Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
GewO § 12 S. 1, § 35 Abs. 1 S. 1; ZPO § 240; AO § 89 Abs. 1, § 162 Abs. 1 S. 1; VwGO § 86 Abs. 1
Untersagung der Ausübung des Gewerbes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1
Gewerbeuntersagung wegen persönlicher Unzuverlässigkeit und Eignung nach Nichtentrichten der Steuern und Nichtabgabe der Steuererklärung
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.07.2023 - W 6 K 22.1394
- VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Es geht vorliegend nicht um Ansprüche, die etwa aus der Insolvenzmasse befriedigt werden sollen; die Insolvenzmasse umfasst gemäß § 35 Abs. 1 InsO allein das Vermögen des Schuldners, nicht aber das personenbezogene Recht zur Gewerbeausübung (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 16.8.2012 - 22 ZB 12.949 - juris Rn. 6).Die Vorschrift hat anders als § 240 ZPO keinen prozessrechtlichen, sondern allein einen materiell-rechtlichen Regelungsgehalt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 20 ff.).
Rn. 24 Soweit die behaupteten Zahlungen nach Bescheiderlass vorgenommen worden wären, wären sie für die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung nicht maßgeblich, da es insoweit nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung allein auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses ankommt (…BVerwG, U.v. 2.2.1882 - 1 C 146.80 - juris Rn. 14; U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6.14 - juris ausführlich dargelegt, aus welchen Gründen § 12 Satz 1 GewO an der Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Erlasses des angefochtenen Bescheides für die Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nichts ändert.
- BFH, 15.07.2014 - X R 42/12
Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Nach den Entscheidungen BFH, Urteil vom 15. Juli 2014 - X R 42/12 (BFH/NV 2015, 145) sowie BFH, Urteil vom 15. Mai 2002 - X R 34/99 (juris) sei eine solche Besteuerung nichtig, weil ein besonders schwerer Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 AO vorliege.Nach den vom Kläger zitierten Entscheidungen des BFH erweist sich eine Steuerschätzung zwar als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt; Nichtigkeit folgt daraus im Allgemeinen aber nicht (BFH, U.v. 15.7.2014 - X R 42/12 - juris Rn. 23;… U.v. 15.5.2002 - X R 34.99 - juris Rn. 17).
Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Schätzungsbescheid nur dann willkürlich und damit nichtig im Sinne von § 125 Abs. 1 AO, wenn der Bedienstete subjektiv willkürlich gehandelt hat, was hier nicht festgestellt werden kann, oder wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (BFH, U.v. 15.7.2014 - X R 42/12 - juris Rn. 24;… U.v. 15.5.2002 - X R 34.99 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Hat ein anwaltlich vertretener Kläger im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht durch Stellung eines Beweisantrags auf die von ihm nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hingewirkt, kann eine Aufklärungsrüge keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, B.v. 13.1.2009 - 9 B 64.08 - juris Rn. 5), außer es wird dargelegt, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne einen Beweisantrag hätten aufdrängen müssen (…vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2021 - 2 B 69.20 - juris Rn. 27;… BayVGH, B.v. 18.8.2022 - 10 ZB 22.1265 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 16.19
Amtsermittlung; Bebauungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang; Normenkontrolle; Rüge; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Rn. 31 Denn die gerichtliche Aufklärungspflicht endet dort, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 46 m.w.N. und weiter auch BVerwG, B.v. 16.12.2019 - 4 BN 16.19 - juris Rn. 2). - BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Hat ein anwaltlich vertretener Kläger im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht durch Stellung eines Beweisantrags auf die von ihm nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hingewirkt, kann eine Aufklärungsrüge keinen Erfolg haben (…vgl. BVerwG, B.v. 13.1.2009 - 9 B 64.08 - juris Rn. 5), außer es wird dargelegt, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne einen Beweisantrag hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2021 - 2 B 69.20 - juris Rn. 27;… BayVGH, B.v. 18.8.2022 - 10 ZB 22.1265 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23
Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Rn. 31 Denn die gerichtliche Aufklärungspflicht endet dort, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 46 m.w.N. und weiter auch BVerwG, B.v. 16.12.2019 - 4 BN 16.19 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 18.08.2022 - 10 ZB 22.1265
Keine Berufungszulassung bei Klage gegen angeordnete Leinenpflicht
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Hat ein anwaltlich vertretener Kläger im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht durch Stellung eines Beweisantrags auf die von ihm nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hingewirkt, kann eine Aufklärungsrüge keinen Erfolg haben (…vgl. BVerwG, B.v. 13.1.2009 - 9 B 64.08 - juris Rn. 5), außer es wird dargelegt, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne einen Beweisantrag hätten aufdrängen müssen (…vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2021 - 2 B 69.20 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 18.8.2022 - 10 ZB 22.1265 - juris Rn. 6). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Rn. 24 Soweit die behaupteten Zahlungen nach Bescheiderlass vorgenommen worden wären, wären sie für die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung nicht maßgeblich, da es insoweit nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung allein auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses ankommt (BVerwG, U.v. 2.2.1882 - 1 C 146.80 - juris Rn. 14;… U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15). - BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
- BFH, 15.05.2002 - X R 34/99
Schätzungsbescheid; Nichtigkeit
- VGH Bayern, 22.10.2021 - 22 ZB 21.1938
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …
- VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VGH Bayern, 22.03.2017 - 22 ZB 17.374
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
Klage gegen Gewerbeuntersagung gegenüber dem Vertretungsberechtigten einer GmbH
- VGH Bayern, 16.08.2012 - 22 ZB 12.949
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- VG München, 07.11.2014 - M 16 K 13.3930
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG Würzburg, 18.03.2026 - W 6 K 25.1407
Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke, Unzuverlässigkeit, bejaht, …
Wenn sie sich dann aber zur Erledigung ihrer Pflichten Dritter bedient, welche die ihnen übertragenen Aufgaben (angeblich) nicht ordnungsgemäß erfüllen, ist sie ebenfalls als unzuverlässig im obigen Sinne anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 22 ZB 23.1625 - juris Rn. 14). - VG Würzburg, 19.02.2025 - W 6 K 24.1380
Beitrag zur Industrie- und Handelskammer, Wirtschaftsplanung der IHK, …
Mit anderen Worten endet die gerichtliche Aufklärungspflicht dort, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2025 - 22 ZB 23.1625 - juris Rn. 31). - VGH Bayern, 14.08.2025 - 22 ZB 24.1179
Verwaltungsgerichte, Erweiterte Gewerbeuntersagung, Gewerbeuntersagungsverfahren, …
Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (§ 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 22 ZB 23.1625 - juris Rn. 18;… B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 06.08.2025 - 22 CS 25.1359
Verwaltungsgerichte, Prostitutionsstätte, Kosten des Beschwerdeverfahrens, …
Wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die obergerichtliche Rechtsprechung ausgeführt hat, kommt einem Schätzungsbescheid in Bezug auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen beträchtlicher Steuerschulden dieselbe Aussagekraft zu wie einem Steuerbescheid, der auf den Angaben des Gewerbetreibenden beruht (BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 22 ZB 23.1625 - juris Rn. 18; B.v. 27.8.2018 - 22 ZB 18.1562 - juris 25).
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