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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31108
VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884 (https://dejure.org/2007,31108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2007 - 23 B 06.30884 (https://dejure.org/2007,31108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 23 B 06.30884 (https://dejure.org/2007,31108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, Schutzfähigkeit, nichtstaatliche Akteure, Verfolgungsdichte, Islamisten, Religionsfreiheit, politische Entwicklung, Übergriffe, Auswärtiges Amt, ...

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 5.11.1991 NVwZ 1992, 582) liegt eine Verfolgungsgefahr vor, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger, nämlich objektiver Würdigung der Gesamtumstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise (…vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    In Abänderung des am 8. Februar 2007 verkündeten Beschlusses wird der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren und das Revisionsverfahren auf jeweils 1.500,00 EUR festgesetzt (§ 63 Abs. 3 GKG, § 8 3 b Abs. 2 AsylVfG a.F., § 30 RVG; vgl BVerwG vom 21.12.2006 BVerwG 1 C 29.03), weil der Kläger bereits im Jahre 2004 Klage erhoben hat.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Das Verwaltungsgericht hat daher zu Recht nicht nur die Nummer 1 des Bescheides vom 3. August 2004 (Widerruf der Feststellungen von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AusIG), sondern den gesamten Bescheid und damit auch die Nummer 2 (Feststellung, dass Abschiebungshindernisse nicht vorliegen) aufgehoben, weil die Befugnis des Bundesamts für letztere Feststellung im Zusammenhang mit dem Widerruf nur in rechtsanaloger Anwendung der Regelungen in § 24 Abs. 2, § 31 Abs. 2 Satz 1, § 31 Abs. 3 Satz 1, § 32, § 39 Abs. 2 und § 73 Abs. 1 bis 3 AsylVfG besteht (vgl. BVerwG vom 24.4.1999 AuAS 1999, 177).
  • VGH Bayern, 14.12.2000 - 23 B 00.30256
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
  • VGH Bayern, 06.06.2002 - 23 B 02.30536
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Ändert sich hingegen im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neu erstellten Erkenntnismitteln beruht (BVerwG vom 25.8.2004 DÖV 2005, 77; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2006 - A 2 S 571/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005 …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Art und Anzahl der Übergriffe sind durch verschiedene Erkenntnisquellen, wie die Lageberichte des Auswärtigen Amtes und die einschlägigen Stellungnahmen des Deutschen Orient-Institutes, des Europäischen Zentrums für kurdische Studien, des UNHCR und von amnesty international, in vielfältiger Weise dokumentiert und auch schon Gegenstand der obergerichtlichen Rechtsprechung gewesen (VGH BW vom 21.6.2006 Az. A 2 S 571/05; OVG RhPf vom 10.10.2006 Az. 10 A 10785/05 OVG; OVG Saarl vom 16.10.2006 Az. 3 Q 47.06).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Ändert sich hingegen im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neu erstellten Erkenntnismitteln beruht (BVerwG vom 25.8.2004 DÖV 2005, 77; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 80).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Die Bezugnahme der Beklagten auf ihr Vorbringen im Zulassungsverfahren genügt den Anforderungen des § 124 a Abs. 6 Satz 1 VwGO zur Berufungsbegründung, weil sich aus der Antragsbegründungsschrift vom 9. Februar 2005 alles für den Rechtsstreit Wesentliche ergibt (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 NVwZ 2000, 67; vom 25.10.1988 BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Die Bezugnahme der Beklagten auf ihr Vorbringen im Zulassungsverfahren genügt den Anforderungen des § 124 a Abs. 6 Satz 1 VwGO zur Berufungsbegründung, weil sich aus der Antragsbegründungsschrift vom 9. Februar 2005 alles für den Rechtsstreit Wesentliche ergibt (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 NVwZ 2000, 67; vom 25.10.1988 BVerwGE 80, 321).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 10 A 10785/05

    Christen im Irak nicht aus religiösen Gründen verfolgt

  • VG Regensburg, 17.01.2005 - RN 3 K 04.30621

    Irak, Christen, Flüchtlingsanerkennung, Widerruf, Religiös motivierte Verfolgung, …

  • VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061

    Irak

    Rn. 11 Die weitere Klagebegründung stützt sich insbesondere auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.02.2007 (Az. 23 B 06.30884).

    Rn. 27 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.02.2007 (Az. 23 B 06.30884 ), auf das sich der Klägervertreter ausdrücklich beruft, die Gruppenverfolgung durch Nachstellungen nichtstaatlicher muslimischer Akteure für einen aus Bagdad stammenden Christen festgestellt und die Eröffnung einer innerstaatlichen Fluchtalternative in den Nordirak für (christliche) Flüchtlinge aus dem Zentral- und Südirak verneint (…a.a.O. RdNr. 44 f.; siehe auch VG München vom 08.02.2007, Az. M 4 K 06.50441 RdNr. 22 ff. unter ausführlicher Bezugnahme auf die im Verfahren M 4 K 04.52039 - Urteil vom 30.05.2006 - ausgewerteten Materialien und nachfolgend VG München vom 30.04.2007, Az. M 16 K 06.51298 RdNr. 19 ff.).

  • VG Bayreuth, 02.05.2007 - B 3 K 06.30070

    Gruppenverfolgung von Christen im Irak durch nichtstaatliche Akteure; keine …

    Soweit der nunmehr geltende § 60 Abs. 1 AufenthG die Voraussetzungen für den Abschie bungsschutz weiter fasst, als die Vorgängerregelung in § 51 Abs. 1 AuslG, wirkt sich der übergreifende Schutz zugunsten des von einer Widerrufsentscheidung Betroffenen aus (BayVGH vom 08.02.2007 - Az. 23 B 06.30884).

    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 08.02.2007 - Az. 23 B 06.30884), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist gegenwärtig von einer Gruppenverfolgung der Christen im Irak durch nichtstaatliche Akteure auszugehen, wobei der Nordirak als inländi sche Fluchtalternative für Christen aus dem Zentralirak ausscheidet.

  • VG Augsburg, 16.05.2007 - Au 5 K 07.30066

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Altfälle, Übergangsregelung, …

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise (…vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (…BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O.; BayVGH vom 8.2.2007 Az. 23 B 06.30884).
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