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| VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866 |
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- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Droht dem anerkannten Flüchtling im Falle des Widerrufs bei Rückkehr in seinem Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung, ist der aligemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (BVerwG vom 18.7.2006 BVerwG 1 C 15.05, mittlerweile u.a. veröffentlicht in DVBI 2006, 1512 = InfAusIR 2007, 33).Danach ist auch die Verfolgung der Christen im Irak durch fundamentalistische Muslime und andere private Dritte in den Blick zu nehmen und im Rahmen der stets erforderlichen Gesamtschau aller asylrelevanten Bedrohungen zu würdigen, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem zurückverweisenden Urteil betont hat (BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).
§ 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst, c AufenthG erfasst dabei schon seinem Wortlaut nach alle nichtstaatlichen Akteure ohne weitere Einschränkung, namentlich auch Einzelpersonen, sofern von ihnen Verfolgungshandlungen im Sinne des Satzes 1 ausgehen (BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist von den Tatsachengerichten aufgrund wertender Betrachtung im Sinn der Gewichtung und Abwägung aller festgestellter Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O., auch zu weiteren Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung).
Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (…BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O.).
Eine detaillierte Feststellung von Anzahl und Intensität aller solcher Verfolgungsmaßnahmen, gegen die Schutz weder von staatlichen Stellen noch nichtstaatlichen Herrschaftsorganisationen zu erlangen ist, mit konkreter Anknüpfung an ein oder mehrere unverfügbare Merkmale im Sinn von § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist ebenso wenig möglich wie eine Inbeziehungsetzung zur Größe der betroffenen Gruppe (vgl. hierzu BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).
Auch für die Gruppen Verfolgung gilt, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Asyl- und Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche/inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 5.11.1991 NVwZ 1992, 582) liegt eine Verfolgungsgefahr vor, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger, nämlich objektiver Würdigung der Gesamtumstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.Entscheidend ist, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage eines Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannter Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O. m.w.N.).
Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise (…vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O.).
- BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03
Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
In Abänderung des am 8. Februar 2007 verkündeten Beschlusses wird der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren und das Revisionsverfahren auf jeweils 1.500,00 EUR festgesetzt (§ 63 Abs. 3 GKG, § 8 3 b Abs. 2 AsylVfG a.F., § 30 RVG; vgl. BVerwG vom 21.12.2006 BVerwG 1 C 29.03), weil der Kläger bereits im Jahre 2004 Klage erhoben hat.
- BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Das Verwaltungsgericht hat daher zu Recht nicht nur Nummer 1 des Bundesamtsbescheides vom 16. September 2004 (Widerruf der Feststellungen von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AusIG), sondern auch Nummer 2 (Feststellungen, dass Abschiebungshindernisse nicht vorliegen), aufgehoben, weil die Befugnis des Bundesamtes für letztere Feststellung im Zusammenhang mit dem Widerruf nur in rechtsanaloger Anwendung der Regelungen in § 24 Abs. 2, § 31 Abs. 2 Satz 1, § 31 Abs. 3 Satz 1, § 32, § 39 Abs. 2 und § 73 Abs. 1 bis 3 AsylVfG besteht (vgl. BVerwG vom 24.4.1999 AuAS 1999, 177). - BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00
Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Ändert sich hingegen im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neu erstellten Erkenntnismitteln beruht (BVerwG vom 25.8.2004 DÖV 2005, 77; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 80 = DVBI 2001, 216 = NVwZ 2001, 335). - VGH Baden-Württemberg, 21.06.2006 - A 2 S 571/05
Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005 …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Art und Anzahl der Übergriffe sind durch verschiedene Erkenntnisquellen, wie die Lageberichte des Auswärtigen Amtes und die einschlägigen Stellungnahmen des Deutschen Orient-Institutes, des Europäischen Zentrums für kurdische Studien, des UNHCR und von amnesty international, in vielfältiger Weise dokumentiert und auch schon Gegenstand der obergerichtlichen Rechtsprechung gewesen (VGH BW vom 21.6.2006 Az. A 2 S 571/05; OVG RhPf vom 10.10.2006 Az. 10 A 10785/05 OVG; OVG Saarl vom 16.10.2006 Az. 3 Q 47.06). - BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03
Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Ändert sich hingegen im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neu erstellten Erkenntnismitteln beruht (BVerwG vom 25.8.2004 DÖV 2005, 77; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 80 = DVBI 2001, 216 = NVwZ 2001, 335). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 10 A 10785/05
Christen im Irak nicht aus religiösen Gründen verfolgt
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Art und Anzahl der Übergriffe sind durch verschiedene Erkenntnisquellen, wie die Lageberichte des Auswärtigen Amtes und die einschlägigen Stellungnahmen des Deutschen Orient-Institutes, des Europäischen Zentrums für kurdische Studien, des UNHCR und von amnesty international, in vielfältiger Weise dokumentiert und auch schon Gegenstand der obergerichtlichen Rechtsprechung gewesen (VGH BW vom 21.6.2006 Az. A 2 S 571/05; OVG RhPf vom 10.10.2006 Az. 10 A 10785/05 OVG; OVG Saarl vom 16.10.2006 Az. 3 Q 47.06). - VGH Bayern, 14.12.2000 - 23 B 00.30256
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientilistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256). - VGH Bayern, 06.06.2002 - 23 B 02.30536
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866
Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientilistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256). - VG Regensburg, 22.02.2005 - RN 3 K 04.30720
- VG Augsburg, 16.05.2007 - Au 5 K 07.30066
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Altfälle, Übergangsregelung, …
Von einem Widerruf ist gemäß § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG abzusehen, wenn sich der Ausländer zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen kann, um die Rückkehr in den Staat abzulehnen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, oder in dem er als Staatenloser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (vgl. BayVGH vom 8.2.2007 Az. 23 B 06.30866).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu im Urteil vom 8. Februar 2007 (Az. 23 B 06.30866) Folgendes ausgeführt: ,,Auch für die Gruppenverfolgung gilt, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Asyl- und Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche/inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (…BVerwG vom 187.2006 a.a.O.).
- VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 5 K 11.30477
Irak; chaldäische Christen; Rücküberstellung nach Schweden
Chaldäisch-katholische Christen sind im Irak nicht nur von den allgemeinen Verhältnissen, sondern wegen ihrer Religionszugehörigkeit von den Nachstellungen nichtstaatlicher muslimischer Aktionäre in schwerem Maße betroffen (vgl. BayVGH, U.v., Az: 23 B 06.30866, S. 17 der Entscheidungsgründe).Eine Rückkehr in den kurdisch verwalteten Nordirak wäre allenfalls dann möglich, wenn sie von dort stammten bzw. ihre Großfamilie dort ansässig wäre (vgl. BayVGH U.v. 8.2.2007, Az: 23 B 06.30866, S. 17/18 der Entscheidungsgründe).
- VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30203
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u. a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.
- VGH Hessen, 26.07.2007 - 10 UZ 1731/06 Nunmehr hat sie aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in mehreren Entscheidungen vom 8. Februar 2007 (23 B 06.30866 und 23 B 06.30884, jeweils dokumentiert bei juris) auf Grund neuerer Erkenntnisse bejaht.
- VG Ansbach, 23.07.2007 - AN 4 K 06.31070
Irak, Gruppenverfolgung, Schiiten, Sunniten, Verfolgung durch Dritte, …
Das Verwaltungsgericht folgt jedoch auch weiterhin entsprechend seiner ständigen bisherigen Entscheidungspraxis der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21.12.2006, Az. 1 C 29/03) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 8.2.2007, Az. 23 B 06.31053 u.a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884). - VGH Hessen, 19.06.2007 - 10 UZ 1382/06 Nunmehr hat sie aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in mehreren Entscheidungen vom 8. Februar 2007 (23 B 06.30866 und 23 B 06.30884, jeweils dokumentiert bei juris) auf Grund neuerer Erkenntnisse bejaht.
- VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30205
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u.a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 06.30698
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u.a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Ansbach, 23.03.2007 - AN 4 K 07.30199
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung, …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u. a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Ansbach, 19.03.2007 - AN 4 K 07.30206
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Übergriffe, Mord, Sicherheitslage, …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u.a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Augsburg, 21.01.2008 - Au 5 K 07.30256
Irak; Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens; Anspruch auf …
- VG Ansbach, 23.07.2007 - AN 4 K 06.31150
- VG Ansbach, 31.05.2007 - AN 4 K 07.30312
- VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30211
- VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30210
- VG Leipzig, 10.11.2010 - A 6 K 390/08
Irak: Keine Gruppenverfolgung der Schiiten; Bzgl. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG …
- VG Karlsruhe, 19.06.2008 - A 3 K 886/08
Situation der Frauen im Irak; Schutzbereich der geschlechtsspezifischen …
- VG Ansbach, 18.04.2007 - AN 4 K 06.30623
Abschiebungsverbot
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