Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 355 BGB, § 14 BGB-InfoV
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag - zulässige Abweichungen von Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag - zulässige Abweichungen von Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 04.11.2015 - 4 O 775/15
- OLG Frankfurt, 26.10.2016 - 23 U 192/15
- OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (28)
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Der Fall sei nicht mit demjenigen vergleichbar, der dem Urteil des BGH vom 10.03.2009 - Az. XI ZR 33/08 - zugrunde gelegen habe, da vorliegend nur auf die Vertragsurkunde bzw. eine Abschrift derselben abgestellt worden sei und der Kläger als erste Vertragspartei die Unterschrift geleistet habe.Soweit der Kläger weiterhin versucht, den vorliegenden Fall wie denjenigen zu behandeln, der dem Urteil des BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - (NJW 2009, 3572 = BGHZ 180, 123) zugrunde lag, kann dem aus den bereits dargelegten Gründen nicht gefolgt werden.
Der Fall sei nicht mit demjenigen vergleichbar, der dem Urteil des BGH vom 10.03.2009 - Az. XI ZR 33/08 - zugrunde gelegen habe, da vorliegend nur auf die Vertragsurkunde bzw. eine Abschrift derselben abgestellt worden sei und der Kläger als erste Vertragspartei die Unterschrift geleistet habe.
Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert zwar eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung auch über den Beginn der Widerrufsfrist (BGH NJW 2009, 3572 m.w.N.).
Der Widerrufsbelehrung muss bei Schriftform des Vertrags also eindeutig zu entnehmen sein, dass der Lauf der Widerrufsfrist zusätzlich zu dem Empfang der Widerrufsbelehrung voraussetzt, dass der Verbraucher im Besitz einer seine eigene Vertragserklärung enthaltenden Urkunde ist; nur wenn die Widerrufsbelehrung sich auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH NJW 2009, 3572 [BGH 10.03.2009 - XI ZR 33/08] ; NJW 2002, 3396 [BGH 04.07.2002 - I ZR 55/00] ).
Hieran hält der Senat seither fest (vgl. etwa Urt.v. 05.08.2015 - 23 U 178/14 -, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] ), zumal auch die von der Berufung in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - (NJW 2009, 3572) eine entsprechend formulierte Belehrung - jedenfalls insoweit - nicht beanstandet hat.
Soweit der BGH in der Entscheidung vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - (NJW 2009, 3572) die dortige Belehrung beanstandet hat, kann das aufgrund der dortigen Fallkonstellation in Verbindung mit der dortigen Formulierung zum Fristbeginn gefundene Ergebnis nicht auf den hiesigen, anders gelagerten Fall übertragen werden.
- BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14
Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Einem angesichts der konkreten Umstände des Vertragsschlusses nicht missverständlich belehrten Verbraucher steht nicht deshalb ein Recht zum Widerruf zu, weil die verwendete Widerrufsbelehrung geeignet wäre, einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher (vgl. zu diesem Verbraucherleitbild BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14, juris Rn. 23) in einem anderen situativen Kontext über den genauen Zeitpunkt des Beginns der Widerrufsfrist im Unklaren zu belassen.Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher (vgl. BGH, Urt.v. 23.02.2016 - XI ZR 549/14) wird den Klammerzusatz nicht in dieser Weise missverstehen.
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Auch wenn es für den Lauf der Widerrufsfrist nicht auf die Kausalität der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung im konkreten Einzelfall, sondern nur auf die objektive Eignung des Fehlers, den Verbraucher von der Ausübung seines gegen den Darlehensvertrag gerichteten Widerrufsrechts abzuhalten, ankommt (BGH NJW 2009, 3020 [BGH 23.06.2009 - XI ZR 156/08] ), so ist es doch andererseits zur Begründung einer Fehlerhaftigkeit der Belehrung nicht ausreichend, dass die erteilte Widerrufsbelehrung bei Verwendung in einem anderen tatsächlichen Kontext Unklarheiten hinsichtlich des Fristbeginns hervorrufen könnte (OLG Nürnberg, Urt.v. 01.08.2016 - 14 U 1780/15 -).Dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB entsprechend muss die Belehrung nicht nur inhaltlich richtig und vollständig sein, sondern dem Verbraucher die Rechtslage auch unübersehbar zur Kenntnis bringen; diesen Anforderungen ist dann nicht Genüge getan, wenn sich innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde die Belehrung aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch nicht deutlich heraushebt (BGH NJW 2009, 3020 [BGH 23.06.2009 - XI ZR 156/08] m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 23 U 188/15
Zur Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Nach der zum Zeitpunkt des Darlehensvertragsschlusses geltenden Fassung des § 355 Abs. 2 BGB a.F. bestand gerade keine Verpflichtung, über die Rechtsfolgen des Widerrufs zu belehren (Senat, Beschl.v. 07.07.2016 - 23 U 188/15 - Beschl.v. 27.04.2016, 23 U 146/15; Beschl.v. 10.02.2016, 23 U 131/15; Urt.v. 05.08.2015 - 23 U 178/14 -).Richtig ist zwar, dass nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wonach auch eine überobligationsmäßige Aufklärung des Vertragspartners nicht falsch sein darf, eine dennoch erfolgte Belehrung über die Widerrufsfolgen richtig sein muss (Senat, Beschl.v. 07.07.2016 - 23 U 188/15 -).
- BGH, 17.01.2012 - XI ZR 254/10
Darlegungs- und Beweislastregeln bei bereicherungsrechtlichen Ansprüchen und bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Eine Feststellungsklage kann trotz der grundsätzlich vorrangigen Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, zulässig sein, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - XI ZR 254/10 -, Rn. 7, juris).Davon ist hier insbesondere deshalb auszugehen, weil bei einer beklagten Bank hinreichende Gewähr dafür besteht, sie werde sich an ein Feststellungsurteil auch insoweit gebunden sehen, als ihr Prozessgegner auf der Grundlage der Feststellungen Zahlung verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - XI ZR 254/10 -, Rn. 7, juris; BGH…, Urteil vom 30. Mai 1995 - XI ZR 78/94 -, BGHZ 130, 59-70, Rn. 17)..
- OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 23 U 178/14
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Hieran hält der Senat seither fest (vgl. etwa Urt.v. 05.08.2015 - 23 U 178/14 -, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] ), zumal auch die von der Berufung in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - (NJW 2009, 3572) eine entsprechend formulierte Belehrung - jedenfalls insoweit - nicht beanstandet hat.Nach der zum Zeitpunkt des Darlehensvertragsschlusses geltenden Fassung des § 355 Abs. 2 BGB a.F. bestand gerade keine Verpflichtung, über die Rechtsfolgen des Widerrufs zu belehren (Senat, Beschl.v. 07.07.2016 - 23 U 188/15 - Beschl.v. 27.04.2016, 23 U 146/15; Beschl.v. 10.02.2016, 23 U 131/15; Urt.v. 05.08.2015 - 23 U 178/14 -).
- OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 23 U 288/13
Voraussetzungen für die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Ist die von der Musterbelehrung abweichende Widerrufsbelehrung hingegen in Bezug auf den Fristbeginn - wie hier - selbst gesetzeskonform, weil sie den Vorgaben des § 355 BGB a.F. entspricht, bleibt eine Abweichung von der Musterbelehrung folgenlos (vgl. Senat, Beschl.v. 17.09.2014 - 23 U 288/13 -).Der Senat hat zu einem insoweit im Wesentlichen gleichlautenden Belehrungstext schon mit Beschluss vom 17.09.2014 - 23 U 288/13 - ausgeführt:.
- OLG Frankfurt, 13.07.2016 - 17 U 144/15
Nutzungsersatz nach Widerruf des Darlehensvertrages bei unwirksamer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Die Antragstellung ist jedoch der Auslegung dahingehend zugänglich, dass der Kläger die Feststellung der Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis durch den wirksam erklärten Widerruf begehrt (vgl. Senat, Beschl.v. 07.07.2016 - 23 U 288/15 - OLG Frankfurt am Main, Urt.v. 13.07.2016 - 17 U 144/15).Der 17.Zivilsenat hat hierzu ausgeführt (Urt.v. 13.07.2016 - 17 U 144/15 -):.
- OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Auch wenn es für den Lauf der Widerrufsfrist nicht auf die Kausalität der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung im konkreten Einzelfall, sondern nur auf die objektive Eignung des Fehlers, den Verbraucher von der Ausübung seines gegen den Darlehensvertrag gerichteten Widerrufsrechts abzuhalten, ankommt (BGH NJW 2009, 3020 [BGH 23.06.2009 - XI ZR 156/08] ), so ist es doch andererseits zur Begründung einer Fehlerhaftigkeit der Belehrung nicht ausreichend, dass die erteilte Widerrufsbelehrung bei Verwendung in einem anderen tatsächlichen Kontext Unklarheiten hinsichtlich des Fristbeginns hervorrufen könnte (OLG Nürnberg, Urt.v. 01.08.2016 - 14 U 1780/15 -). - BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Der Widerrufsbelehrung muss bei Schriftform des Vertrags also eindeutig zu entnehmen sein, dass der Lauf der Widerrufsfrist zusätzlich zu dem Empfang der Widerrufsbelehrung voraussetzt, dass der Verbraucher im Besitz einer seine eigene Vertragserklärung enthaltenden Urkunde ist; nur wenn die Widerrufsbelehrung sich auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH NJW 2009, 3572 [BGH 10.03.2009 - XI ZR 33/08] ; NJW 2002, 3396 [BGH 04.07.2002 - I ZR 55/00] ). - BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
- LG Hamburg, 11.04.2016 - 318 O 284/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die …
- BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94
Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer …
- OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 19 U 160/15
Darlehen: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 355 II 1 BGB a.F.
- BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14
Revisionsverfahren vor dem BGH: Anerkenntnis durch den zweitinstanzlichen …
- BGH, 26.05.2009 - XI ZR 242/08
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
- OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15
Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!
- LG Hamburg, 26.01.2015 - 325 O 299/14
Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirksamkeit des Widerrufs des …
- OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 14 U 121/12
- LG Duisburg, 05.05.2014 - 2 O 289/13
Keine Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Widerruf außerhalb der …
- BGH, 28.10.2015 - IV ZR 259/14
Prämienrückerstattungsanspruch hinsichtlich geleisteter Versicherungsbeiträge …
- LG Essen, 17.09.2015 - 6 O 190/15
Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und von Bearbeitungsgebühren …
- LG Krefeld, 14.04.2016 - 3 O 39/15
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- OLG Nürnberg, 26.09.2016 - 14 U 969/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages - Form der Widerrufsinformation
- BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10
Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.10.2016 - 23 U 192/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 04.11.2015 - 4 O 775/15
- OLG Frankfurt, 26.10.2016 - 23 U 192/15
- OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 20.05.2019 - 17 U 107/19
1. Ein Verbraucher muss als Adressat der Widerrufsbelehrung den Klammerzusatz zur …
Die beanstandete Formulierung enthält eine lediglich beispielhafte Aufzählung, was aufgrund des Zusatzes "z.B." für einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher zwanglos erkennbar ist (Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 17 U 23/18 - OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17. November 2017 - 23 U 235/16 -, Rn. 48 , juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 23 U 192/15 -, Rn. 46, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 08. Juni 2016 - 19 U 9/16 -, Rn. 39, juris). - OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
Widerrufbelehrung der Bank
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15) nicht zu beanstanden ist. - OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Widerrufbelehrung der Bank_001
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16 ) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16 ; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15 ) nicht zu beanstanden ist.
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