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| VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 93 S. 1, § 101 Abs. 1, § 102 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 5; ZPO § 227; GG Art. 103 Abs. 2
Verletzung des Rechts auf Gewährung von rechtlichem Gehör, Ablehnung eines Antrags des durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen Klägers auf Terminverlegung, gemeinsame Verhandlung zweier Streitsachen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 5
Ausreichende Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Abweisung einer Klage auf Aufhebung des Widerrufsbescheids bzgl. der Gaststättenerlaubnis
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 11.04.2024 - Au 5 K 23.1815
- VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 04.02.2002 - 1 B 313.01
D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (…BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8; B.v. 4.2.2002 - 1 B 313.01 u. a. - juris Rn. 5;… SächsOVG, B.v. 2.2.2022 - 6 A 399/21 - juris Rn. 8;… B.v. 1.3.2021 - 6 A 9/18 - juris Rn. 6 ff.;… OVG NW, B.v. 2.2.2021 - 18 A 3338/20 - juris Rn. 5 - 12 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 4 ZB 20.30838 - juris Rn. 4 f.).Insbesondere bedarf es der substantiierten Darlegung, aus welchen Gründen die entsprechenden tatsächlichen Aspekte bzw. Umstände nicht vom Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgetragen werden können (BVerwG, B.v. 4.2.2002 a.a.O. Rn. 7;… SächsOVG, B.v. 20.5.2021 - 6 A 496/18 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89
Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (BVerwG, B.v. 31.5.1990 - 7 CB 31.89 - juris Rn. 9). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Eine den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügende Darlegung setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung im Urteil mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Prozessbevollmächtigte eine umfassende Prozessführungsbefugnis besitzt (vgl. zur Bedingungsfeindlichkeit einer Prozessvollmacht BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - juris Rn. 11) und kein Grund ersichtlich sei, weshalb dieser die Klagebegründung des Klägers nicht in die mündliche Verhandlung einführen könne. - BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Maßgeblich ist, ob die Verbindung der Verfahrensökonomie dient, weil hierdurch der Prozess übersichtlicher oder effektiver gestaltet wird (BVerwG, B.v. 29.1.1998 - 8 B 2.98 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 17.04.2007 - 4 C 07.659
Kostenfestsetzung, Terminsgebühr, Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Beschließt das Gericht nach Aufruf der Sache die Verbindung zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung, so muss zudem durch Auslegung ermittelt werden, ob eine echte Verfahrensverbindung zu einem Verfahren i.S.v. § 93 VwGO gemeint ist (…zur Streitfrage, ob eine förmliche Verbindung nur zur mündlichen Verhandlung entgegen dem Wortlaut des § 93 Satz 1 VwGO möglich ist: HessVGH, B.v. 4.11.2015 - 5 E 604/15 - juris Rn. 6;… Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 93 Rn. 1) oder ob es sich nur um eine gleichzeitige Verhandlung und damit um eine der Vereinfachung dienende, vorübergehende Maßnahme handeln soll (BayVGH, B.v. 17.4.2007 - 4 C 07.659 - juris Rn. 8). - BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 74.07
Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung, …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8;… B.v. 4.2.2002 - 1 B 313.01 u. a. - juris Rn. 5;… SächsOVG, B.v. 2.2.2022 - 6 A 399/21 - juris Rn. 8;… B.v. 1.3.2021 - 6 A 9/18 - juris Rn. 6 ff.;… OVG NW, B.v. 2.2.2021 - 18 A 3338/20 - juris Rn. 5 - 12 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 4 ZB 20.30838 - juris Rn. 4 f.). - VGH Hessen, 04.11.2015 - 5 E 604/15
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Beschließt das Gericht nach Aufruf der Sache die Verbindung zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung, so muss zudem durch Auslegung ermittelt werden, ob eine echte Verfahrensverbindung zu einem Verfahren i.S.v. § 93 VwGO gemeint ist (zur Streitfrage, ob eine förmliche Verbindung nur zur mündlichen Verhandlung entgegen dem Wortlaut des § 93 Satz 1 VwGO möglich ist: HessVGH, B.v. 4.11.2015 - 5 E 604/15 - juris Rn. 6;… Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 93 Rn. 1) oder ob es sich nur um eine gleichzeitige Verhandlung und damit um eine der Vereinfachung dienende, vorübergehende Maßnahme handeln soll (…BayVGH, B.v. 17.4.2007 - 4 C 07.659 - juris Rn. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2021 - 18 A 3338/20
Darlegen von gewichtigen Gründen zur Begründung der Anträge einer Partei auf …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (…BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8;… B.v. 4.2.2002 - 1 B 313.01 u. a. - juris Rn. 5;… SächsOVG, B.v. 2.2.2022 - 6 A 399/21 - juris Rn. 8;… B.v. 1.3.2021 - 6 A 9/18 - juris Rn. 6 ff.; OVG NW, B.v. 2.2.2021 - 18 A 3338/20 - juris Rn. 5 - 12 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 4 ZB 20.30838 - juris Rn. 4 f.). - OVG Sachsen, 02.02.2022 - 6 A 399/21
Teilzulassung; unzulässige Abweisung einer Klage als unzulässig und unbegründet; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 22 ZB 24.726
Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (…BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8;… B.v. 4.2.2002 - 1 B 313.01 u. a. - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 2.2.2022 - 6 A 399/21 - juris Rn. 8;… B.v. 1.3.2021 - 6 A 9/18 - juris Rn. 6 ff.;… OVG NW, B.v. 2.2.2021 - 18 A 3338/20 - juris Rn. 5 - 12 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 4 ZB 20.30838 - juris Rn. 4 f.). - VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838
Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers …
- OVG Sachsen, 01.03.2021 - 6 A 9/18
Rechtliches Gehör; Terminverlegungsantrag anwaltlich vertretener Kläger; …
- VGH Bayern, 05.05.2025 - 22 ZB 24.727
Prozeßbevollmächtigter, Verwaltungsgerichte, Terminsverlegungsantrag, Erweiterte …
- OVG Sachsen, 20.05.2021 - 6 A 496/18
Zulassung der Berufung im Asylprozess; Verletzung rechtlichen Gehörs; Ablehnung …
- VGH Bayern, 29.09.2026 - 1 ZB 25.1077
Almwirtschaft, Terrassenerweiterung, Beseitigungsanordnung, Verfahrensfreiheit …
Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (…vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8;… B.v. 4.2.2002 - 1 B 313.01 u.a. - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 4 ZB 20.30838 - juris Rn. 4;… B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 3; B.v. 27.3.2015 - 22 ZB 24.726 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 29.09.2026 - 1 ZB 25.1076
Baueinstellung, Erledigung einer Baueinstellungsverfügung nach einer …
Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (…vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8;… B.v. 4.2.2002 - 1 B 313.01 u.a. - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 4 ZB 20.30838 - juris Rn. 4;… B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 3; B.v. 27.3.2015 - 22 ZB 24.726 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 05.05.2025 - 22 ZB 24.727
Prozeßbevollmächtigter, Verwaltungsgerichte, Terminsverlegungsantrag, Erweiterte …
Zum selben Termin war auch das Verfahren Au 5 K 23.1815 (22 ZB 24.726), das einen gegenüber dem Kläger verfügten Widerruf seiner gaststättenrechtlichen Erlaubnis betrifft, geladen.Soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 18. Juli 2024 - der ohnehin nur im (Parallel-)Verfahren 22 ZB 24.726 eingereicht wurde (vgl. den Betreff des Schriftsatzes) - am Rande auf die materielle Rechtslage eingeht, erfolgt dieses Vorbringen außerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO und kann daher - abgesehen davon, dass der Schriftsatz ohnehin nicht für das vorliegende Verfahren bestimmt war - bezüglich der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung keine Vertiefung des fristgerechten Zulassungsvorbringens darstellen.
Soweit sich der Kläger im unter 1.1 bereits erwähnten, (nur) im Verfahren 22 ZB 24.726 eingereichten Schriftsatz vom 18. Juli 2024 darauf beruft, dass jeder Kläger, auch wenn er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten sei, das Recht habe in der mündlichen Verhandlung anwesend zu sein und sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Sache zu äußern, verkennt er die Reichweite des Anspruchs auf Gewährung von rechtlichem Gehör, dessen Verletzung er rügt, und die hierzu ergangene Rechtsprechung (s.o.).
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