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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25495
VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820 (https://dejure.org/2009,25495)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820 (https://dejure.org/2009,25495)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2009 - 22 ZB 08.1820 (https://dejure.org/2009,25495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei orientierender Untersuchung; Ort der Beurteilung; Ort der Probennahme; Anordnung einer Detailuntersuchung gegenüber ehemaligen (Mit-)Inhaber; Störerauswahl

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 36 Abs. 2 S. 2; ; BBodSchG § 9 Abs. 1; ; BBodSchG § 9 Abs. 2; ; BBodSchV § 3 Abs. 4; ; BBodSchV § 4 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für einen hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden - Grundwasser bei Überschreitung von Prüfwerten; Maßgeblichkeit der Abschätzung der durchzuführenden Sickerwasserprognose bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 22 ZB 06.236

    Umweltschutz einschließlich Bodenschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820
    Zwar darf das Merkblatt Nr. 3.8/1 des LfW vom 31. Oktober 2001, in dem Baggerschürfe als geeignete Methode für Bodenaufschlüsse genannt werden, nicht schematisch angewandt werden, es stellt aber nach ständiger Rechtsprechung eine verlässliche Orientierungshilfe dar, gegen deren Anwendung im konkreten Fall keine hinreichenden Anhaltspunkte sprechen (vgl. BayVGH vom 19.6.2006 NVwZ 2007, 112).

    Die Ordnungsgemäßheit der Untersuchung wurde sowohl vom Wasserwirtschaftsamt K******* als auch vom LfU mit überzeugenden Argumenten bestätigt, im Übrigen entspricht die Vorgehensweise auch dem Merkblatt 3.8/1 des LfW vom 31. Oktober 2001, das nach ständiger Rechtsprechung zwar keine Rechtsnorm darstellt und nicht schematisch angewandt werden darf, aber doch eine verlässliche Orientierungshilfe darstellt (vgl. BayVGH vom 19.6.2006 NVwZ 2007, 112).

    Auch ohne die Durchführung eines Berufungsverfahrens lässt sich feststellen, dass es sich nicht um eine zwingende, rechtlich verbindliche Vorgabe handelt, wohl aber um eine verlässliche Orientierung, die aber nicht schematisch auf alle Fälle angewendet werden darf, sondern nur nach Maßgabe der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BayVGH vom 19.6.2006 NVwZ 2007, 112).

  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820
    Vorliegend ist nicht zweifelhaft und wird von der Klägerin selbst nicht bestritten, dass diese die Deponie neben der Gemeinde betrieben hat und somit ehemalige (Mit-)Inhaberin der Altdeponie war (vgl. BayVGH vom 9.7.2003 NVwZ 2003, 1281; vgl. auch BVerwG vom 31.8.2006 BVerwGE 126, 326).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820
    Das Verwaltungsgericht weist zu Recht darauf hin, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung in der hier vorliegenden Phase der Gefährdungsabschätzung (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) aufgrund des Gebots effektiver Gefahrenabwehr die Erforschung der Gefährdung so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Pflichtigen leiden soll, sondern diese Frage nach der Konzeption des Gesetzgebers nachträglich im Verfahren über die Kostenverteilung nach § 24 BBodSchG geklärt werden muss (vgl. BayVGH vom 18.4.2007 NVwZ-RR 2007, 670 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2003 - 20 CS 03.103

    Abfallrecht; stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Verantwortung für …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820
    Vorliegend ist nicht zweifelhaft und wird von der Klägerin selbst nicht bestritten, dass diese die Deponie neben der Gemeinde betrieben hat und somit ehemalige (Mit-)Inhaberin der Altdeponie war (vgl. BayVGH vom 9.7.2003 NVwZ 2003, 1281; vgl. auch BVerwG vom 31.8.2006 BVerwGE 126, 326).
  • VGH Bayern, 14.02.2005 - 26 B 03.2579
    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820
    Die Einschätzungen des Ingenieurbüros werden von Vertretern des Wasserwirtschaftsamts K******* vollumfänglich fachlich geteilt; Aussagen des Wasserwirtschaftsamts als Fachbehörde für wasserwirtschaftliche Fragen (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 BayWG) kommen nach ständiger Rechtsprechung große Bedeutung zu; durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen können derartige Aussagen nicht erschüttert werden (vgl. z.B. BayVGH vom 14.2.2005 BayVBl 2005, 726).
  • VGH Bayern, 31.08.2006 - 22 CS 06.2055

    Kein Vorrang des Verhaltensstörers bei der Auswahl unter mehreren …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820
    Hinzu kommt der von der Behörde zusätzlich genannte Gesichtspunkt der größeren finanziellen Leistungsfähigkeit der Klägerin, der im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr vom Beklagten berücksichtigt werden durfte (vgl. S. 12 des Bescheids; ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH vom 31.8.2006 Az. 22 CS 06.2055 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    Ein wichtiges Kriterium bei der Störerauswahl ist das Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris;… BayVGH, B.v. 17.2.2005 - 22 ZB 04.3472 - juris Rn. 14;… NdsOVG, U.v. 31.5.2016 - 7 LB 59/15 - NuR 2016, 701 - juris Rn. 73); neben - und je nach Fallgestaltung auch in Konkurrenz und in einem Interessenskonflikt oder im Gleichklang mit diesem Kriterium der effektiven Gefahrenabwehr - stehen andere öffentlich-rechtliche Grundprinzipien wie das Verursacherprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. zum Auswahlermessen die Darstellung in Versteyl/Sondermann, BBodSchG, 2. Aufl. 2005, Rn. 87 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2026 - 10 S 2058/25

    Beschwerde; Anordnung des Sofortvollzugs bezüglich eines …

    In der Phase der Gefährdungsabschätzung soll die effektive Erforschung der Gefährdung so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Pflichtigen leiden (BayVGH, Beschluss vom 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris m. w. N.).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei …

    Das Gericht ist nach Bewertung der sachverständigen Stellungnahmen in Übereinstimmung mit der fachlichen Wertung des Wasserwirtschaftsamtes, dessen Aussagen als Fachbehörde für wasserwirtschaftliche Fragen (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 BayWG) nach ständiger Rechtsprechung große Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B. v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 19; U. v. 14.2.2005 - 26 B 03.2579 -, BayVBl 2005, 726), zu der Überzeugung gelangt, dass das Belastungszentrum trotz teilweise noch bestehender randlicher Unschärfen hinreichend horizontal und vertikal eingegrenzt ist und die Schadensquelle bzw. der Eintragungsort auf dem Grundstück des Klägers FlNr.
  • VG Regensburg, 25.02.2013 - RN 8 K 12.1344

    Verfüllen einer ehemalige Kiesgrube

    Wichtige Entscheidungsparameter bei der nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmenden Störerauswahl sind das Prinzip der Effektivität der Gefahrenabwehr (vgl. nur BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820) und der aus Art. 3 GG folgende Grundsatz der gerechten Lastenverteilung.

    Allerdings soll in der Phase der Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG vor dem Hintergrund des Gebots effektiver Gefahrenabwehr die Erforschung der Gefährdung so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Pflichtigen leiden, sondern diese Frage nach der Konzeption des Gesetzgebers nachträglich dem Verfahren über die Kostenverteilung nach § 24 BBodSchG vorbehalten sein; insoweit ist es erforderlich aber auch hinreichend, wenn ein wesentlicher Verursachungsbeitrag gesetzt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820; BayVGH B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.722).

    Der BayVGH (B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 22) hat in einem insoweit vergleichbar gelagerten Fall des Betriebs einer Deponie, bei dem der Betreiber kraft Überlassung durch den Grundstückseigentümer die Verfügungsgewalt über die (Deponie-)Grundstücke innehatte und auch verpflichtet war, das Gelände wieder zu rekultivieren, allein aus diesem Umstand abgeleitet, dass ein wesentlicher Verursachungsbeitrag durch den Betreiber nicht zweifelhaft sei.

    Es erscheint auch nachvollziehbar dass der Inanspruchnahme der Klägerin wegen ihrer sachlichen Nähe zur Gefahrenquelle als zeitlich letzte Betreiberin der Kiesgrube im Verhältnis zu den Grundstückseigentümern, die die Kiesgrube zu keinem Zeitpunkt betrieben haben, letztlich der Vorzug gegeben wurde (vgl. zu diesem Aspekt auch BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 23).

  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Nach der fachlich überzeugenden Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes als amtlichen Sachverständigen, dessen Auskünften und Gutachten insofern eine besondere Bedeutung zukommt, als sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebietes und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen und denen damit grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht zukommt als Expertisen von privaten Fachinstituten (…vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 -juris Rn. 19), ist die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass durch die erlaubte Grundwasserentnahme keine erheblichen, unzumutbaren nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenbeschaffenheit zu erwarten sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 1131/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung von bodenschutzrechtlichen …

    Das auf der Primärebene herrschende Gebot einer schnellen und effektiven Gefahrenabwehr (dazu Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 - VBlBW 2013, 189; Senatsurteil vom 13.03.2014 - 10 S 2210/12 - juris) rechtfertigt es, auch denjenigen in Anspruch zu nehmen, dessen Verursachungsbeitrag zur Bodenverschmutzung noch nicht endgültig geklärt ist In der Phase der Gefährdungsabschätzung soll die effektive Erforschung der Gefährdung so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Pflichtigen leiden (BayVGH, Beschluss vom 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 980/15

    Anordnung von bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchungen

    Das auf der Primärebene herrschende Gebot einer schnellen und effektiven Gefahrenabwehr (dazu Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 - VBlBW 2013, 189; Senatsurteil vom 13.03.2014 - 10 S 2210/12 - juris) rechtfertigt es, auch denjenigen in Anspruch zu nehmen, dessen Verursachungsbeitrag zur Bodenverschmutzung noch nicht endgültig geklärt ist In der Phase der Gefährdungsabschätzung soll die effektive Erforschung der Gefährdung so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Pflichtigen leiden (BayVGH, Beschluss vom 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris, m.w.N.).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes kommt entsprechend seiner Stellung als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayWG eine besondere Bedeutung zu (…vgl. BayVGH, U.v. 7.6.2016 - 8 A 14.40011 - juris Rn. 31; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 19;… B.v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.133

    Anordnung eines Konzepts für eine Detailuntersuchung; ehemaliges Deponiegelände; …

    Zwar ist dieses Merkblatt keine Rechtsnorm und darf nicht schematisch angewandt werden; es stellt jedoch nach ständiger Rechtsprechung eine verlässliche Orientierungshilfe dar, gegen deren Anwendung auch im hiesigen Fall keine hinreichenden Anhaltspunkte sprechen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 20;… B.v. 19.6.2006 - 22 ZB 06.326 - juris Rn. 25/37).

    Auch der Gesichtspunkt einer größeren finanziellen Leistungsfähigkeit - insbesondere bei Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts - darf im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr behördlich bei der Störerauswahl berücksichtigt werden (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 10.6.2010 - 22 ZB 09.1928 - juris Rn. 14; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 22 f./25;… B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15;… U.v. 5.4.2006 - 23 BV 05.1433 - juris Rn. 47;… B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2).

  • OVG Bremen, 20.12.2017 - 1 LA 292/15

    Boden- und Grundwasserverunreinigung - Erbbauberechtigter; …

    Pflichtigen leiden (Beschluss des Senats vom 19.08.2003 - 1 A 42/03 - NordÖR 2003, 408; VGH BW…, Beschluss vom 11.08.2015 - 10 S 1131/15 -, Rn. 12, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820 -, Rn. 22, juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 22 ZB 11.1581

    Klagebefugnis; Altlastenkataster; Sanierungsplan

  • VG München, 22.07.2021 - M 2 S 21.2950

    Unbestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung

  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.01102

    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Zutageförderung von Grundwasser zum …

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 22 ZB 09.1928

    Stillgelegte Deponie; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …

  • VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808

    Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen

  • VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329

    Gefährdungsabschätzung bei Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung und …

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140

    Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939

  • VG Augsburg, 07.06.2021 - Au 9 K 21.314

    Anordnung eines Untersuchungsprogramms für Detailuntersuchung einer Altablagerung …

  • VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574

    Bodenschutzrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung auf …

  • VG Würzburg, 18.12.2019 - W 4 S 19.1366

    Eilrechtsschutz gegen Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung - …

  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 ZB 11.2858

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs

  • VGH Bayern, 25.08.2010 - 22 ZB 08.1185

    Betrieb eines Gaswerks mit Teergrube bis Ende 1960

  • VG Ansbach, 30.10.2018 - AN 9 K 17.02143

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung für ehemalige Sandgrube - …

  • VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 9 K 21.203

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung in verfüllter Grube - …

  • VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …

  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 9 K 18.01359

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung, Sanierungsziel, fehlerhafte …

  • VG Augsburg, 04.09.2023 - Au 9 K 22.1567

    Verpflichtung zur Durchführung von Detailuntersuchungsmaßnahmen, Unbestimmtheit, …

  • VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.02279

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine …

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