Rechtsprechung
| LG Stendal, 28.03.2011 - 23 O 405/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 249 BGB, §§ 249 ff BGB
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Reparaturbestätigung des Sachverständigen - IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Stendal, 06.06.2013 - 22 S 108/12 Der Kläger musste sich auch nicht auf eine eigene Schadensermittlung bzw. "Nachbesichtigung" durch die Beklagte verweisen lassen (vgl. auch LG Stendal, Urteil vom 28. März 2011, 23 O 405/10).
- AG Erding, 02.08.2012 - 5 C 305/12 Der Antrag ist auch gemäß § 286, 288 Abs. 1 BGB begründet (vgl. LG Stendal, 28.3.11, 23 O 405/10, Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.3.2004, 3 U 184/03).
- AG Brühl, 18.04.2013 - 26 C 228/12 Die Möglichkeit, die Gerichtkosten ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Kostenfestsetzungsantrages kostenrechtlich verzinst zu verlangen, steht einem materiell rechtlichen Kostenerstattungsarispruch insoweit nicht entgegen, als dass in der Zeit zwischen der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses und der Einreichung des Kostenfestsetzungsantrages nach dem Kostenrecht keine Möglichkeit der Verzinsung gegeben ist (vgl. LG Stendal, Urteil vom 28.03.2011 - 23 O 405/10 - Rn. 37 ).
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