Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - I-23 U 168/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 611 ; BGB § 675
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf die Vermeidung von Nachzahlungszinsen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf Vermeidung von Nachzahlungszinsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf die Vermeidung von Nachzahlungszinsen
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 29.11.2013 - 6 O 205/12
- OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - I-23 U 168/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03
"Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Das Unterlassen der gebotenen Aufklärung muss daher der Mandant darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 23.11.2006 - IX ZR 21/03, WM 2007, 419). - BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00
Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Zu diesem Zweck hat er den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung zu unterbreiten (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2004 - IX ZR 472/00, WM 2005, 896). - BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02
Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (BGH, Urt. v. 16.10.2003 - IX ZR 167/02, WM 2004, 472).
- BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86
Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Um die Schwierigkeit des Negativbeweises zu beheben muss der Steuerberater substantiiert bestreiten, wobei die Anforderungen an die Substantiierungspflicht durch die Umstände des Einzelfalls bestimmt werden (BGH, Urt. v. 05.02.1987 - IX ZR 65/86, NJW 1987, 1322). - OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Schutzwirkung eines zwischen einer KG und dem Steuerberater geschlossenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Hierzu gehört es auch, dass der Steuerberater auf den eventuellen Anfall von Nachzahlungszinsen hinweist und dem Steuerpflichtigen den Weg aufzeigt, wie er den Anfall solcher Nachzahlungszinsen vermeiden kann (OLG Köln, Urt. v. 13.11.2008 - 8 U 26/08 Rn. 77 - juris -, DStR 2009, 555). - BGH, 16.10.2008 - IX ZR 177/06
Darlegungs- und Beweislast bei Beratungsverschulden eines Steuerberaters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Der steuerliche Berater muss seine Betreuung konkret darstellen (BGH, Beschl. v. 16.10.2008 - IX ZR 177/06, GuT 2008, 463). - OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 23 U 64/08
Erstattung von Nachzahlungszinsen wegen Pflichtverletzungen des steuerlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Rn. 27 Ebenso ist der Schaden nicht ohne weiteres um 2/6 zu kürzen, wie die Beklagte unter Berufung auf das Senatsurteil vom 25.11.2008 - 23 U 64/08 geltend macht. - OLG Düsseldorf, 14.05.2013 - 23 U 168/12
Anfallen von Nachzahlungszinsen aufgrund einer pflichtwidrig unterlassenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Auch hat sie nicht die Möglichkeit erläutert, dass eine Zahlung vor Steuerfestsetzung im Ergebnis dazu führt, dass Zinsen nicht festgesetzt werden (…zu dieser Möglichkeit: OLG Köln, a. a. O., Rn. 100; Senat, Hinweisbeschluss vom 14.05.2013 - I-23 U 168/12).
- FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1627/15
Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur …
Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.11.2014 (I-23 U 168/13, 23 U 168/13, DStR 2015, 1135) gehört es zu den Aufgaben des Steuerberaters auch, auf den eventuellen Anfall von Nachzahlungszinsen hinzuweisen und dem Steuerpflichtigen den Weg aufzuzeigen, wie er solche Nachzahlungszinsen vermeiden kann.Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.11.2014 (I-23 U 168/13, 23 U 168/13, DStR 2015, 1135) gehört es zu den Aufgaben des Steuerberaters auch, auf den eventuellen Anfall von Nachzahlungszinsen hinzuweisen und dem Steuerpflichtigen den Weg aufzuzeigen, wie er solche Nachzahlungszinsen vermeiden kann.
- OLG Oldenburg, 02.11.2017 - 14 U 21/17
Haftung des Steuerberaters hinsichtlich der Folgen einer Änderung von …
Fraglos schuldet der Steuerberater, sofern ihm eine Nachzahlungsverpflichtung seines Mandanten bekannt ist, den Hinweis auf die Möglichkeit, durch Vorauszahlungen die Zinslast verkürzen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2014, 23 U 168/13). - FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur …
Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.11.2014 (I-23 U 168/13, 23 U 168/13, DStR 2015, 1135) gehört es zu den Aufgaben des Steuerberaters auch, auf den eventuellen Anfall von Nachzahlungszinsen hinzuweisen und dem Steuerpflichtigen den Weg aufzuzeigen, wie er solche Nachzahlungszinsen vermeiden kann. - LG Münster, 19.12.2018 - 110 O 5/18 Rn. 17 Zwar geht der Kläger zutreffend davon aus, dass der Steuerberater auf den eventuellen Anfall von Nachzahlungszinsen hinzuweisen und dem Mandanten den Weg aufzuzeigen hat, wie er den Anfall solcher Nachzahlungszinsen vermeiden kann, insbesondere wenn der Mandant - wie hier behauptet - problemlos die Möglichkeit hat, die Steuerlast zu zahlen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. November 2014 - I-23 U 168/13, 23 U 168/13 -, Rn. 10, juris;… OLG Köln, Urt. v. 13.11.2008 - 8 U 26/08 Rn. 77 - juris -).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB
Anlageberatung: Erforderlichkeit einer schlüssigen Darlegung des Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages - rechtsportal.de
BGB § 280
Anlageberatung - Erforderlichkeit einer schlüssigen Darlegung des Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages - Wolters Kluwer
Anlageberatung: Erforderlichkeit einer schlüssigen Darlegung des Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.06.2013 - 7 O 428/11
- OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Rn. 23 Ein konkludenter Anlageberatungsvertragsschluss ist nach den Grundsätzen des Bond-Urteils des BGH (vom 6.7.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, OLGR 2007, 908ff) zwar bereits dann zu bejahen, wenn ein Anlageinteressent an einen Vertreiber herantritt, nach einer Kapitalanlage fragt und der Berater erkennt, dass der Kunde das Ergebnis der Beratung zur Grundlage einer Anlageentscheidung machen will. - BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es dann nicht. - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470;… Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 128 Rn 8a;… Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt.
- BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98
Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es dann nicht. - BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96
Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470;… Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 128 Rn 8a;… Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt. - BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07
Weisse Flotte
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Rn. 31 Zum anderen muss zur Prüfung durch das Rechtsmittelgericht, ob das Urteil auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, in der Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO angegeben werden, was auf einen entsprechenden Hinweis hin vorgetragen worden wäre (BGH GRUR 2008, 1126; Zöller-Greger § 139 Rn 20). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
Frauenarbeitszeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470;… Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 128 Rn 8a;… Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt. - BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470;… Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 128 Rn 8a;… Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt. - OLG Frankfurt, 23.03.2007 - 3 U 141/06
Haftung des Kapitalanlagevermittlers bei schuldhafter Verletzung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
Rn. 23 Ein konkludenter Anlageberatungsvertragsschluss ist nach den Grundsätzen des Bond-Urteils des BGH (vom 6.7.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, OLGR 2007, 908ff) zwar bereits dann zu bejahen, wenn ein Anlageinteressent an einen Vertreiber herantritt, nach einer Kapitalanlage fragt und der Berater erkennt, dass der Kunde das Ergebnis der Beratung zur Grundlage einer Anlageentscheidung machen will.
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