Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis; Annahme der gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (u.a. Beschäftigung scheinselbständiger Köche); Zugrundelegung ...
- rechtsportal.de
GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; GastG § 15 Abs. 2
Annahme der gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme der gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 5 K 15.506
- VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Auch hat sie zwar behauptet, jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, dass das Geständnis ihres Geschäftsführers im Strafprozess ausschließlich aus strafprozesstaktischen Gründen als nur "formales Anerkenntnis" abgegeben worden wäre und dem Geständnis deshalb bei der richterlichen Beweiswürdigung keine oder eine nur geringere Bedeutung zukommen dürfte (vgl. zu diesen Anforderungen BayVGH, B. v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - Rn. 16 m. w. N.).Wie der Verwaltungsgerichtshof zuletzt in einem Beschluss vom 20. Juli 2016 (22 ZB 16.284 - juris Rn. 17 m. w. N.) näher dargelegt hat, rechtfertigt eine günstige, die Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend die Annahme einer gewerberechtlichen (bzw. hier gaststättenrechtlichen) Zuverlässigkeit.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… in Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f. m. w. N.).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542). - BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht ist in dieser Entscheidung (UA S. 10) in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 26.2.1997 - 1 B 34/97 - GewArch 1997, 242 Rn. 10) und des Verwaltungsgerichtshofs (…B. v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - Rn. 10) von dem Grundsatz ausgegangen, dass es strafgerichtliche Feststellungen nur dann ausnahmsweise nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere im Fall neuer Tatsachen oder Beweismittel, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden. - VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186
Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kann daher für die gewerberechtliche Beurteilung nicht bindend, sondern für die Zuverlässigkeitsprognose nur von tatsächlichem Gewicht sein (BayVGH, B. v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - Rn. 16 m. w. N.). - VGH Bayern, 24.09.2015 - 22 ZB 15.1722
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht ist in dieser Entscheidung (UA S. 10) in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…B. v. 26.2.1997 - 1 B 34/97 - GewArch 1997, 242 Rn. 10) und des Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - Rn. 10) von dem Grundsatz ausgegangen, dass es strafgerichtliche Feststellungen nur dann ausnahmsweise nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere im Fall neuer Tatsachen oder Beweismittel, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden. - VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731
Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Wie der Verwaltungsgerichtshof in einem insoweit vergleichbaren Fall (einer Vielzahl von über mehrere Jahre hinweg begangenen Einzeltaten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung und einer zunächst erheblichen Schadenssumme) ausgeführt hat (B. v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - GewArch 2013, 35/36 Rn. 10), sind in einem solchen Fall eher ein Mangel an Unrechtsbewusstsein und eine gewisse Gewöhnung an das fehlerhafte Verhaltensmuster zu befürchten, die sich wieder bemerkbar machen können, wenn der Druck auf den Geschäftsführer der Klägerin nachlässt, der durch das laufende Strafverfahren oder das gewerbe- bzw. gaststättenrechtliche Widerrufsverfahren verursacht worden ist. - BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, B. v. 16.7.1997 - 2 BvR 570/96 - m. w. N.).
- OVG Sachsen, 05.03.2024 - 6 B 93/23
Erweiterte Gewerbeuntersagung; örtliche Zuständigkeit; Erstbefassung bei …
Nur dann dürfte einem Geständnis bei der richterlichen Beweiswürdigung keine oder eine nur geringere Bedeutung zukommen (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 4. Oktober 2016 - 22 ZB 16.725 -, juris Rn. 10).Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kann daher für die gewerberechtliche Beurteilung nicht bindend, sondern für die Zuverlässigkeitsprognose nur von tatsächlichem Gewicht sein (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 1987 - 1 B 93.86 - juris, Rn. 12;… SächsOVG, Beschl. v. 17. Oktober 2001 - 1 B 485/01 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 4. Oktober 2016 - 22 ZB 16.725 -, juris Rn. 18;… OVG Rh.- Pf., Beschl. v. 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris Rn. 13).
- OVG Sachsen, 03.09.2025 - 6 B 31/25
Amtsermittlung; Betreiber; Beweiserhebung; Eilverfahren; Erlaubnis; …
Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kann daher für die gewerberechtliche Beurteilung nicht bindend, sondern für die Zuverlässigkeitsprognose nur von tatsächlichem Gewicht sein (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 1987 - 1 B 93.86 - juris, Rn. 12;… SächsOVG, Beschl. v. 5. März 2024 - 6 B 93/23 -, juris Rn. 29, v. 17. Oktober 2001 - 1 B 485/01 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 4. Oktober 2016 - 22 ZB 16.725 -, juris Rn. 18;… OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris Rn. 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".