nicht entgegensteht, die besagt, dass im Falle des Widerrufs eines in einer Haustürsituation erklärten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft der Verbraucher gegen diese Gesellschaft einen Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben geltend machen kann, der nach dem Wert seines Anteils im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Fond berechnet wird.
- BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
Rn. 74 1. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Widerruf einer Beteiligung rechtlich wie eine Sonderkündigung zu behandeln ist, mithin nur eine Wirkung ex nunc entfaltet (zum Widerruf nach HaustürWG grundlegend BGH NJW 2001, 2718, 2720;… Vorlagebeschluss des BGH v. 5.5.2008 - II ZR 292/06 -, dort Rz. 8 ff. mit umfassenden Nachweisen;… einschränkend Palandt-Grüneberg, 69 A., § 357 BGB Rn. 4 - keine Nachschusspflicht; ebenso OLG München, NZG 07, 225 - nicht rechtskräftig.).Rn. 78 a) Die Vorschriften des HaustWG sind zwar grundsätzlich auf die Beteiligung eines Verbrauchers an einem geschlossenen Immobilienfond anwendbar (Urteil des EuGH vom 15.4.2010 - C-215/08; BGH NJW 2001, 2718;… vergl. auch Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 5.5.2008- II ZR 292/06, Rz. 8).
- BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09
Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers); …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
Rn. 97 Der gesetzliche Befreiungsanspruch nach § BGB § 257 S. 1 BGB wird nach zwar sofort mit der Eingehung der Verbindlichkeit fällig, von der freizustellen ist, selbst wenn diese Verbindlichkeit ihrerseits noch nicht fällig ist (BGH NJW-RR 2010, 333, 334;… Palandt-Grüneberg, 69. A., § 257 BGB Rn. 1).
- BGH, 12.03.1993 - V ZR 69/92
Anspruch auf Freistellung von Erschließungskosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
Die Rückabtretung ist keine unzulässige Abtretung an einen Dritten (vergl. BGH NJW 1993, 2232, 2233), da sie lediglich den zuvor abgetretenen Freistellungsanspruch inhaltsgleich wieder aufleben lässt. - OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 17 U 401/08
Freistellungsanspruch des Treuhänders: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
Für den Beginn der Verjährung von Freistellungsansprüchen ist daher auf die Fälligkeit der Drittforderungen abzustellen (OLG Karlsruhe NZG 2010, 151). - OLG München, 23.11.2006 - 8 U 3479/06
Rechtsfolgen des Widerrufs einer in einer Haustürsituation eingegangenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
Rn. 74 1. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Widerruf einer Beteiligung rechtlich wie eine Sonderkündigung zu behandeln ist, mithin nur eine Wirkung ex nunc entfaltet (zum Widerruf nach HaustürWG grundlegend BGH NJW 2001, 2718, 2720;… Vorlagebeschluss des BGH v. 5.5.2008 - II ZR 292/06 -, dort Rz. 8 ff. mit umfassenden Nachweisen;… einschränkend Palandt-Grüneberg, 69 A., § 357 BGB Rn. 4 - keine Nachschusspflicht; ebenso OLG München, NZG 07, 225 - nicht rechtskräftig.).
- OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 6 U 44/10
Treuhänder in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer …
Hat sie lediglich einen Befreiungsanspruch erworben (so OLG Düsseldorf v. 15.7.2010 - I-6 U 33/10, OLG Celle v. 19.03.2010 - 9 U 95/09; OLG Düsseldorf v. 30.04.2010 - I-22 U 2/10), hat sich dieser mittlerweile in einen Zahlungsanspruch gewandelt, wie unten noch zu zeigen sein wird. - OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Freistellung von der Gesellschafterhaftung einer OHG; Abtretung von …
Andernfalls würde nämlich die allgemein anerkannte Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch es Gläubiger und Schuldner der zu befreienden Verbindlichkeit ermöglichen, entgegen dem Rechtsgedanken des § 399 BGB den Freistellungsanspruch durch Abtretung und Rückabtretung in einen Zahlungsanspruch des Freistellungsgläubigers umzuwandeln (im Ergebnis ebenso mit abweichender Begründung der 22. Zivilsenat, Urteil vom 30.04.2010 - I-22 U 2/10).
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