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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34675
VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290 (https://dejure.org/2022,34675)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2022 - 22 ZB 22.290 (https://dejure.org/2022,34675)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 (https://dejure.org/2022,34675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AEG § 23
    Freistellung eines Grundstücks von Bahnbetriebszwecken - Ringbahn Nürnberg

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 2 Abs. 6 AEG, § ... 11 AEG, § 18 AEG, § 22 AEG, § 23 AEG, Art. 8 BayÖPNVG, Art. 12 BayÖPNVG, Art. 13 BayÖPNVG, Art. 16 BayÖPNVG, § 41 BImSchG, § 50 BImSchG, § 1 RegG, § 2 RegG, § 86 VwGO, § 98 VwGO, § 108 VwGO, § 124 VwGO
    Freistellung von Bahnbetriebszwecken, Verkehrsbedürfnis, Wahrscheinlichkeit der Reaktivierung der Infrastruktur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung, S-Bahn, Nahverkehrspläne, Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 23
    Freistellung von Bahnbetriebszwecken; erfolglose Verpflichtungsklage des Grundstückseigentümers; langfristige Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung, ggfs. auch durch bzw. als neue oder zusätzliche Betriebsanlagen; Nahverkehrspläne der ...

  • rechtsportal.de

    AEG § 23
    Freistellung von Bahnbetriebszwecken; erfolglose Verpflichtungsklage des Grundstückseigentümers; langfristige Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung, ggfs. auch durch bzw. als neue oder zusätzliche Betriebsanlagen; Nahverkehrspläne der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2023, 685
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.04.2010 - 7 B 39.09

    Eisenbahn; Betriebsanlage; Freistellung von Bahnbetriebszwecken; privates …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Eine bahnfremde Nutzung soll erst dann möglich sein, wenn die öffentlichen Belange, die für eine Nutzung entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung sprechen, mit Zeitablauf ihr Gewicht nahezu vollständig eingebüßt haben (…BVerwG, B.v. 21.3.2014 - 6 B 55.13 - juris Rn. 13; B.v. 21.4.2010 - 7 B 39.09 - juris Rn. 18; BT-Drs. 15/1499 S. 18).

    Auch entspricht der in § 23 AEG verwendete Begriff der Betriebsanlage demjenigen in § 18 Abs. 1 AEG (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.2010 - 7 B 39.09 - juris Rn. 23).

    Dies folgt u.a. daraus, dass die Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG jedenfalls auch "actus contrarius" zur Planfeststellung ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.2010 - 7 B 39.09 - juris Rn. 23).

  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 142/15

    Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Vielmehr folgt aus der Aufzählung der in § 23 Abs. 2 AEG genannten Anhörungsberechtigten, zu denen unter anderem (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AEG) die nach § 1 Abs. 2 RegG bestimmten Stellen - also diejenigen Stellen, denen durch Landesrecht die Aufgabe zugewiesen ist, i.S.d. § 1 Abs. 1 RegG eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen (…vgl. Hermes in ders./Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, § 23 Rn. 42) - sowie die betroffenen Gemeinden gehören, dass es für die Prognose, ob langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist, nicht allein auf die Bekundungen der betreibenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der nutzungsinteressierten Eisenbahnverkehrsunternehmen ankommt, sondern auch auf die aktuellen Konzepte der Vertreter des öffentlichen Interesses an einem attraktiven Verkehrsangebot auf der Schiene (vgl. OVG Saarl, U.v. 10.1.2017 - 2 A 142/15 - juris Rn. 26).

    Sie müssen nach den gesamten Umständen des Einzelfalles ernsthaft und nachvollziehbar sein (OVG Saarl, U.v. 10.1.2017 - 2 A 142/15 - juris Rn. 37;… OVG NW, B.v. 4.2.2010 - 8 B 1652/09.AK - juris Rn. 69;… Hermes in ders./Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, § 23 Rn. 22).

    Der Planfeststellungsbehörde kommt also bei ihrer Entscheidung über die Freistellung kein Abwägungs-, Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu (OVG Saarl, U.v. 10.1.2017 - 2 A 142/15 - juris Rn. 35;… OVG NW, B.v. 4.2.2010 - 8 B 1652/09.AK - juris Rn. 66).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2010 - 8 B 1652/09

    Beantragung der Genehmigung der Annahme, Lagerung und Aufbereitung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Sie müssen nach den gesamten Umständen des Einzelfalles ernsthaft und nachvollziehbar sein (…OVG Saarl, U.v. 10.1.2017 - 2 A 142/15 - juris Rn. 37; OVG NW, B.v. 4.2.2010 - 8 B 1652/09.AK - juris Rn. 69;… Hermes in ders./Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, § 23 Rn. 22).

    Der Planfeststellungsbehörde kommt also bei ihrer Entscheidung über die Freistellung kein Abwägungs-, Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu (…OVG Saarl, U.v. 10.1.2017 - 2 A 142/15 - juris Rn. 35; OVG NW, B.v. 4.2.2010 - 8 B 1652/09.AK - juris Rn. 66).

  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475

    Nutzungsrecht bezüglich stillgelegter Bahnanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Bei der Freistellung nach § 23 AEG handelt es sich um eine gebundene Entscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656

    Untersagung eines Rockkonzerts durch Allgemeinverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Es ist auch eine Begründung dafür zu geben, weshalb die Rechtssache an den entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (…BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 22 ZB 20.1972 - juris Rn. 19; B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 22 ZB 20.1972

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Es ist auch eine Begründung dafür zu geben, weshalb die Rechtssache an den entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 22 ZB 20.1972 - juris Rn. 19;… B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 27.08.2021 - 22 ZB 20.1428

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Besitzeinweisungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (…vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 24 ZB 21.1806 - juris Rn. 13; B.v. 27.8.2021 - 22 ZB 20.1428 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 18.08.2022 - 10 ZB 22.1265

    Keine Berufungszulassung bei Klage gegen angeordnete Leinenpflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. nur BayVGH, B.v. 18.8.2022 - 10 ZB 22.1265 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 24 ZB 21.1806

    Keine Beihilfefähigkeit von Parkgebühren im Rahmen von beihilfefähigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 24 ZB 21.1806 - juris Rn. 13;… B.v. 27.8.2021 - 22 ZB 20.1428 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
    Des Weiteren kommt Planungen von ÖPNV-Aufgabenträgern sowie von Gemeinden bei der Beurteilung der Frage, ob langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist, maßgebliches Gewicht zu (vgl. 1.3.2.2; vgl. zur Relevanz gemeindlicher Planungsabsichten auch BVerwG, U.v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 - juris Rn. 195).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur …

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034

    Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und …

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 22 ZB 20.132

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Immissionspumpversuchen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2026 - 1 L 169/25

    Anhörungsberechtigte für die Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Ihnen kommt bei der Prüfung der (materiellen) Freistellungsvoraussetzungen eine andere und gewichtigere Bedeutung zu als der aus anderen Verwaltungsverfahren bekannten Anhörung der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange (BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 -, juris Rn. 21 f.).

    Rn. 11 Entsprechendes gilt unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der die Freistellung flankierenden Verfahrensregelung in § 23 Abs. 2 AEG a. F. Denn § 23 Abs. 2 AEG a. F. bezweckt die Herbeiführung einer möglichst umfassenden Grundlage für die Beurteilung, ob ein Interesse an einer eisenbahnspezifischen Nutzung aktuell fehlt und zudem langfristig nicht zu erwarten ist (BayVGH Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 -, juris Rn. 21;… Hermes, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, 2. Auflage 2014, § 23 Rn. 35), wovon das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend ausgegangen ist.

    Rn. 17 Soweit die Klägerin in diesen Zusammenhang den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - (juris) zitiert, stellt sie allein mit der auszugsweisen Wiedergabe des Beschlusses das ausführlich begründete Auslegungsergebnis des Verwaltungsgerichts zu § 23 AEG a. F. nicht schlüssig in Frage.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betont vielmehr, dass den Stellungnahmen der in § 23 Abs. 2 AEG a. F. genannten Stellen bei der Prüfung der (materiellen) Freistellungsvoraussetzungen eine andere und gewichtigere Bedeutung zukomme als der aus anderen Verwaltungsverfahren bekannten Anhörung der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange, da § 23 Abs. 2 AEG a. F. die Herbeiführung einer möglichst umfassenden Grundlage für die Beurteilung, ob ein Interesse an einer eisenbahnspezifischen Nutzung aktuell fehle und auch langfristig nicht zu erwarten sei, bezwecke (BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 -, juris Rn. 21).

    Zwar kann regelmäßig unterstellt werden, dass ein eisenbahnspezifisches Verkehrsinteresse langfristig fehlt, wenn im Stellungnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 AEG a. F. keines der potenziell interessierten Unternehmen und keine öffentliche Stelle ein solches Interesse hinsichtlich der fraglichen Grundstücke erklärt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 -, juris Rn. 24;… Hermes, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, 2. Auflage 2014, § 23 Rn. 23 Rn. 48).

    Rn. 40 Das Verwaltungsgericht hat insoweit unter Verweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - (juris) überzeugend ausgeführt, dass es für die Ernsthaftigkeit des Nutzungskonzeptes nicht entscheidend sei, ob die Klägerin dies für umsetzbar oder für wirtschaftlich sinnvoll halte.

    Rn. 42 Insbesondere die sinngemäß erhobene Rüge der Klägerin, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abgestellt, wonach sich aus den Formulierungen "langfristig" sowie (Nutzungs-) "Erwartung" in § 23 Abs. 1 AEG a. F. schließen lasse, dass die Detailschärfe und die Planungstiefe der im Stellungnahmeverfahren bekundeten Nutzungsinteressen nicht bereits die Bejahung der Frage erlauben müssten, dass und wie eine künftige eisenbahnspezifische Nutzung umgesetzt werden könne (BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 -, juris Rn. 26), stellt keine hinreichende Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen dar.

    Schon im vorgelagerten fachplanungsrechtlichen Zulassungsverfahren hat die Behörde (lediglich) vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (BVerwG…, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 -, juris Rn. 134;… Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, juris Rn. 200; BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 -, juris Rn. 34).

    Wirtschaftliche Erwägungen - in dem Sinne, dass der Betrieb der Strecke sich finanziell "selbst tragen" oder gar zu einem Gewinn führen müsste - treten daher zumindest in den Hintergrund (BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 -, juris Rn. 35).

  • VG Halle, 04.11.2025 - 3 A 177/22

    Eisenbahnrechts

    Regelmäßig kann unterstellt werden, dass ein eisenbahnspezifisches Verkehrsinteresse langfristig fehlt, wenn im Stellungnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 AEG a.F. keines der potentiell interessierten Unternehmen und keine öffentliche Stelle ein solches Interesse hinsichtlich der fraglichen Grundstücke erklärt (BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Ausreichend ist also, dass nach wie vor - notwendigerweise noch für eine weitere Konkretisierung offene - Belange mit nicht unerheblichem Gewicht für eine eisenbahnspezifische Nutzung sprechen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 26).

    Für das Verfahren nach § 23 AEG, bei dem gerade noch kein konkretes fachplanungsrechtliches Vorhaben zu prüfen ist, kann der Frage der Finanzierbarkeit daher allenfalls eine noch weiter reduzierte Bedeutung zukommen (BayVGH, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 8.20

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …

    Das langfristige Fehlen eines eisenbahnspezifischen Nutzungsinteresses kann unterstellt werden, wenn in den nach § 23 Abs. 2 AEG einzuholenden Stellungnahmen keines der potentiell interessierten Unternehmen und keine öffentliche Stelle ein solches Interesse erklärt (VGH München, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 24).

    Es dürfen aber hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und der Nachvollziehbarkeit der Planungen keine ernsthaften Zweifel bestehen (VGH München, Beschluss vom 18. November 2022, a.a.O., Rn. 25 - 27; ebenso OVG Münster…, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK - juris Rn. 69).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 7.21

    Normenkontrollanträge gegen die Festsetzung des städtebaulichen …

    Das langfristige Fehlen eines eisenbahnspezifischen Nutzungsinteresses kann unterstellt werden, wenn in den nach § 23 Abs. 2 AEG einzuholenden Stellungnahmen keines der potentiell interessierten Unternehmen und keine öffentliche Stelle ein solches Interesse erklärt (VGH München, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 24).

    Es dürfen aber hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und der Nachvollziehbarkeit der Planungen keine ernsthaften Zweifel bestehen (VGH München, Beschluss vom 18. November 2022, a.a.O., Rn. 25 - 27; ebenso OVG Münster…, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK - juris Rn. 69).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 13.20

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; …

    Das langfristige Fehlen eines eisenbahnspezifischen Nutzungsinteresses kann unterstellt werden, wenn in den nach § 23 Abs. 2 AEG einzuholenden Stellungnahmen keines der potentiell interessierten Unternehmen und keine öffentliche Stelle ein solches Interesse erklärt (VGH München, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 24).

    Es dürfen aber hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und der Nachvollziehbarkeit der Planungen keine ernsthaften Zweifel bestehen (VGH München, Beschluss vom 18. November 2022, a.a.O., Rn. 25 - 27; ebenso OVG Münster…, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK - juris Rn. 69).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 7.21

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …

    Das langfristige Fehlen eines eisenbahnspezifischen Nutzungsinteresses kann unterstellt werden, wenn in den nach § 23 Abs. 2 AEG einzuholenden Stellungnahmen keines der potentiell interessierten Unternehmen und keine öffentliche Stelle ein solches Interesse erklärt (VGH München, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 24).

    Es dürfen aber hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und der Nachvollziehbarkeit der Planungen keine ernsthaften Zweifel bestehen (VGH München, Beschluss vom 18. November 2022, a.a.O., Rn. 25 - 27; ebenso OVG Münster…, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK - juris Rn. 69).

  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Ferner soll eine Nutzung für bahnfremde Zwecke erst dann möglich sein, wenn die öffentlichen Belange, die für eine Nutzung entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung sprechen, mit Zeitablauf ihr Gewicht nahezu vollständig eingebüßt haben (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 2022 - 22 ZB 22.290 -, Rn. 37, juris).
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren, welches auf die Aufhebung …

    Es ist eine Begründung dafür anzugeben, weshalb die Rechtssache an den entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (BayVGH, B.v. 18.11.2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 43;… B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 23.1019

    Aufhebung einer erweiterten Gewerbeuntersagung

    Die Klägerin legt jedoch nicht dar, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Sachaufklärung in Bezug auf das Vorliegen und den Vollzug eines sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzepts im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (…vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - BVerwGE 152, 39 - juris Rn. 14 f.) hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2022 - 22 ZB 22.290 - juris Rn. 47;… B.v. 18.8.2022 - 10 ZB 22.1265 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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