Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des gemeindlichen Einvernehmens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BImSchG § 10 Abs. 5; BauGB § 36 Abs. 2 S. 2
Beteiligung der Standortgemeinde im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage; Eintritt der Fiktion des gemeindlichen Einvernehmens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.09.2016 - RO 7 S 16.1144
- VGH Bayern, 29.11.2016 - 22 CS 16.2101
- VG Regensburg, 12.01.2017 - RO 7 K 16.496
- VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (24)
- VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Vielmehr hat sich das Verwaltungsgericht (UA, S. 11 oben) im Hinblick auf die genannte Obliegenheit der Gemeinde zutreffend nicht nur auf das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - BVerwGE 122, 13.18), sondern auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. August 2015 (22 CS 15.1683 - juris Rn. 33 m.w.N.) berufen (…im selben Sinn auch z.B. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 36 Rn. 22); von einer "überkommenen Rechtsprechung" kann also nicht die Rede sein.Das Verwaltungsgericht hat diesbezüglich zunächst - im Einklang mit der Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris) - ausgeführt, ein Ersuchen im Sinn von § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB müsse wegen der daran gegebenenfalls geknüpften Folge der Einvernehmensfiktion aus Gründen der Rechtssicherheit eindeutig als solches formuliert sein; die Gemeinde müsse erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgelöst werde; ob dieses Erfordernis gewahrt sei, hänge maßgeblich davon ab, wie das Schreiben nach dem Empfängerhorizont der Gemeinde verstanden werden müsse (UA, S. 8 Abschnitt 2).
Rn. 23 3. Im Ergebnis braucht sich der Verwaltungsgerichtshof auch nicht mit der Frage zu befassen, ob der mit dem Eintritt der Einvernehmensfiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB einhergehende Ausschluss der Berechtigung, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines Vorhabens geltend zu machen, auch den Verlust der Befugnis der beteiligten Gemeinde zur Folge hat, die fehlerhafte Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsvorprüfung bzw. das rechtswidrige Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung geltend zu machen (offen gelassen hat der BayVGH diese Frage im B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 35).
- BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Aus den beiden in diesem Zusammenhang vom Kläger genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - NVwZ 2011, 61; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7.09 - BayVBl 2011, 183) ergibt sich eine solche Rechtsfolge jedenfalls nicht.Die Annahme, wonach die Unvollständigkeit der Genehmigungsunterlagen, die der wegen ihres Einvernehmens angefragten Gemeinde zur Prüfung verfügbar gemacht wurden, den Eintritt der Einvernehmensfiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB hindere, ist umso weniger gerechtfertigt, als die Gemeinde für die Versagung ihres Einvernehmens keine Begründung geben muss (BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7.09 - BayVBl 2011, 183 Rn. 34 unter Hinweis auf BT-Drs. 13/6392 S. 60 zu Nr. 29 und Buchst. b).
- VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
Gemeindeklage gegen Windkraftanlagen (kumulierende Vorhaben)
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Das Verwaltungsgericht hat insoweit darauf hingewiesen, dass der nach § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG bei technischen Anlagen (wie es WKA sind) erforderliche "enge Zusammenhang" voraussetzt, dass die Anlagen auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und (zusätzlich) mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind, und dass nach der Rechtsprechung (BayVGH, B.v.12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - ZUR 2017, 106, juris und B.v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326 - juris; BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - UPR 2015, 393-395 und U.v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. - BayVBl 2016, 603) hierzu die Anlagen in einem räumlich-betrieblichen Zusammenhang bzw. in einem funktionalen und wirtschaftlichen Bezug zueinander stehen müssen.Mit diesem Vortrag (der den Einwänden desselben Bevollmächtigten im Verfahren des BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - a.a.O., ähnelt) verfehlt der Kläger weitestgehend gleichfalls die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO.
- VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Der Verwaltungsgerichtshof hat vielmehr wiederholt dargelegt (vgl. z.B. U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - NuR 2016, 870 Rn. 32 und U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 Rn. 45), dass sich die diesbezüglichen naturschutzfachlichen Anforderungen mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben lassen und wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles abhängen, so dass der "Windkrafterlass Bayern" (inzwischen "Windenergie-Erlass - BayWEE" vom 19.7.2016) die zur Ermittlung artenschutzrechtlich gegebenenfalls entscheidungserheblicher Umstände gebotenen Erhebungen näher konkretisiere und dass der Windenergieerlass mit seinen konkreten Anforderungen, da diese auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhten, als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sei, von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden dürfe (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738). - VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.2003
Brutvorkommen des Rotmilans und Windkraft
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Der Verwaltungsgerichtshof hat vielmehr wiederholt dargelegt (vgl. z.B. U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - NuR 2016, 870 Rn. 32 und U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 Rn. 45), dass sich die diesbezüglichen naturschutzfachlichen Anforderungen mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben lassen und wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles abhängen, so dass der "Windkrafterlass Bayern" (inzwischen "Windenergie-Erlass - BayWEE" vom 19.7.2016) die zur Ermittlung artenschutzrechtlich gegebenenfalls entscheidungserheblicher Umstände gebotenen Erhebungen näher konkretisiere und dass der Windenergieerlass mit seinen konkreten Anforderungen, da diese auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhten, als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sei, von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden dürfe (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.). - BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14
Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Das Verwaltungsgericht hat insoweit darauf hingewiesen, dass der nach § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG bei technischen Anlagen (wie es WKA sind) erforderliche "enge Zusammenhang" voraussetzt, dass die Anlagen auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und (zusätzlich) mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind, und dass nach der Rechtsprechung (BayVGH, B.v.12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - ZUR 2017, 106, juris und B.v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326 - juris; BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - UPR 2015, 393-395 und U.v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. - BayVBl 2016, 603) hierzu die Anlagen in einem räumlich-betrieblichen Zusammenhang bzw. in einem funktionalen und wirtschaftlichen Bezug zueinander stehen müssen. - BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08
Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Aus den beiden in diesem Zusammenhang vom Kläger genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - NVwZ 2011, 61; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7.09 - BayVBl 2011, 183) ergibt sich eine solche Rechtsfolge jedenfalls nicht. - BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03
Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Vielmehr hat sich das Verwaltungsgericht (UA, S. 11 oben) im Hinblick auf die genannte Obliegenheit der Gemeinde zutreffend nicht nur auf das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - BVerwGE 122, 13.18), sondern auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. August 2015 (…22 CS 15.1683 - juris Rn. 33 m.w.N.) berufen (…im selben Sinn auch z.B. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 36 Rn. 22); von einer "überkommenen Rechtsprechung" kann also nicht die Rede sein. - BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Das Verwaltungsgericht hat insoweit darauf hingewiesen, dass der nach § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG bei technischen Anlagen (wie es WKA sind) erforderliche "enge Zusammenhang" voraussetzt, dass die Anlagen auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und (zusätzlich) mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind, und dass nach der Rechtsprechung (BayVGH, B.v.12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - ZUR 2017, 106, juris und B.v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326 - juris; BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - UPR 2015, 393-395 und U.v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. - BayVBl 2016, 603) hierzu die Anlagen in einem räumlich-betrieblichen Zusammenhang bzw. in einem funktionalen und wirtschaftlichen Bezug zueinander stehen müssen. - OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2013 - 1 LB 5/12
Klagebefugnis aufgrund fehlender oder fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung …
- OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
Unterbrechung der Einvernehmensfrist bei Aussetzung einer Entscheidung über die …
- VGH Bayern, 16.09.2016 - 22 ZB 16.304
Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von …
- VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
Abgrabungsgenehmigung
- VGH Bayern, 21.09.2015 - 22 ZB 15.1095
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen in der Nähe …
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584
Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist …
- VGH Bayern, 29.11.2016 - 22 CS 16.2101
Erfolgloser Eilantrag der Standortgemeinde gegen Genehmigung für zwei …
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der …
- VGH Bayern, 17.02.2017 - 22 ZB 16.593
Vergleichsvertrag über Sanierung - Frage der Kostentragung
- VGH Bayern, 26.07.2016 - 22 ZB 15.2326
Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit einer Windkraftanlage
- VGH Bayern, 11.04.2016 - 22 ZB 15.2484
Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen (Betriebsunterlagen eines …
- VGH Bayern, 13.07.2015 - 22 ZB 15.1330
Umfang der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils, wenn wegen eines …
- VG Regensburg, 25.03.2015 - RO 7 K 14.683
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen
- VG Regensburg, 26.09.2016 - RO 7 S 16.1144
- VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377
Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei …
Dies gebieten insbesondere die rechtlichen Gesichtspunkte der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) (…zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - BauR 2014, 1934 = juris Rn. 45; B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25;… B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - NVwZ-RR 2019, 809 = juris Rn. 23;… B.v. 5.11.2019 - 22 CS 19.1568 - NuR 2020, 140 = juris Rn. 17). - VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310
Eilantrag eines Umweltverbandes gegen die sofort vollziehbare Genehmigung einer …
So hat der Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Art, des Umfangs, der Methodik und der Untersuchungstiefe bei der Ermittlung von artenschutzrechtlichen Betroffenheiten wiederholt dargelegt, dass sich die diesbezüglichen naturschutzfachlichen Anforderungen mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben lassen und wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles abhängen, so dass der Windenergieerlass die zur Ermittlung artenschutzrechtlich entscheidungserheblicher Umstände gebotenen Erhebungen näher konkretisiere und dass er mit seinen konkreten Anforderungen, da diese auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhten, als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sei, von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden dürfe (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25, U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - NuR 2016, 870 Rn. 32 und U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 Rn. 45).Hinzu kommt, dass von denjenigen fachlichen Maßgaben im Windenergieerlass, die als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sind, in Ausnahmefällen auch abgewichen werden kann (wenngleich nur unter strengen Voraussetzungen, nämlich nur dann, wenn dafür ein fachlicher Grund und gleichwertiger Ersatz gegeben sind, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 23.03.2020 - 22 ZB 18.1514
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Fehlt es hieran, so kann der Antrag auf Zulassung der Berufung schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben (…Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 61 m.w.N.; std. Rspr. des BayVGH, z.B. B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris Rn. 15 und 16, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 9, B.v. 11.4.2016 - 22 ZB 15.2484 - DVBl 2016, 1203, juris Rn. 8 m.w.N., B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - BayVBl 2016, 353, juris Rn. 11 und B.v. 21.9.2015 - 22 ZB 15.1095 - BauR 2016, 655, juris Rn. 15).Vielmehr ergibt sich dann die Ergebnisrichtigkeit des Urteils bereits aus dem nicht erfolgreich in Frage gestellten selbständig tragenden Entscheidungsgrund (BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris Rn. 16, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 01.07.2020 - 22 ZB 19.299
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden und steuerrechtlicher …
Fehlt es hieran, so kann der Antrag auf Zulassung der Berufung schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben (…Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 61 m.w.N.; stRspr des BayVGH, z.B. B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris Rn. 15 und 16 B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 9, B.v. 11.4.2016 - 22 ZB 15.2484 - juris Rn. 8 m.w.N., B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - juris Rn. 11 und B.v. 21.9.2015 - 22 ZB 15.1095 - juris Rn. 15).Vielmehr ergibt sich dann die Ergebnisrichtigkeit des Urteils bereits aus dem nicht erfolgreich in Frage gestellten selbständig tragenden Entscheidungsgrund (…stRspr des Senats, z.B. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 22 ZB 18.1514 - juris Rn. 20;… B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris Rn. 16; B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 28.06.2018 - 22 ZB 18.1178
Pflicht zur Prüfung der Heizanlage
Fehlt es hieran, so kann der Antrag auf Zulassung der Berufung schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben (…Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 61 m.w.N.; std. Rspr. des BayVGH, z.B. B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 9, B.v. 11.4.2016 - 22 ZB 15.2484 - DVBl 2016, 1203, juris Rn. 8 m.w.N., B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - BayVBl 2016, 353, juris Rn. 11 und B.v. 21.9.2015 - 22 ZB 15.1095 - BauR 2016, 655, juris Rn. 15).Vielmehr ergibt sich dann die Ergebnisrichtigkeit des Urteils bereits aus dem nicht erfolgreich in Frage gestellten selbständig tragenden Entscheidungsgrund (BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010
Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet
Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht innerhalb von einem Monat nach der Einreichung des Antrags bei ihr nach, gilt ihr Einvernehmen nach § 246 Abs. 15 BauGB als erteilt (…jeweils zur ZweiMonats-Frist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB: BVerwG, U.v. 27.8.2020 4 C 1.19 - juris Rn. 16;… U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 14, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.841
Bayerischer Windkrafterlass als antizipiertes Sachverständigengutachten
Hinsichtlich der im WKE 2011 enthaltenen Maßgaben zu Umfang, Methodik und Untersuchungstiefe bei der Ermittlung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten hat der Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass sich die diesbezüglichen naturschutzfachlichen Anforderungen mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben lassen und wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles abhängen, so dass der WKE 2011 (bzw. jetzt WEE 2016) die zur Ermittlung artenschutzrechtlich entscheidungserheblicher Umstände gebotenen Erhebungen näher konkretisiere und dass er mit seinen konkreten Anforderungen, da diese auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhten, als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen sei, von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden dürfe (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 CS 18.2310 - juris Rn. 17; B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 25;… U.v. 27.5.2016 - 22 BV 15.2003 - NuR 2016, 870 Rn. 32 und U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 Rn. 45). - VG München, 03.04.2020 - M 28 S7 20.600
Abänderung eines gerichtlichen Eilbeschlusses zur sofortigen Vollziehung der …
Da es sich dabei jedoch um ein auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhendes, "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" handelt, bedarf eine Abweichung von dessen im Regelfall zu beachtenden Erfordernissen jedenfalls einen fachlichen Grund und gleichwertigen Ersatz (BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris). - VG Augsburg, 29.01.2025 - Au 4 S 24.3165
Baurecht, Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende, Ein-Monatsfrist für …
Rn. 34 2. Mit Eintritt der Einvernehmensfiktion verliert die Antragstellerin mangels eigener Rechtsverletzung die Berechtigung, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit des Bauvorhabens geltend zu machen (BVerwG, U.v. 27.8.2020 - 4 C 1.19 - juris Rn. 23, BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 20 m.w.N.;… Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, 15. Aufl. 2022, § 36 Rn. 26). - VG Würzburg, 30.10.2019 - W 4 S 19.1006
Artenschutzrechtliches Tötungsverbot
Dem Antragstellervertreter ist zwar zuzugeben, dass der Bayer. Verwaltungsgerichtshof wegen des Fehlens eines formalisierten Verfahrens einer artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung grundsätzlich die Auffassung vertritt, dass solchen Erlassen die Qualität antizipierter Sachverständigengutachten zugebilligt werden könne (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529, a.A. OVG Lüneburg, B.v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16).
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