Rechtsprechung
| EuGH, 14.11.1985 - 227/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Texas Instruments / Hauptzollamt München-Mitte
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ÄNDERUNG ODER AUSSETZUNG DER EINFUHRZÖLLE - ZUSTÄNDIGKEIT DES RATES - GRENZEN
- EU-Kommission
Texas Instruments / Hauptzollamt München-Mitte
- Wolters Kluwer
Überprüfbarkeit der Wahrnehmung der Kompetenzen durch den Rat der Europäischen Union; Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für erasable programmable read-only memory (EPROMS); Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ÄNDERUNG ODER AUSSETZUNG DER EINFUHRZÖLLE - ZUSTÄNDIGKEIT DES RATES - GRENZEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Texas Instruments Deutschland GmbH gegen Hauptzollamt München - Mitte.
Verfahrensgang
- FG München, 20.08.1984 - III 182/80
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1985 - 227/84
- EuGH, 14.11.1985 - 227/84
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung
Der Auffassung der Revision, dass der Wortlaut einer Zollaussetzung dem Wortlaut der Positionen der KN vorgehe, ist somit nicht zu folgen und die in dem EuGH-Urteil vom 14. November 1985 Rs. 227/84 (EuGHE 1985, 3639 Rz 11) wiedergegebene Ansicht der Kommission, wonach eine Zollaussetzung durch den Rat, die nicht einer Position des GZT entspreche, ein Element der Tarifgestaltung sei, ist auch nicht in dieser Weise zu verstehen. - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 58/85
Ethicon GmbH gegen Hauptzollamt Itzehoe. - Zollaussetzung - Spinnfäden aus …
Der der Rechtssache 58/85 zugrunde liegende Sachverhalt weist offensichtlich eine große Ähnlichkeit mit dem Sachverhalt in der Rechtssache 227/84 auf, die einen Rechtsstreit zwischen der Texas Instruments Deutschland GmbH und dem Hauptzollamt München-Mitte zum Gegenstand hatte (Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1985, Slg. 1985, 3639).Wie sich aus den Erklärungen des Rates und der Kommission in der Rechtssache 227/84 (Texas Instruments, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe) ergibt, werden pro Jahr normalerweise für mehr als tausend Waren Zollaussetzungen gewährt.
In seinem Urteil in der Rechtssache 227/84 (Texas Instruments) hat der Gerichtshof festgestellt: "Artikel 28 räumt dem Rat zwar ein weites Ermessen ein, doch ist es Sache des Gerichtshofes zu überprüfen, ob der Rat die Aufgaben, die ihm damit übertragen sind, ohne Ermessensmißbrauch und ohne Diskriminierung wahrgenommen hat." Meines Erachtens kann man dem Rat im vorliegenden Fall einen solchen Vorwurf nicht machen.
- EuG, 16.02.2017 - T-191/14
Lubrizol France / Rat - Gemeinsamer Zolltarif - Regelung über die Aussetzung der …
Le Conseil est donc habilité à modifier ou à suspendre, partiellement ou totalement, ces droits (arrêt du 14 novembre 1985, Texas Instruments/Hauptzollamt München-Mitte, 227/84, EU:C:1985:461, point 12).Rn. 58 Enfin, la Cour a déjà eu l'occasion de constater que le Conseil disposait d'un large pouvoir d'appréciation en ce qui concerne l'adoption de mesures de suspension (arrêts du 14 novembre 1985, Texas Instruments/Hauptzollamt München-Mitte, 227/84, EU:C:1985:461, point 16, et du 18 mars 1986, Ethicon/Hauptzollamt Itzehoe, 58/85, EU:C:1986:128, point 18).
- EuGH, 18.03.1986 - 58/85
Ethicon / Hauptzollamt Itzehoe
18 DAZU IST ZU BEMERKEN , WIE DER GERICHTSHOF BEREITS IN SEINEM URTEIL VOM 14. NOVEMBER 1985 IN DER RECHTSSACHE 227/84 ( TEXAS INSTRUMENTS DEUTSCHLAND/HAUPTZOLLAMT MÜNCHEN-MITTE , SLG. 1985, 3639 ) FESTGESTELLT HAT , DASS ARTIKEL 28 EWG-VERTRAG DEM RAT AUF DIESEM GEBIET EINEN WEITEN BEURTEILUNGSSPIELRAUM EINRÄUMT. - BFH, 04.11.1993 - VII R 36/93
Zollaussetzung bei monolithisch integrierten Schaltungen in Gehäusen
Wie der Gerichtshof in anderem Zusammenhang - Gültigkeit einer Zollaussetzung im Hinblick auf eine Änderung der Gehäuseabmessung - ausgesprochen hat (Urteil vom 14. November 1985 Rs 227/84, Sammlung 1985, 3644, 3648), können Änderungen an Zollverordnungen unterschiedliche Gründe haben, etwa den technischen Fortschritt, die Handelsentwicklung oder die geänderten wirtschaftlichen Gegebenheiten. - Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-217/01
Hendrickx / Cedefop
4: - Vgl. außer Urteil Alpha Steel, Randnr. 8, auch Urteile vom 29. September 1987 in den Rechtssachen 351/85 und 360/85 (Fabrique de fer de Charleroi, Slg. 1985, 3639, Randnrn. 10 und 11) und vom 14. Juli 1988 (Stahlwerke Peine-Salzgitter, Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-38/95
Ministero delle Finanze gegen Foods Import Srl. - Gemeinsamer Zolltarif - …
( 30 ) Urteile vom 18. März 1986 in der Rechtssache 58/85 (Slg. 1986, 1131) und vom 14. November 1985 in der Rechtssache 227/84 (Slg. 1985, 3639).
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Rechtsprechung
| FG Berlin, 16.10.1986 - I 227/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1987, 425
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 22.08.1989 - VII R 9/87
Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Rettungsdienst - Kassenärztlicher Dienst - …
Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wurde vom Finanzgericht - FG - abgewiesen (Urteil vom 16. Oktober 1986 I 227/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 425). - BFH, 22.08.1989 - VIII R 9/87 Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wurde vom Finanzgericht - FG - abgewiesen (Urteil vom 16. Oktober 1986 I 227/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 425).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1985 - 227/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Texas Instruments Deutschland GmbH gegen Hauptzollamt München - Mitte.
GZT - Lesespeicher - Gehäuseabmessung
Verfahrensgang
- FG München, 20.08.1984 - III 182/80
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1985 - 227/84
- EuGH, 14.11.1985 - 227/84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.10.1977 - 117/76
Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1985 - 227/84
Falls die Verordnung ungültig sein sollte, hat der Rat diese Ungültigkeit durch eine im Einklang mit dem Gleichheitssatz stehende Verordnung zu beheben (verbundene Rechtssachen 117/76 und 16/77, Ruckdeschel/Hauptzollamt Hamburg-St. Annen, Slg. 1977, 1753, Randnrn. 11 bis 13 der Entscheidungsgründe).
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