Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35449
VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722 (https://dejure.org/2016,35449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2016 - 22 ZB 16.722 (https://dejure.org/2016,35449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 22 ZB 16.722 (https://dejure.org/2016,35449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG § 15 Abs. 2 GastG § 35 Abs. 1 S. 1 GewO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Sie stellt den - im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, B. v. 26.2.1997 - 1 B 34/97 - GewArch 1997, 242 Rn. 10;… BayVGH, B. v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - Rn. 10) stehenden - rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts nicht in Frage, wonach strafgerichtliche Feststellungen regelmäßig ohne weitere eigene Ermittlungen zugrunde gelegt werden dürfen und eine Ausnahme hiervon nur anzuerkennen ist, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall sei, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 StPO ein Wiederaufnahmeverfahren rechtfertigen würden.
  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Rn. 26 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Verwaltungsgericht nicht, jede Einzelheit der Überzeugungsbildung in den Gründen darzulegen und jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (…BayVGH, B. v. 11.11.2013 - 22 ZB 13.1604 - juris, Rn. 45, 46 m. w. N.; BayVGH, B. v. 2.2.2006 - 22 ZB 05.2111 - unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 1.4.2004 - 6 B 5.04 u. a. - GewArch 2004, 488;… BayVGH, B. v. 4.9.2012 - 22 ZB 11.1007 - juris, Rn. 30).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Die Strafaussetzung zur Bewährung ist insofern für die Gewerbe- bzw. Gaststättenbehörde nicht bindend, allerdings von tatsächlichem Gewicht (BayVGH, B. v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1164 - BayVBI 2011, 247, Rn. 2, und B. v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris, Rn. 17 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 22 ZB 15.1722

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Sie stellt den - im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (…BVerwG, B. v. 26.2.1997 - 1 B 34/97 - GewArch 1997, 242 Rn. 10; BayVGH, B. v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - Rn. 10) stehenden - rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts nicht in Frage, wonach strafgerichtliche Feststellungen regelmäßig ohne weitere eigene Ermittlungen zugrunde gelegt werden dürfen und eine Ausnahme hiervon nur anzuerkennen ist, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall sei, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 StPO ein Wiederaufnahmeverfahren rechtfertigen würden.
  • VGH Bayern, 04.09.2012 - 22 ZB 11.1007

    Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Rn. 26 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Verwaltungsgericht nicht, jede Einzelheit der Überzeugungsbildung in den Gründen darzulegen und jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (…BayVGH, B. v. 11.11.2013 - 22 ZB 13.1604 - juris, Rn. 45, 46 m. w. N.; BayVGH, B. v. 2.2.2006 - 22 ZB 05.2111 - unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 1.4.2004 - 6 B 5.04 u. a. - GewArch 2004, 488; BayVGH, B. v. 4.9.2012 - 22 ZB 11.1007 - juris, Rn. 30).
  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1164

    Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; strafrechtliche Verurteilung wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Die Strafaussetzung zur Bewährung ist insofern für die Gewerbe- bzw. Gaststättenbehörde nicht bindend, allerdings von tatsächlichem Gewicht (BayVGH, B. v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1164 - BayVBI 2011, 247, Rn. 2, und B. v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris, Rn. 17 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.03.2015 - 22 ZB 15.32

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Prognose künftiger …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Eine "nachhaltige Wandlung" der nachlässigen Einstellung gegenüber den bei der Führung einer Gaststätte zu beachtenden Rechtsvorschriften (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 12.3.2015 - 22 ZB 15.32 - juris, Rn. 11) wird vorliegend zwar von der Klägerin behauptet (…Schriftsatz vom 13.5.2016, S. 5 Mitte), lässt sich anhand ihrer Darlegungen aber nicht feststellen.
  • VGH Bayern, 02.02.2006 - 22 ZB 05.2111
    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
    Rn. 26 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Verwaltungsgericht nicht, jede Einzelheit der Überzeugungsbildung in den Gründen darzulegen und jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (…BayVGH, B. v. 11.11.2013 - 22 ZB 13.1604 - juris, Rn. 45, 46 m. w. N.; BayVGH, B. v. 2.2.2006 - 22 ZB 05.2111 - unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 1.4.2004 - 6 B 5.04 u. a. - GewArch 2004, 488;… BayVGH, B. v. 4.9.2012 - 22 ZB 11.1007 - juris, Rn. 30).
  • VGH Bayern, 29.03.2017 - 22 ZB 17.244

    Gewerbeuntersagung in Bezug auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Die Verwaltungsbehörden und die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen Feststellungen, die die Strafgerichte unanfechtbar getroffen haben, ihren Entscheidungen deshalb regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen (…BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris Rn. 10; B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).

    Eine Ausnahme hiervon greift nur Platz, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (BayVGH, B.v. 7.10.2016 a.a.O. Rn. 10).

    Unerheblich für die im vorliegenden Fall von verwaltungsbehördlicher und verwaltungsgerichtlicher Seite zu treffende Entscheidung nach § 35 Abs. 1 GewO wäre eine zu hohe Zahl an Einzeltaten, die der strafgerichtlichen Verurteilung ggf. zugrunde gelegt wurden, umso mehr, als selbst die Aussicht auf eine geringere Strafhöhe, sollte sie wegen einer etwa gebotenen Reduzierung der in die erfolgte Gesamtstrafenbildung einzustellenden Einzelakte geboten gewesen sein, gemäß § 359 Nr. 5 StPO nicht die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens rechtfertigen würde (vgl. zur "maßstabsetzenden" Funktion dieser Vorschrift für die Beantwortung der Frage, wann sich in gewerberechtlichen Verfahren ein Rückgriff auf rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen verbietet, BayVGH, B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 ZB 18.841

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis für eine Schank- und …

    Demgegenüber wirken sich die Einstellungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung in Höhe von 1.500 Euro (Nrn. 2 und 3 des Bescheides vom 24.8.2017) nicht streitwerterhöhend aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris bzgl. der Betriebseinstellung; Nr. 1.7.2 des Streitwertkatalogs bzgl. der Zwangsgeldandrohung); es handelt sich um untergeordnete Nebenentscheidungen zum Erlaubniswiderruf, für die (allenfalls) ein geringer Kostenanteil zu veranschlagen ist.
  • VG München, 21.03.2017 - M 16 K 16.2855

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Rn. 24 Die Verwaltungsbehörden und die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen Feststellungen, die die Strafgerichte unanfechtbar getroffen haben, ihren Entscheidungen regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen (…vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris Rn. 10; B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2016 a.a.O. Rn. 10).

  • VG Augsburg, 27.03.2025 - Au 5 K 23.1966

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen gewerbebezogener Straftaten als Grundlage …

    Die Verwaltungsbehörden und die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen Feststellungen, die die Strafgerichte unanfechtbar getroffen haben, ihren Entscheidungen deshalb regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244, juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris Rn. 10).

    Eine Ausnahme hiervon greift nur Platz, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244, juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 7.10.2018 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 22 ZB 22.278

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Gerichte und Behörden in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Strafrichters ausgehen und diese regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen dürfen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10; B.v. 17.1.1964 - VII B 159/63 - GewArch 1964, 113/114;… BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22; B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10;… B.v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris Rn. 10;… OVG NW, B.v. 27.4.2020 - 4 B 1611/19 - juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung

    Eine Ausnahme hiervon greift nur, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22; B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864

    Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (…BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22; B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170

    Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes

    Eine Ausnahme hiervon greift nur, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22; B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht