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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1985 - 221/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1642
EuGH, 11.07.1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,1642)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,1642)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,1642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 17 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Berghoefer ASA

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - MÜNDLICHE , SCHRIFTLICH BESTÄTIGTE VEREINBARUNG - FORMERFORDERNISSE

  • EU-Kommission

    Berghoefer ASA

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits um die Wirksamkeit einer ursprünglich schriftlich getroffenen und später mündlich abgeänderten Gerichtsstandsvereinbarung; Voraussetzungen für die Erfüllung der Formerfordernisse gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Brüsseler ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 17 Abs. 1
    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - MÜNDLICHE , SCHRIFTLICH BESTÄTIGTE VEREINBARUNG - FORMERFORDERNISSE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 17 - Wirksamkeit einer mündlichen Gerichtsstandsvereinbarung, die nur von einer Partei schriftlich bestätigt wurde.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2893 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 221/84
    13 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG ( URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 24/76 , SALOTTI , SLG. 1976, 1831 ; URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 25/76 , SEGOURA , SLG. 1976, 1851 ; URTEIL VOM 6. MAI 1980 IN DER RECHTSSACHE 784/79 , PORTA LEASING , SLG. 1980, 1517 ; URTEIL VOM 19. JUNI 1984 IN DER RECHTSSACHE 71/83 , TILLY RUSS , SLG. 1984, 2417 ) SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT VON GERICHTSSTANDSKLAUSELN NACH ARTIKEL 17 ENG AUSZULEGEN , DA SIE GEWÄHRLEISTEN SOLLEN , DASS DIE EINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN EINER SOLCHEN VEREINBARUNG TATSÄCHLICH FESTSTEHT UND KLAR UND DEUTLICH ZUM AUSDRUCK KOMMT.
  • EuGH, 19.06.1984 - 71/83

    Tilly Russ / Nova

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 221/84
    13 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG ( URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 24/76 , SALOTTI , SLG. 1976, 1831 ; URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 25/76 , SEGOURA , SLG. 1976, 1851 ; URTEIL VOM 6. MAI 1980 IN DER RECHTSSACHE 784/79 , PORTA LEASING , SLG. 1980, 1517 ; URTEIL VOM 19. JUNI 1984 IN DER RECHTSSACHE 71/83 , TILLY RUSS , SLG. 1984, 2417 ) SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT VON GERICHTSSTANDSKLAUSELN NACH ARTIKEL 17 ENG AUSZULEGEN , DA SIE GEWÄHRLEISTEN SOLLEN , DASS DIE EINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN EINER SOLCHEN VEREINBARUNG TATSÄCHLICH FESTSTEHT UND KLAR UND DEUTLICH ZUM AUSDRUCK KOMMT.
  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 221/84
    13 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG ( URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 24/76 , SALOTTI , SLG. 1976, 1831 ; URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 25/76 , SEGOURA , SLG. 1976, 1851 ; URTEIL VOM 6. MAI 1980 IN DER RECHTSSACHE 784/79 , PORTA LEASING , SLG. 1980, 1517 ; URTEIL VOM 19. JUNI 1984 IN DER RECHTSSACHE 71/83 , TILLY RUSS , SLG. 1984, 2417 ) SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT VON GERICHTSSTANDSKLAUSELN NACH ARTIKEL 17 ENG AUSZULEGEN , DA SIE GEWÄHRLEISTEN SOLLEN , DASS DIE EINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN EINER SOLCHEN VEREINBARUNG TATSÄCHLICH FESTSTEHT UND KLAR UND DEUTLICH ZUM AUSDRUCK KOMMT.
  • EuGH, 06.05.1980 - 784/79

    Porta Leasing GmbH / Prestige International SA

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 221/84
    13 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG ( URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 24/76 , SALOTTI , SLG. 1976, 1831 ; URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 25/76 , SEGOURA , SLG. 1976, 1851 ; URTEIL VOM 6. MAI 1980 IN DER RECHTSSACHE 784/79 , PORTA LEASING , SLG. 1980, 1517 ; URTEIL VOM 19. JUNI 1984 IN DER RECHTSSACHE 71/83 , TILLY RUSS , SLG. 1984, 2417 ) SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT VON GERICHTSSTANDSKLAUSELN NACH ARTIKEL 17 ENG AUSZULEGEN , DA SIE GEWÄHRLEISTEN SOLLEN , DASS DIE EINIGUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN EINER SOLCHEN VEREINBARUNG TATSÄCHLICH FESTSTEHT UND KLAR UND DEUTLICH ZUM AUSDRUCK KOMMT.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2025 - 11 U 68/23

    Derogierende Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten britischer Gerichte; …

    Er hat sich auf sein Urteil vom 11.07.1985 in der Rs 221/84 - "Berghöfer" (BeckRS 2004, 72394 [sic!]) bezogen, in dem vorausgesetzt wird, dass die tatsächliche Einigung feststeht.
  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame …

    Die von Art. 17 Abs. 1 EGÜbk vorgeschriebene Form soll lediglich sicherstellen, daß die Einigung über den Gerichtsstand tatsächlich feststeht (EuGH-Rs 221/84, RIW/AWD 1985, 736, 737; vgl. auch den Bericht zu dem Übereinkommen BT-Drucks. VI/1973 S. 82).

    Die Bestätigung kann von jeder Partei vorgenommen werden; es kommt nicht darauf an, wer durch die Gerichtsstandsklausel belastet wird (EuGH-Rs 221/84, aaO.;… BGH, Urt. v. 5. Dezember 1985 - I ZR 55/82, NJW 1986, 2196).

  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/91

    Internationale Zuständigkeit bei Werklohnklage nach Einheitskaufrecht

    Die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Art. 17 EuGVÜ sind nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs eng auszulegen, da diese Vorschrift gewährleisten soll, daß die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht und klar und deutlich zum Ausdruck kommt (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - Rs. 221/84 = Slg. 1985, 2699, 2708 m.w.N. ( Berghoefer/ASA ); EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs. 24/76 = Slg. 1976, 1831, 1841 ( Colzani/RÜWA )).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1985 - 221/84   

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https://dejure.org/1985,13831
Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,13831)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.06.1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,13831)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - 221/84 (https://dejure.org/1985,13831)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    F. Berghoefer GmbH & Co. KG gegen ASA SA.

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 17 - Wirksamkeit einer mündlichen Gerichtsstandsvereinbarung, die nur von einer Partei schriftlich bestätigt wurde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.06.1984 - 71/83

    Tilly Russ / Nova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1985 - 221/84
    Der im Jenard-Bericht vertretenen Auslegung hat der Gerichtshof jedoch in seinem Urteil vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83 (Partenreederei Tilly Russ/Goeminne Hout, Sig. 1984, 2417) beigepflichtet.
  • EuGH, 06.05.1980 - 784/79

    Porta Leasing GmbH / Prestige International SA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1985 - 221/84
    Daran mag etwas sein, im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 784/79 (Porta-Leasing/ Prestige International, Slg. 1980, 1517), das die strengen Anforderungen dieses Artikels 1 hervorhebt, habe ich aber meine Zweifel, ob dieser Unterscheidung viel Gewicht beigemessen werden sollte.
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