Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - I-23 U 208/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StBerG § 68; ; AO § 122; ; AO § 155; ; ZPO § 148; ; ZPO § 513; ; ZPO § 546; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; BGB § 208; ; BGB § 425
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Steuerberaters wegen Verletzung seiner Belehrungs- und Hinweispflichten - Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist - Wirkung von Erklärungen eines Sozietätsmitglieds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung eines Steuerberatungsvertrages; Unterlassen der Aufforderung zur Vorlage von Rechnungen im Rahmen der Umsatzsteuererklärung; Möglichkeit der Erstellung geänderter Rechnungen; Bedeutung der Adressierung einer Rechnung; Beginn ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95
Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 68 StBerG wird bei einer vor Erlass eines Steuerbescheids begangenen Pflichtverletzung des Steuerberaters mit der Bekanntgabe des belastenden Bescheids gemäß den §§ 122, 155 AO in Lauf gesetzt (BGH NJW 1995, 2108; NJW 1996, 1895; Senat, OLGR Düsseldorf 2003, 282 m. w. Nachw.).Dies gilt für alle unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, insbesondere auch für später festgesetzte Aussetzungszinsen(BGH NJW 1996, 1895;… Senat a.a.O. m. w. Nachw.) und die Gerichtskosten in dem Verfahren, in dem der belastende Steuerbescheid angefochten wird.
Dabei sind an den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) mit Rücksicht auf den Zweck der Verjährungsregelung strenge Anforderungen zu stellen, so dass dieser nur gegenüber einem groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen kann (BGH NJW 1996, 1895).
- BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 68 StBerG wird bei einer vor Erlass eines Steuerbescheids begangenen Pflichtverletzung des Steuerberaters mit der Bekanntgabe des belastenden Bescheids gemäß den §§ 122, 155 AO in Lauf gesetzt (BGH NJW 1995, 2108; NJW 1996, 1895; Senat, OLGR Düsseldorf 2003, 282 m. w. Nachw.).Ein Schaden ist auch dann entstanden, wenn noch nicht feststeht, ob er bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGH NJW 1995, 2108; BGHZ 119, 69 m. w. Nachw.).
- BGH, 28.09.1995 - IX ZR 227/94
Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02
Die Erklärung des Mitglieds einer Steuerberatersozietät, durch die die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs des Mandanten unterbrochen oder eingeschränkt wird, wirkt regelmäßig auch gegenüber der Gesamthand sowie den persönlich auf Erfüllung des Schadensersatzanspruchs haftenden anderen Mitgliedern der Sozietät (BGH NJW-RR 1996, 313).Für derartige Fälle hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erklärung des Mitglieds einer Steuerberatersozietät, durch die die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs des Mandanten unterbrochen oder eingeschränkt wird, regelmäßig auch gegenüber der Gesamthand sowie den persönlich auf Erfüllung des Schadensersatzanspruchs haftenden anderen Mitgliedern der Sozietät wirke (BGH NJW-RR 1996, 313).
- OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 26 U 240/01
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02
Diese bloße Wiederholung der ursprünglichen, den Schadensersatzanspruch begründenden Pflichtverletzung ist nicht in dem Sinne selbständig, dass sie die vorangegangene schadensauslösende Pflichtverletzung gleichsam aufhob und wegen ihrer Dauerwirkung eine neue Verjährung beginnen ließ (vgl. Senat, GI 2003, 140 = OLGR Düsseldorf 2003, 94 m. w. Nachw.). - BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02
Ein Schaden ist auch dann entstanden, wenn noch nicht feststeht, ob er bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGH NJW 1995, 2108; BGHZ 119, 69 m. w. Nachw.). - BFH, 21.03.2002 - V R 33/01
Vorabentscheidung an den EuGH; Vorsteuerabzug; GmbH; Kalenderjahr; Rechnung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02
Es ist aber Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH erhoben, die mit Blick auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 21.3.2002 (Vorlage beim EuGH, BFHE 198, 226; s. auch Niedersächsisches Finanzgericht, EFG 2001, 1414) nicht aussichtslos erscheint. - FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 374/00
Entstehungszeitpunkt für die Vorsteuer-Abzugsberechtigung; Bewirken der Lieferung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02
Es ist aber Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH erhoben, die mit Blick auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 21.3.2002 (Vorlage beim EuGH, BFHE 198, 226; s. auch Niedersächsisches Finanzgericht, EFG 2001, 1414) nicht aussichtslos erscheint.
- OLG Düsseldorf, 09.01.2004 - 23 U 34/03
Haftung des Steuerberaters für Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe …
Es handelt sich um eine einheitliche Verjährungsfrist, die sowohl den durch die Steuerschätzung bereits eingetretenen und auf der Pflichtverletzung des Beklagten beruhenden 1. Teilschaden, also auch die zu diesem Zeitpunkt bereits vorhersehbaren, jedoch erst später eingetretenen, aber ebenfalls durch die vor der Steuerschätung liegende Pflichtverletzung des Beklagten adäquat verursachten Nachteile, darunter alle unselbstständigen steuerlichen Nebenkosten, erfasst (BGH NJW 1996, 1895 und Senat 23 U 208/02, Urteil vom 14.10.2003 zu Aussetzungszinsen;… Senat 23 U 22/01 a.a.O. zu Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen und Nachzahlungszinsen). - LG Karlsruhe, 15.06.2007 - 3 O 393/06
Steuerberaterhaftung: Verjährungshemmung durch Verhandlungen in Übergangsfällen; …
Dies kann angesichts des Grundsatzes der Schadenseinheit jedoch dann nicht gelten, wenn sich der Fehler, wie von der Klägerin auch vorgetragen, in einer Verletzung der Schadensminderungspflicht niederschlägt und gerade keinen neuen Schaden auslöst (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003, Az.: I-23 U 208/02, 23 U 208/02, zit. nach juris).
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