Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496 u.a.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2179
VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496 u.a. (https://dejure.org/2007,2179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2007 - 23 B 07.30496 u.a. (https://dejure.org/2007,2179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2007 - 23 B 07.30496 u.a. (https://dejure.org/2007,2179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    AufenthG § 60; ; AsylVfG § 73

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Sunniten, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, Schiiten, interne Fluchtalternative, Gesamtschau, Anerkennungsrichtlinie, nichtstaatliche Akteure, Verfolgungsdichte, Menschenrechtslage, ...

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60; AsylVfG § 73
    Asylrecht: Asylbewerber aus dem Irak; Widerrufsverfahren; Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak; in der Regel keine inländische Fluchtalternative für Sunniten aus dem Zentralirak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschiebungsschutz für Sunniten aus dem Zentralirak wegen drohender Gruppenverfolgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sunniten aus dem Zentralirak dürfen nicht abgeschoben werden - Drohende Gruppenverfolgung aus religiösen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Wegfall der zu den Feststellungen führenden Umstände; Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Bewertung der Verfolgung der Sunniten im Irak ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (101)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Droht dem anerkannten Flüchtling im Falle des Widerrufs bei Rückkehr in seinem Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung, ist der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (BVerwG vom 18.7.2006 DVBl 2006, 1512 = InfAuslR 2007, 33).

    Danach ist auch die Verfolgung der Sunniten im Irak durch nichtstaatliche Akteure in den Blick zu nehmen und im Rahmen der stets erforderlichen Gesamtschau aller asylrelevanten Bedrohungen zu würdigen (BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist von den Tatsachengerichten aufgrund wertender Betrachtung im Sinne der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O., auch zu weiteren Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung).

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (…BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O.).

    Eine detaillierte Feststellung von Anzahl und Intensität aller solcher Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Sunniten (17 bis 22 % der irakischen Bevölkerung), gegen die im Zentralirak Schutz weder von staatlichen Stellen noch von nichtstaatlichen Herrschaftsorganisationen zu erlangen ist, ist ebenso wenig möglich wie eine Inbeziehungsetzung zur Größe der betroffenen Gruppe (vgl. hierzu BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).

    Auch für die Gruppenverfolgung gilt, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Asyl- und Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche/inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 5.11.1991 NVwZ 1992, 582) liegt eine Verfolgungsgefahr vor, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger, nämlich objektiver Würdigung der Gesamtumstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise (…vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    In Änderung des am 14. November 2007 verkündeten Beschlusses und des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 5. April 2007 wird der Gegenstandswert für jeden Rechtszug auf jeweils 4.200,-- EUR festgesetzt (§ 63 Abs. 3 GKG, § 83 b Abs. 2 AsylVfG a.F., § 30 RVG), weil die Kläger bereits im Jahre 2004 ihre Klagen erhoben hatten (vgl. BVerwG vom 21.12.2006 BayVBl 2007, 378).
  • VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.31053

    Irak - Widerruf des Abschiebungsschutzes - Gruppenverfolgung von Christen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Die Verhältnisse haben sich insoweit, was Flüchtlinge aus dem Zentralirak ohne Bindungen zum Nordirak betrifft, nicht geändert (vgl. Senatsurteil vom 8.2.2007 Az. 23 B 06.31052 u. a.).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Ändert sich hingegen im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neu erstellten Erkenntnismitteln beruht (BVerwG vom 25.8.2004 DÖV 2005, 77; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 80 = NVwZ 2001, 335).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF - besaß bei dem von ihm gemäß § 73 Abs. 1 AsylVfG vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erlassenen Verwaltungsakt keinen Ermessensspielraum, sondern hatte eine gebundene Entscheidung zu treffen (BVerwG vom 1.11.2005 DVBl 2006, 511 = BayVBl 2006, 409).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Bei bereits erlittener Vorverfolgung darf ein Widerruf nur erfolgen, wenn sich weitere Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen lassen (BVerwG vom 24.11.1998 DVBl 1999, 544 = InfAuslR 1999, 143).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Ändert sich hingegen im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neu erstellten Erkenntnismitteln beruht (BVerwG vom 25.8.2004 DÖV 2005, 77; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 80 = NVwZ 2001, 335).
  • VGH Bayern, 14.12.2000 - 23 B 00.30256
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
  • VGH Bayern, 06.06.2002 - 23 B 02.30536
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496
    Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 13a B 10.30084

    Keine Gruppenverfolgung für irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens

    Mittlerweile habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. 23 B 07.30496) dies bestätigt und ausgeführt, dass irakischen Staatsangehörigen sunnitischer Religionszugehörigkeit bei einer Rückkehr in den Irak mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure drohe und eine innerstaatliche Fluchtalternative nicht bestehe.
  • VG Augsburg, 10.04.2008 - Au 5 K 07.30278

    Irak; Sunnitin; Heimatort M

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 14.11.2007 Az. 23 B 07.30496).

    Zudem finden sie keine ausreichende Lebensgrundlage, wenn sie nicht über besondere Beziehungen zu den im Ausweichbereich lebenden Menschen verfügen (vgl. BayVGH vom 14.11.2007 Az. 23 B 07.30496).

  • VG Magdeburg, 23.01.2009 - 2 A 104/08MD

    Irak: Keine Gruppenverfolgung der Schiiten und Sunniten

    Entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 14.11.2007 - 23 B 07.30496 juris) unterliegen Sunniten und Schiiten im Irak wegen ihrer Religionszugehörigkeit keiner Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst, a AufenthG).

    Auch wenn die genaue Zahl der im Irak lebenden Schiiten und Sunniten und die Anzahl von Verfolgungsschlägen nicht genau zu beziffern ist (so BayVGH, Urteil vom 14.11.2007, a. a. O.), lassen sich die Größe der beiden Religionsgemeinschaften und die Gesamtzahl der Gewalttaten im Irak jedenfalls im Groben schätzen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht